Ein Blick hinter die Kulissen der Banken zeigt, warum Überweisungen ins Ausland oft ganz schön knifflig sind und was Unternehmen tun können, damit im Zahlungsverkehr alles reibungslos klappt.
Nur mal angenommen, Sie hätten vor nicht allzu langer Zeit ein Unternehmen gegründet. Nach längerem Suchen haben Sie z.B. in Zentral- oder Osteuropa eine Produktionsstätte gefunden, die Ihnen ein wichtiges Bauteil in hervorragender Qualität und zu einem sehr guten Preis anfertigen wird. Nun gibt es noch ein Problem zu lösen: Wie senden Sie Ihr Geld dorthin?
Jedes Unternehmen, das international aktiv ist, steht irgendwann vor der Frage, wie es den Zahlungsverkehr regelt. Innerhalb der Europäischen Union ist das dank SEPA mittlerweile zwar kein Problem mehr. Doch grenzüberschreitende Zahlungen sind immer noch komplex. „Mit einer einfachen Überweisung ist es nicht getan“, weiß Markus Meissner, Leiter GTB Cash Management Region SüdWest bei der HypoVereinsbank.
Ein Geldtransfer in ein Land außerhalb des Europäischen Währungsraums in einer fremden Währung muss über mehrere Stationen hinweg abgewickelt werden. „Je exotischer die Bankverbindung auf Empfängerseite ist, desto schwieriger wird es“, erläutert Meissner. Es lohnt sich also, genauer hinzuschauen. Zwar regeln Banken den Zahlungsprozess geräuschlos im Hintergrund. Doch im Detail gibt es durchaus Unterschiede, die sich spürbar auf die Performance auswirken.
Grundsätzlich lässt sich der Auslandszahlungsverkehr in den dokumentären Zahlungsverkehr (siehe Kasten) und Clean Payments unterscheiden. Von „Clean Payment“ spricht man, wenn an die Ausführung einer Zahlung keine weiteren Bedingungen geknüpft sind. Wegen der vergleichsweise einfachen Abwicklung und der geringen Kosten sind Clean Payments die häufigste Art der Bezahlung im internationalen Handel.
Dank der "Electronic Banking-Systeme" der UniCredit sind Auslandsüberweisungen für Unternehmen selbst relativ unkompliziert. Nach der Kontoeröffnung kann das Unternehmen damit seinen gesamten Zahlungsverkehr abwickeln. Für Überweisungen ins Ausland steht ein eigenes Menü zur Verfügung. „Die Dateneingabe ist dabei selbsterklärend“, versichert Meissner.
Sollten dennoch Fragen auftreten, steht für Kundinnen und Kunden eine Servicehotline sowohl bei der Abwicklung wie auch bei technischen Fragestellungen mit Rat und Tat zur Seite. „Bei technischen Fragen kann sich unsere Technik via Fernwartung auf das System der Kundschaft schalten und den Fehler direkt beheben“, versichert Meissner. Ein weiterer Vorteil: Die vorgeschriebene Meldung and die Bundesbank wird bei elektronischer Abwicklung der Zahlung vollautomatisiert durchgeführt.
Größere Auslandszahlungen sind meldepflichtig. Details zu Grenzbeträgen und Fristen gibt es hier. Das müssen Sie in Sachen Meldepflicht beachten oder informieren Sie sich hier: Außenwirtschaft | Deutsche Bundesbank
Die Meldepflicht nach § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) gilt für ein- und ausgehende Zahlungen über 12.500 EUR. Das Ziel der Meldung ist es vereinfacht gesagt, die Außenwirtschaftsstatistik für Deutschland zu erstellen.
Auftraggeber und Empfänger einer Auslandszahlung über 12.500 EUR sind der Bundesbank zur Außenwirtschaftsstatistik bis zum 7. des Folgemonats elektronisch zu melden. Lediglich Privatpersonen können die Meldepflicht auch telefonisch erledigen.
Beträge unter 12.500 EUR sind in der Regel nicht meldepflichtig.
Im Vergleich zum SEPA-Verfahren sind die Kosten dennoch höher und es dauert länger, bis das Geld auf dem Zielkonto ankommt. Das liegt daran, dass an einer Auslandsüberweisung mindestens vier Parteien beteiligt sind – neben den Zahlenden und den Empfänger:innen der Zahlung sind das die jeweiligen Banken der Geschäftspartner:innen.
Um Auslandszahlungen abzuwickeln, unterhalten Banken weltweit ein Netz von Partnerbanken – sogenannte Korrespondenzbanken –, mit denen sie zu diesem Zweck Verträge abschließen. Sind die Empfänger:innen Kund:innen bei einer dieser Korrespondenzbanken, ist die Abwicklung relativ einfach. In diesem Fall überträgt die Hausbank das Geld einfach auf das Konto der Bank der Begünstigten. Diese tauscht auf Wunsch den Betrag in die entsprechende Landeswährung und schreibt den Betrag den Begünstigten gut.
Komplizierter wird es, wenn die Hausbank keine Bankverbindung zu dem Institut der Empfänger:innen unterhält. Dann muss letzteres zunächst unter ihren Korrespondenzbanken eine finden, welche die Rolle des Vermittlers zur Bank der Begünstigten übernehmen kann, also mit dieser eine Kontobeziehung unterhält. Das ist ein weiterer Schritt, der Zeit, Aufwand und damit letztlich auch Kosten verursacht.
Wer Waren ins ferne Ausland sendet, will sicherstellen, dass Begünstigte im Gegenzug ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Diesem Zweck dienen die sogenannten Dokumentären Zahlungs- und Sicherungsinstrumente wie das Dokumenteninkasso und das Dokumentenakkreditiv.
Keine Gedanken mehr über die Zahlungsmoral der Kundschaft machen
Beim – selten gewordenen – Dokumenteninkasso reichen Exportierende bei ihrer Bank alle Versanddokumente (z. B. Herkunftszeugnis, Handelsrechnung, Frachtbrief, Abladebestätigung, Versicherungsschein) ein. Die Bank leitet diese Dokumente per Einschreiben an die Bank der Importierenden oder eine der Korrespondenzbanken auf Exportseite weiter. Die Bank der Kund:innen (bzw. die Korrespondenzbank) überprüft die Papiere. Die Käufer:innen erhalten die Warendokumente und damit die Ware nur, wenn sie zahlen (document against payment) oder die Forderung akzeptieren (document against accept).
Noch sicherer ist das Dokumentenakkreditiv. Bei dieser Zahlungsform garantiert die Bank der Käufer:innen, den Verkäufer:innen den vereinbarten Betrag zu zahlen, wenn die Akkreditivbedingungen erfüllt sind. Die Exportierenden müssen sich also keine Gedanken mehr über die Zahlungsmoral ihrer Kundschaft machen.
Im Akkreditiv wird die Ware hinsichtlich Art, Menge und Verpackung beschrieben und es werden Fristen für den Versand der Ware sowie zur Vorlage der Dokumente genannt. Ferner werden die Dokumente spezifiziert, die die Bezahlung des Akkreditivs auslösen.
Wie sie Fehler bei Dokumentengeschäften vermeiden, lesen Sie hier.