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Junger Mann mit Kopfhörern schaut auf Smartphone, umgeben von Sportschuhen in einem Innenraum mit gelbem Geländer.

Echtzeitüberweisung: Zeit ist Geld!

In Echtzeit überweisen von jetzt auf gleich.

Jetzt überweisen

Schnell wie Bargeld, sicher wie eine Überweisung: Mit der Echtzeitüberweisung ist das Geld in Sekundenschnelle auf dem Konto des:der Empfänger:in.

  • 24 Stunden / 7 Tage – auch an Feiertagen und am Wochenende.

  • Empfänger:in kann sofort über den Betrag verfügen.

  • Bis zu 15.000 Euro pro Transaktion für Privatkund:innen und bis zu 100.000 Euro pro Transaktion für Firmenkunden. Übersicht der ab dem 05. Oktober 2025 vorgesehenen Änderungen finden Sie hier.

  • Nicht teuer als vergleichbare Standardüberweisungen.

  • Kostenlos per HVB Online Banking oder HVB Mobile Banking App innerhalb EU-/ EWR-Staaten bei allen Privatkonten.

Die Preise für Echtzeitüberweisungen in Staaten außerhalb der EU/EWR finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Bedingungen für Echtzeitüberweisungen sind Teil der Überweisungsbedingungen.

So einfach geht es:

Login

Loggen Sie sich wie gewohnt in Ihr HVB Online Banking oder Ihre HVB Mobile Banking App ein.

Auswählen

Wählen Sie unter „Überweisungen“ den Punkt „Echtzeitüberweisung“ aus.

Freigeben

Geben Sie wie gewohnt die Empfängerdaten ein und Ihre Transaktion frei.
Icon mit blauer Glühbirne

Tipp:

Rechnung verlegt? Geburtstag vergessen? Mit der Echtzeitüberweisung können Sie nicht nur „in letzter Sekunde“ überweisen, sondern auch beim Spontankauf am Samstag attraktive Rabatte sichern – ohne Bargeld.

Wichtige Änderungen ab dem 5. Oktober 2025.

Zahlungskanäle 

Wir bieten SEPA-Echtzeitüberweisungen über alle Zahlungskanäle an, auf denen auch SEPA-Standardüberweisungen zur Verfügung stehen.

Betragsgrenze 
  • Derzeitiger Maximalbetrag für SEPA-Echtzeitüberweisungen entfällt.
  • NEU: Sie können Ihren individuellen Maximalbetrag für SEPA-Echtzeitüberweisungen angeben (über Online-Kanäle oder mit Hilfe Ihres Kundenbetreuers/Kundenbetreuerin).
  • Aus Sicherheitsgründen haben wir Ihr neues Limit für SEPA-Echtzeitüberweisungen mit 15.000 EUR pro Tag für Privatkund:innen (bzw. mit 100.000 EUR pro Transaktion für Firmenkunden) vorbelegt.
Empfängerüberprüfung VOP
  • Wir führen einen verpflichtenden Prüfschritt zur Erhöhung der Sicherheit von SEPA-Echtzeitüberweisungen und SEPA-Standardüberweisungen ein: Die Empfängerüberprüfung – auch Verification of Payee (VOP) genannt. 
  • Die Empfängerüberprüfung ist ein Abgleich des angegebenen Namens des Zahlungsempfängers mit dem Inhabernamen des Empfängerkontos (IBAN). 
Dateieinreichungen mittels Sammelaufträgen

Es erfolgt eine Erhöhung der Anzahl der Transaktionen je Sammelauftrag. Standardmäßig werden wir bis zu 1.000 Transkationen ermöglichen.

Einstellung von Services
  • Abschaltung Telefonbanking.
  • Abschaffung der physischen Begleitzettelfreigabe.

Häufige Fragen zur Echtzeitüberweisung.

F: Was ist eine Echtzeitüberweisung?

A: Eine Echtzeitüberweisung (auch Instant Payment genannt) ist eine Euro-Überweisung innerhalb des SEPA-Raums, die innerhalb von wenigen Sekunden auf dem Empfängerkonto verfügbar ist – und das 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag, auch an Feiertagen und am Wochenende.

F: Was ist der Unterschied zwischen einer SEPA-Standard-Überweisung und einer SEPA-Echtzeitüberweisung?

A: SEPA-Standard-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen unterscheiden sich in folgenden Aspekten:

  • Beträge von Echtzeitüberweisungen sind nach Ausführung sofort auf dem Empfängerkonto verfügbar. Bei Standard-Überweisungen beträgt die Ausführungszeit einen Tag.

  • Eine Echtzeitüberweisung wird in der Regel innerhalb von wenigen Sekunden ausgeführt. 

  • Für Echtzeitüberweisungen können Sie auch ein kanalübergreifendes Echtzeitüberweisungslimit definieren (Link auf die Frage zu diesem Limit)

  • Ein Rückruf einer Echtzeitüberweisung ist nur mit Zustimmung des:der Empfänger:in möglich, da das Geld sofort auf dem Empfängerkonto verfügbar ist. Standard-Überweisungen, die nicht an HVB-Empfänger:innen gehen, können bis 18 Uhr widerrufen werden.

F: Wie kann ich eine Echtzeitüberweisung zurückrufen?

A: Ein Rückruf der Echtzeitüberweisung ist grundsätzlich innerhalb von 10 Bankarbeitstagen möglich. Da das Geld bereits dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, muss der:die Empfänger:in dem Rückruf zustimmen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre:n Berater:in.

F: Was brauche ich, um eine Echtzeitüberweisung zu tätigen?

A: Um Echtzeitüberweisungen auszuführen, benötigen Sie keine extra Anmeldung, alle HypoVereinsbank Zahlungsverkehrskonten sind für Echtzeitüberweisungen zugelassen. Bei Sparkonten sind Echtzeitüberweisungen nicht möglich.


F: Was kostet mich eine SEPA-Echtzeitüberweisung?

A: Echtzeitüberweisungen kosten nicht mehr als vergleichbare Standardüberweisungen. Echtzeitüberweisungen per HVB Online Banking oder HVB Mobile Banking App sind z.B. somit innerhalb EU/EWR-Staaten bei allen Privatkonten kostenlos.

F.: Über welche Zahlungskanäle kann ich SEPA-Echtzeitüberweisungen vornehmen?

A: Ab 05.10.2025 bieten wir SEPA-Echtzeitüberweisungen über alle verfügbaren Zahlungskanäle an, auf

denen auch SEPA-Überweisungen zur Verfügung stehen, z.B.:

  • Dateieinreichung über EBICS, SWIFT, H2H, FinTS/HBCI-instant mit pain.001 (incl. Antwort im pain.002)

  • Echtzeitüberweisung in HVB Online Banking, HVB Mobile Banking App

  • Echtzeitüberweisung am Selbstbedienungsterminal

  • Echtzeitüberweisung als Dauerauftrag

  • Echtzeitüberweisung auf dem papierhaften Überweisungsbeleg

  • Echtzeitüberweisung in der HVB Filiale

 

F: Kann ich weiterhin Zahlungen über Telefonbanking tätigen?

A: Die Teilnahmevereinbarung zum Telefonbanking haben wir zum 05.10.2025 gekündigt. Das Telefonbanking wird ab dem 05.10.2025 eingestellt. Für Überweisungen oder Kontostands- und Buchungsabfragen sollten Kund:innen alternative Angebote z.B. HVB Online Banking, HVB Mobile Banking App oder unsere Selbstbedienungsterminals nutzen.

Wichtig: Für SEPA-Echtzeitüberweisungen empfehlen wir das HVB Online Banking bzw. die HVB Mobile Banking App. Diese ermöglichen die schnellste Auftragserteilung und Auftragsbestätigung.

 

F: Kann ich SEPA-Echtzeitüberweisungen auch beleghaft (d.h. auf einem papierhaften Überweisungsträger) beauftragen?

A: Ja, ab dem 05.10.2025 können Kund:innen SEPA-Echtüberweisungen auch beleghaft mittels Überweisungsträgers beauftragen.

Wichtig: Bei beleghaften SEPA-Echtzeitüberweisungen muss der Beleg erst versendet und erfasst werden, bevor die sekundenschnelle Ausführung erfolgen kann. Daher empfehlen wir, SEPA-Echtzeitüberweisungen über unsere digitalen Zahlungskanäle wie das HVB Online Banking bzw. die HVB Mobile Banking App oder unsere Selbstbedienungsterminals einzureichen.

F.: Werden die Echtzeitüberweisungen weiterhin auf EUR 100.000 begrenzt?

A.: Ab dem 05. Oktober 2025 wird es diese Grenze nicht mehr geben. Für SEPA- Echtzeitüberweisungen können Sie ab dem 05. Oktober pro Konto selbst festlegen in welcher Höhe SEPA- Echtzeitüberweisungen maximal beauftragt werden. Dies ist das Limit für SEPA-Echtzeitüberweisungen.

F.: Was bedeutet ein Instant Payments Limit (Limit für SEPA-Echtzeitüberweisungen)?

A.: Ein Limit für SEPA-Echtzeitüberweisungen darf von Ihnen in einer gewünschten Höhe entweder als Tageslimit oder Transaktionslimit festgelegt werden und gilt für alle Echtzeitüberweisungen auf einem Konto kanalübergreifend. Diese Anpassung kann entweder über online Kanäle (24/7) oder mit Hilfe des Kundenbetreuers / des zuständigen Bankmitarbeiters in einer unserer Filiale (während der Öffnungszeiten) vorgenommen werden und wird bei Bedarf ab sofort wirksam.

F.: Bis zu welcher Höhe kann ich SEPA-Echtzeitüberweisungen ab 05.10.2025 tätigen? 

A.: Aus Sicherheitsgründen haben wir Ihr Limit für SEPA-Echtzeitüberweisungen mit einem bestimmten Wert vorbelegt, den Sie ab 05. Oktober abändern können:

- EUR 15.000 pro Tag für Privatkund:innen

- EUR 100.000 pro Transaktion für Firmenkund:innen

Zusätzlich bleibt auch das bereits vereinbarte kanalspezifische Verfügungslimit des jeweiligen Zahlungskanals bestehen.

F: Was passiert bei einer Empfängerüberprüfung?

A: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden wir ab dem 05.10.2025 vor Ausführung einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung (englisch: Verification of Payee / VOP) durchführen. Diese wird anhand der von Ihnen in der Überweisung angegebenen Daten durchgeführt. Dabei prüft die Empfängerbank, ob der jeweilige Name, mit dem der IBAN zugehörigen Namen übereinstimmt. Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird Ihnen angezeigt. Sie können dann entscheiden, ob Sie den Überweisungsauftrag freigeben. Auch wenn die Namen nicht ganz oder nicht übereinstimmen, können Sie den Auftrag autorisieren. Dies kann dazu führen, dass das Geld auf ein Zahlungskonto überwiesen wird, dessen Inhaber:in nicht der von Ihnen namentlich angegebene Zahlungsempfänger ist. Werden die Überweisungsaufträge beleghaft bei uns per Post oder Briefeinwurf eingereicht, findet keine Empfängerüberprüfung statt.

F.: Wie kann ich die Empfängerüberprüfung nutzen? 

A.: SEPA-Standard-Überweisungen sowie SEPA-Echtzeitüberweisungen von Privatkund:innen werden immer und automatisch die Empfängerüberprüfung durchlaufen. 

Die zusätzlichen Besonderheiten der VOP-Prüfung für die Firmenkund:innen finden Sie im Abschnitt “FAQ - Zusatzfragen für Firmenkund:innen”.

F.: Wie sehen die Ergebnisse der Empfängerüberprüfung aus, die mir übermittelt werden?

A.: Die VOP-Prüfung führt zu folgenden technischen Ergebnissen:

  • MATCH (RCVC): IBAN-zugehöriger Name stimmt mit dem Namen des Zahlungsempfängers überein
  • CLOSE MATCH (RVMC): IBAN-zugehöriger Name stimmt mit dem Namen des Zahlungsempfängers nahezu überein. Richtiger Name: <Name> (Der beim Konto hinterlegte Empfängername) wird zurückgeliefert.
  • NO MATCH (RVNM): IBAN-zugehöriger Name stimmt nicht mit dem Namen des Zahlungsempfängers überein.
  • NOT APPLICABLE (RVNA): Es konnte nicht geprüft werden (z.B. Time-out oder nicht-Erreichbarkeit der Bank), ob der IBAN-zugehöriger Name mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt.

F.: Wie lange dauert die Empfängerüberprüfung vor der Ausführung der Zahlung?

A.: Jede VOP-Anfrage wird pro Transaktion nur wenige Sekunden in Anspruch nehmen.  

F: Wie schnell erfahre ich, ob die SEPA-Echtzeitüberweisung ausgeführt worden ist?

A: Sie erfahren innerhalb weniger Sekunden nach Ausführung der SEPA-Echtzeitüberweisung, ob die Zahlung erfolgreich ausgeführt werden konnte oder nicht. 

Firmenkunden erhalten umgehend einen Statusreport (EBICS pain.002). Den pain.002 für SEPA- Echtzeitüberweisungen stellen wir unseren Kund:innen kostenlos zur Verfügung.

F.: Gibt es für Echtzeitüberweisungen einen Zeitraum, an dem keine Zahlungen angenommen werden können? 

A.: Es sind keine regulären Zeiträume vorgesehen, d.h. die Echtzeitüberweisungen können 24/7 (Kanalverfügbarkeit bei offline Kanälen zu beachten) getätigt werden.

Über die geplanten System-Updates oder Downtimes werden wir Sie über den jeweiligen Zahlungskanal im Voraus informieren als auch über hvb.de/echtzeit.

F.: Welche Hinweise zu Betrugsrisiken kann die Bank mir geben?

A.: Wir empfehlen Ihnen stets die Sicherheitshinweise des jeweiligen Zahlungskanals zu beachten und hierzu unsere fortlaufend aktualisierten Hinweise zur Betrugsprävention auf unserer Internetseite hvb.de/betrug regelmäßig zu lesen

Spezielle Fragen von Firmenkunden.

F: Was kostet eine SEPA - Echtzeitüberweisung mittels Datei-Einreichung?

A:  SEPA-Echtzeitüberweisungen kosten nicht mehr als vergleichbare SEPA-Standardüberweisungen. Sie werden den Kund:innen mit demselben vereinbarten Datei- und Postenpreis wie SEPA- Standardüberweisungen mittels Sammelauftrag in Rechnung gestellt. Diese Preise können je nach Kontomodell und individueller Vereinbarung variieren.

F.: Werden die Posten für meine SEPA-Echtzeitüberweisungen bereits im Kontomodell mitgezählt?

A.: SEPA-Echtzeitüberweisungen werden so behandelt wie SEPA-Standardüberweisungen und als SEPA-Standardüberweisung mitgezählt.

F.: Kann ich auch Sammelaufträge zur Ausführung in Echtzeit einreichen?

A: Ja, Sie können bereits heute SEPA - Echtzeitüberweisungen in Dateien per Sammelaufträgen einreichen. Ab 5. Oktober können die Dateien zur Ausführung in Echtzeit auch mehr als 100 Transaktionen enthalten. Wir empfehlen Sammelaufträge mit max. 1000 Transaktionen. 

Es besteht eine Einreichungsobergrenze im Hinblick auf die Anzahl der in der Datei enthaltenen Überweisungsaufträge, die sich, sofern keine individuelle Vereinbarung besteht, aus der Internetseite der HypoVereinsbank ergibt.

Wichtig: Die Statusreports (EBICS pain.002) müssen von Ihren Systemen in der jeweiligen Anzahl verarbeitet werden können.

F.: Wie kann ich die Empfängerüberprüfung nutzen? 

A.: Für Firmenkund:innen wird es neue Auftragsarten für die Empfängerüberprüfung für SEPA - Echtzeitüberweisungen und SEPA Standard Überweisungen geben, die den Vorabprüfschritt VOP inkludiert.

F.: Wie erfolgt die Rückmeldung an das Electronic Banking-System? Was genau wird da zurückgemeldet?

A.: Die Rückmeldungen an das Elektronik Banking-System wird komprimiert gegeben, im Sinne von Anzahl match, close match, no match, not applicable und dann nochmal separat in einer standardisierten Payment Status Report Datei (pain.002). Hier ist für jede Einzelzahlung das entsprechende Ergebnis enthalten und kann dann maschinell von Ihrem System verarbeitet und ausgewertet werden.

Die Entscheidung, was dann mit der Zahlungsdatei passiert, liegt bei Ihnen.

Wird die Datei von Ihnen freigegeben, führt die Bank die Zahlung trotz “Not Applicable”, „No match“ oder „Close match“ Ergebnissen aus. Wird die Datei von Ihnen nicht freigeben, können Sie eine neue Zahlungsdatei mit diesen oder anderen Empfängerdaten zusammenstellen. Die Auftragsart für diese Datei wählen Sie dann erneut für diese Datei mit oder ohne Empfängerüberprüfung.

F.: Nach welchen Kriterien erfolgt der Abgleich der Daten bei der Empfängerüberprüfung?

A.: Das EPC hat Kriterien zur Prüfung veröffentlicht an diese werden wir uns natürlich halten.

 

Ergebnis
  1. Match
  2.  
  3.  
  4.  
  5.  
  6.  
  7.  
  8. CloseMatch
  9.  
  10.  
  11.  
  12. No Match
  13.  
  14.  
  15.  
  16. Not Applicable
  17.  
  18.  
Thema
  1. Richtiger Name
  2. Bei Mehrfach Namen: Prüfung auf Einzelperson
  3. NickName
  4. Mehrere Vornamen
  5. Sonderzeichen  
  6. Firmen Rechtsform fehlt
  7. Umlaute
  8. Richtiger Name aber kleine Tippfehler
  9. Bei Gemeinschaftskonten: Prüfung auf Einzelperson
  10. Firmen Rechtsform
  11. Sprachen
  12. Falscher Name
  13. Konto nicht Existent oder kein Zahlungsverkehrskonto
  14. Bei Mehrfach Namen: Prüfung auf Einzelperson
  15. Keine Vornamen
  16. Keine Rückmeldung innerhalb 5 Sek
  17. ZDL des Zahlungsempfängers kann keinen Abgleich durchführen 
  18. ZDL des Zahlungsempfängers nimmt nicht teil 
Anfrage
  1. Hanna Müller
  2. Josef Schmidt
  3. Sepp Schmidt
  4. Maria Schmidt
  5. Schmidt Meier GmbH u Co   
  6. Schmidt Meier
  7. Hanna Mueller
  8. Josef Schmitt
  9. Josef Schmitt
  10. Firma
  11. Bavaria-Energy
  12. Peter Armani
  13. Josef Schmitt
  14. Josef Schmitt
  15. Schmidt
  16.  
  17.  
  18.  
Empfängername
  1. Hanna Müller
  2. Josef und Maria Schmidt
  3. Josef Schmidt
  4. Maria-Erika Schmidt
  5. Schmidt-Meier GmbH & Co
  6. Schmidt-Meier GmbH & Co
  7. Hanna Müller
  8. Josef Schmidt
  9. Josef und Maria Schmidt
  10. Firma AG & Co KG
  11. Bayern-Energie
  12. Maria Armani
  13.  
  14. Erika und Maria Schmidt
  15. Maria Schmidt
  16.  
  17.  
  18.  
Rückmeldung Name bzw-Fehlercode
  1.  
  2.  
  3.  
  4.  
  5.  
  6.  
  7.  
  8. Josef Schmidt
  9. Josef Schmidt
  10. Firma AG Co KG
  11. Bayern Energie
  12.  
  13.  
  14.  
  15.  
  16. AB11 Timeout
  17. AB03 kein gültiges Zahlungsverkehrskonto)
  18. AB03 Bank ist außerhalb EU oder nimmt noch nicht am VOP teil

 

F.: Wie lange dauert die Empfängerüberprüfung vor der Ausführung der Zahlung?

A.: Jede Empfängerüberprüfung (VOP-Anfrage) wird pro Transaktion nur wenige Sekunden in Anspruch nehmen.  

Hinweis: Je mehr Transaktionen in einer Sammeldatei enthalten sind, desto länger wird die Empfängerüberprüfung inkl. Rückmeldung in Anspruch nehmen.

F.: Wird die neue VOP-spezifische pain.002 Nachricht (Rückmeldung zur Empfängerüberprüfung) zu Gebühren führen? Oder ist diese kostenlos inkludiert?

A.: Ab 05. Oktober 2025 werden wir pain.002 Nachrichten für die Empfängerüberprüfung kostenlos anbieten.

F.: Wie kann ich als Firmenkunde ein OptIn oder ein OptOut-Verfahren beauftragen?

A.: Es gibt zwei große Anwendungsfelder:

  • Beim Großteil der Firmenkund:innen Zahlungen handelt es sich um etablierte Geschäftsbeziehungen. Hier ist allen wichtig, dass die Zahlungsprozesse sauber und schnell durchlaufen.
  • Auf zusätzliche Hinweise und Rückfragen soll verzichtet werden. Für dieses Szenario können Sie sich entscheiden, die Zahlungen ohne Empfängerüberprüfung zu tätigen (VOP OptOut Verfahren). Die Zahlungen gehen ungeprüft an die Empfänger.

Hierfür nutzen die EBICS Kund:innen die bisherigen EBICS Auftragsarten (ohne VOP/ Empfängerüberprüfung):

  • CIP - SEPA Echtzeitüberweisungen 
  • CCT - Sepa Standardüberweisungen

FinTS/HBCI Kund:innen wählen über die Kundensoftware: 

  • VOP OptOut (HKVOO) zusammen mit der bisherigen FinTS/HBCI Auftragsart.

Für den anderen Teil der Zahlung z.B. neue und unbekannte Empfänger:

  • Hier kann eine VOP-Prüfung einen konkreten Mehrwert bieten. Sie können sich für die VOP-Prüfung entscheiden. Auch dieses Szenario löst sich über die Auftragsarten. Es wird für VOP-Prüfungen für Echtzeitüberweisungen und SEPA-Standardüberweisungen je eine Auftragsart geben, die den Vorabprüfschritt VOP inkludiert.

Folgende neue Auftragsarten sind vorgesehen, um die VOP- Prüfung/ Empfängerüberprüfung zu beauftragen:

  • EBICS Auftragsarten mit VOP-Prüfung gemäß EBICS-Standard:
  • CIV – SEPA-Echtzeitüberweisung / SCT inst (VOP OptIn) 
  • CTV – SEPA-Standardüberweisung / SEPA Credit Transfer (VOP OptIn) 

 EBICS Auftragsart für den Abruf der pain.002 mit den detaillierten RückmeldungenErgebnissen pro Überweisung (gemäß EBICS-Standard):

  • VPZ – VOP Status Report (ZIP-Container) 
Übersicht Auftragsarten
  1. Überweisung
  2. SRZ-Einreichung
  3. SRZ-VEU
  4. Pain.002 VOP
  5. Pain.002 Payment Status
  6. Überweisung Container
  7. Überweisung Gehalt
  8. Überweisung Eilig
  9. EuropeanGate / cgi
SCT OptOut 
  1. CCT
  2. CCS
  3. CCX
  4. -.-
  5. CRZ
  6. CCC
  7. XCT, XCG, XUG
  8. CCU, XCZ, XUU
  9. XEK, XC2, XU2
Instant OptOut
  1. CIP
  2. CIS
  3. CIX
  4. -.-
  5. CIZ
  6. -.-
  7. -.-
  8.  
  9. XEK, XC2, XU2
SCT OptIn VOP
  1. CTV
  2. VCS
  3. VCX
  4. VPZ
  5. CRZ
  6. -.-
  7. -.-
  8.  
  9.  
Inst OptIn VOP
  1. CIV
  2. (VIS)*
  3. VIX
  4. VPZ
  5. CIZ
  6. -.-
  7. -.-
  8.  
  9.  


FinTS/HBCI Auftragsarten mit VOP-Prüfung gemäß FinTS-Standard : 

  • HKVPP + SEPA/Echtzeitauftragsart - VOP OptIn (gilt für Einzel und Sammelaufträge) 
  • HKVOO + SEPA-Sammelauftrag/Echtzeit-Sammelauftrag - VOP OptOut 
  • HKVPA + SEPA/Echtzeitauftragsart - Ausführungsauftrag 

Hinweis: 

Es gibt keine eigene Auftragsart für den Abruf der pain.002 mit den detaillierten VOP- Ergebnissen pro Überweisung, dies ist in der Antwort auf den HKVPP enthalten.

Der pain.002 ist gemäß EBICS-Standard aufgebaut. Zusätzlich enthält die Rückmeldung auf die OptIn/OptOut Einreichung einen entsprechenden Aufklärungstext. 

F.: Kann ich SEPA - Echtzeitüberweisungen generell für Gehaltszahlungen nutzen?

A.: Ja, SEPA - Echtzeitüberweisungen können auch für Gehaltszahlungen genutzt werden.

F.: Wie wird mit maskierten Zahlungen (Purpose Code SALA/PENS, etc.) im Rahmen eines negativen Ergebnisses bzgl. der Empfängerüberprüfung umgegangen, wann werden welche Informationen offengelegt?

A.: Bei einer Auftragsart, bei der die Empfängerüberprüfung stattfinden soll, erfolgt eine Rückmeldung pain.002 -V9 VOP, mit folgenden Feldern:

  • <Cdtr>
  • <Pty>
  • <Nm> und 
  • <CdtrAcct>
  • <Id>
  • <IBAN> belegt werden.

Also inkl. der Angabe des Begünstigten aber ohne Betrag.

Bei close match wird zusätzlich der korrekte Name im tag <AddtlInf> im pain.002 übermittelt.

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