* Dabei ist unser Marktanteil bei der KfW-Corona-Hilfe zur Unterstützung von Unternehmen eineinhalbmal so groß wie üblich im entsprechenden Kundensegment.
Fristen
Der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III umfasst November 2020 bis Juni 2021. Der Antragsweg soll ab Mitte Februar 2021 offen sein.
Antragsberechtigung
Wichtige Antragsvoraussetzungen sind nach aktuellem Stand:
Fördermaß
Geleistet werden können bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat, derzeit gedeckelt auf insgesamt maximal 4 Millionen Euro an staatlichen Hilfen pro Unternehmen. Die Bundesregierung verhandelt mit Brüssel über einen höheren Rahmen.
Abschlagszahlungen sollen mit 50 Prozent der Förderhöhe, maximal 100.000 Euro, möglich sein.
Erstattungsfähig sind abhängig von der Unternehmensgröße bis zu 70 beziehungsweise 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten. Bis zu einer Million Euro ist kein Verlustnachweis nötig - allerdings fällt dieser Betrag geringer aus, soweit der dazugehörige beihilferechte Rahmen bereits beansprucht wurde. Oberhalb dieses Betrags von einer Million Euro ist die Leistung nur Unternehmen in Verlustlage zugänglich.
Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt:
Erstattungsfähige Fixkosten
Der Katalog der erstattungsfähigen Fixkosten erinnert stark an den sukzessive erweiterten Musterkatalog der Überbrückungshilfe II. Besonders hingewiesen wird jetzt auf folgende Erweiterungen:
Quellen
Die Informationslage stützt sich auf separate Informationsblätter des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. und 20. Januar 2021.
Neustarthilfe für Selbstständige
Mit der Überbrückungshilfe III wird auch eine Neustarthilfe für Soloselbstständige geschaffen, die auf Direktzahlungen bis zu 5.000 Euro abzielt.
Antragsweg
Der Antragsweg zur Überbrückungshilfe III führt wie in der Überbrückungshilfe II über Prüfende Dritte. Soloselbstständige können die Neustarthilfe direkt beantragen.
Tipp
Weitere hilfreiche Detailinformationen finden Sie auch auf der Website des bayerischen Wirtschaftsministeriums, die die einzelnen Schritte für die Beantragung der Überbrückungshilfe beschreibt und viele hilfreiche Tipps bereithält.
Liquiditätshilfen*
Das KFW-Sonderprogramm 2020 unterstützt Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie in Finanzierungsschwierigkeiten geraten. Kleine, mittelständische und auch große Unternehmen können über ihre Hausbank Anträge stellen. Kontaktieren Sie Ihren HVB-Berater, wir helfen Ihnen weiter.
Kurzarbeitergeld*
Mit Kurzarbeitergeld können die Entgeldausfälle der Kurzarbeitenden in Teilen ausgeglichen werden.
Mehr Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite und auf Bundesagentur für Arbeit
Steuerstundung*
Bedeutet die Zahlung des Steuerbetrages eine erhebliche Härte, kann der/die Steuerpflichtige die ganze oder teilweise Stundung der Steuerschuld beim Finanzamt beantragen.
Mehr Information finden Sie unter BMF.DE
Eine konkrete Anleitung zur Beantragung der Steuerstundung finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Steuern .
Steuerlicher Verlustrücktrag als Liquiditätshilfe*
Ein 2020 entstandener Verlust kann normalerweise erst nach Abschluss der Veranlagung für 2020 - begrenzt - nach 2019 rückgetragen werden. Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise für 2020 erhebliche Verluste erwarten, können zur Verbesserung ihrer Liquidität jetzt auf Antrag einen pauschal festgestellten Verlust schon unterjährig nach 2019 rücktragen.
Der dabei erreichbare Verlustrücktrag beträgt 15 Prozent der Einkünfte, die den Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt wurden, maximal aber eine Million Euro (bei Splitting das Doppelte). Auf dieser Grundlage werden die für die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2019 getätigten Vorauszahlungen neu berechnet. Eine so errechnete Überzahlung wird erstattet. Dabei werden auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMF .
*Die HypoVereinsbank ist nicht verantwortlich für Informationen auf Websites, die über Verweise auf dieser Website erreicht werden können, und übernimmt daher keine Haftung für die Inhalte auf Seiten fremder Anbieter.
Zur Unterstützung der vom Coronavirus betroffenen Unternehmen wurden von den öffentlichen Institutionen diverse Maßnahmen ins Leben gerufen.
Über die Details der Förderungen der einzelnen Bundesländer informiert Sie gern Ihr HVB Berater – er wird Sie auch dabei unterstützen, die Förderungen schnell und unkompliziert zu beantragen.
Unterstützungsmaßnahmen des Bundes*
Unterstützungsmaßnahmen der einzelnen Bundesländern*:
BItte beachten Sie:
Aktuell warnen die Behörden, dass vermehrt von Betrügern versucht wird, mittels angeblicher Soforthilfeanträge im Zusammenhang mit COVID-19 an Daten von Unternehmen zu kommen. Falls Sie Soforthilfe beantragen möchten, wenden Sie sich hierfür ausschließlich an die offiziellen Stellen (z.B. Ministerien, Landesförderbanken, Industrie- und Handelskammern).
Vorsicht auch vor Pishing-Mails, die nur darauf abzielen, unberechtigt Ihre Daten zu sammeln. Bitte beantworten Sie diese E-Mails nicht und löschen Sie diese umgehend. Öffnen Sie die Anhänge auf keinen Fall, da sie ggf. Viren, Trojaner o.ä. enthalten können.
Weitere Hinweise, wie Sie Ihr Unternehmen vor Betrugsversuchen schützen können, finden Sie hier .
*Die HypoVereinsbank ist nicht verantwortlich für Informationen auf Websites, die über Verweise auf dieser Website erreicht werden können, und übernimmt daher keine Haftung für die Inhalte auf Seiten fremder Anbieter.
Der umfassende Schutzschild des Bundes und der Länder für Beschäftigte, Unternehmen und Selbständige, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, beruht auf folgenden Säulen:
• Milliarden-Hilfsprogramme für alle Unternehmen jeder Größe einschließlich Selbständige
• Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
• Kurzarbeitergeld flexibilisieren
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen den KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Das Wichtigste in Kürze:
Alle Details des KfW-Schnellkredits zusammengefasst
Über die Details des KfW-Schnellkredits informiert Sie gern Ihr HVB Berater – er wird Sie auch dabei unterstützen, diesen schnell und unkompliziert zu beantragen.
Das KFW-Sonderprogramm 2020 unterstützt Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie in Finanzierungsschwierigkeiten geraten. Kleine, mittelständische und auch große Unternehmen können über ihre Hausbank Anträge stellen.
Ein Überblick:
Über die Details der Förderung aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 informiert Sie gern Ihr HVB Berater – er wird Sie auch dabei unterstützen, die Förderungen schnell und unkompliziert zu beantragen.
Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor der Corona-Krise (vor dem 31.12.2019)
Die Kapitaldienstfähigkeit muss gegeben sein – das heißt, Sie müssen weiterhin zahlungsfähig sein und Ihren Kredit zurückzahlen können. Ob das so ist, prüft Ihre Hausbank anhand Ihrer Ist-Zahlen vor der Coronakrise und unter Berücksichtigung Ihres beantragten KfW-Kredits.
Eine Übersicht der Voraussetzungen finden Sie hier .
Der LfA-Schnellkredit wird zur Unterstützung von Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern ausgereicht, die im Zuge der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Gefördert wird grundsätzlich der gesamte Liquiditätsbedarf des Unternehmens bis zum 30.06.2021, z. B. laufende Betriebskosten, Löhne und Gehälter, planmäßiger Kapitaldienst etc.
Voraussetzungen:
• Das Unternehmen muss seit mindestens 01.10.2019 am Markt sein.
• Das Unternehmen hat zuletzt Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
• Das Unternehmen war zum 31.12.2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition einzustufen.
Vorteile:
Über die Details des LfA-Schnellkredits informiert Sie gern Ihr HVB Berater – er wird Sie auch dabei unterstützen, diese schnell und unkompliziert zu beantragen.
Die LfA unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen. Die Beantragung und Auszahlung der Programme erfolgt über uns.
Über die Details der Förderung aus dem LfA-Sonderprogramm informiert Sie gern Ihr HVB Berater – er wird Sie auch dabei unterstützen, diese schnell und unkompliziert zu beantragen.
So kommen Sie zu Ihrem Kredit:
Auch lesenswert: das Kundenmagazin der LfA Bayern zum Download
Zur Unterstützung der Unternehmenskunden bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an, darunter beispielsweise Zwischenfinanzierungen, Überbrückungskredite oder verlängerte Rückzahlungsfristen.
Fragen Sie Ihre Ansprechpartner der HypoVereinsbank nach geeigneten Maßnahmen für Ihre individuelle Situation. Sie werden gemeinsam mit Ihnen pragmatische Lösungen erarbeiten und anschließend zügig umsetzen.
Ihr HVB Berater steht Ihnen auch während einer vorübergehenden Schließung wie gewohnt telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.
Außerdem erreichen Sie unser Support- und Informationscenter für Unternehmer unter +49 800 822 55 77 .
Zur Unterstützung der vom Coronavirus betroffenen Unternehmen wurden von den öffentlichen Institutionen diverse Maßnahmen ins Leben gerufen.
Über die Details der einzelnen Fördermittel informiert Sie gern Ihr HVB Berater – er wird Sie auch dabei unterstützen, die Förderungen schnell und unkompliziert zu beantragen.
Über Details informiert Sie gern Ihr HVB Berater – er wird Sie auch dabei unterstützen, diese schnell und unkompliziert zu nutzen.
Über die FILIALSUCHE oder unsere ServiceLine +49 800 50 40 506 (Montag bis Freitag: 8-20 Uhr) erfahren Sie, ob Ihre Filiale geöffnet ist.
Ihr Berater steht Ihnen auch während einer vorübergehenden Schließung wie gewohnt telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Außerdem erreichen Sie unser Support- und Informationscenter für Unternehmer unter +49 800 822 55 77 .
Ab 29. Juni 2020 stehen Ihnen wieder alle Filialen auch vor Ort zur Verfügung. Es gelten folgende Sicherheitsmaßnahmen:
Über die FILIALSUCHE oder unsere ServiceLine +49 800 50 40 506 (Montag bis Freitag: 8-20 Uhr) erfahren Sie , ob Ihre Filiale geöffnet ist.
Ihr Berater steht Ihnen auch während einer vorübergehenden Schließung wie gewohnt telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Außerdem erreichen Sie unser Support- und Informationscenter für Unternehmer unter +49 800 822 55 77 .
Ab 29. Juni 2020 stehen Ihnen wieder alle Filialen auch vor Ort zur Verfügung. Es gelten folgende Sicherheitsmaßnahmen:
Ab 29. Juni 2020 stehen Ihnen wieder alle Filialen auch vor Ort zur Verfügung. Es gelten folgende Sicherheitsmaßnahmen:
Wir sind in ganz Deutschland für Sie da. Auch die Bargeldabwicklung können Sie weiterhin in allen Regionen in unseren geöffneten Filialen vornehmen. Über die FILIALSUCHE oder unsere ServiceLine +49 800 50 40 506 (Montag bis Freitag: 8-20 Uhr) erfahren Sie , ob Ihre Filiale geöffnet ist.
Bargeld können Sie wie gewohnt in der Filiale über den Safe-Bag Einwurftresor zurückgeben.
Bitte nutzen Sie für Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschrift-Rückgaben Ihr Onlne Banking , die Serviceterminals oder wenden Sie sich an Ihren Berater.
Außerdem erreichen Sie unser Support- und Informationscenter für Unternehmer unter +49 800 822 55 77 .
Sie können unsere eBanking-Lösungen wie gewohnt nutzen. Einen Überblick über die eBanking-Lösungen finden Sie hier .
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an Ihren Firmenkundenberater oder Ihren HVB Cash-Management-Spezialisten.
Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung kann Kurzarbeit in Ihrem Betrieb notwendig machen. Mit Kurzarbeitergeld können die daraus folgenden Entgeltausfälle für Beschäftigte in Teilen ausgeglichen werden - diese Leistung kann maximal 21 Monate lang bezogen werden.
Ziel beim Kurzarbeitergeld ist es,
Detailregelungen:
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Zunächst muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter darüber informieren. Ggf. wird dazu eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat beschlossen. Gibt es keinen Betriebsrat, bedarf es des Einverständnisses von allen betroffenen Beschäftigten.
Dann können Sie das Kurzarbeitergeld bei der zuständigen Arbeitsagentur bzw. Online über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit beantragen
Erklärvideos:
Hotline der Arbeitsagentur: +49 800 45555 20
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Die Arbeitsagentur zahlt Kurzarbeitergeld nur für ausgefallene Arbeitsstunden. Normalerweise müssen Arbeitgeber die Kosten für die Kurzarbeit mittragen – in Form von 80 % der Sozialversicherungsbeiträge für das ausgefallene Bruttoentgelt (AG- und AN-Anteil der KV / PV / RV; keine AV). NEU: In der aktuellen Situation übernimmt der Staat nun die Sozialbeiträge, die für die Ausfallstunden anfallen, vollständig oder teilweise.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Die maximale gesetzliche Bezugdauer beträgt 12 Monate.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld:
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Markus Beumer, Vostandsmitglied der HypoVereinsbank und verantwortlich für das Unternehmenskundengeschäft
Jan Kupfer, Vostandsmitglied der HypoVereinsbank und verantwortlich für Corporate & Investment Banking
"Wir beobachten die aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf die Verbreitung des Coronavirus sorgfältig. Die Sicherheit unserer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner hat für uns oberste Priorität.
Im Einklang mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der lokalen Behörden haben wir Vorkehrungen getroffen, um unsere Kollegen zu schützen und unsere Kunden jederzeit bestmöglich zu betreuen. In Situationen wie diesen fühlen wir uns als Bank mehr denn je verpflichtet, die Wirtschaft und die lokalen Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, zu unterstützen."
Dr. Michael Diederich, Sprecher des Vorstands der HypoVereinsbank – UniCredit Bank AG