
Echtzeitüberweisung: Zeit ist Geld!
In Echtzeit überweisen von jetzt auf gleich.
Jetzt überweisenSchnell wie Bargeld, sicher wie eine Überweisung: Mit der Echtzeitüberweisung ist das Geld in Sekundenschnelle auf dem Konto des:der Empfänger:in.
24 Stunden / 7 Tage – auch an Feiertagen und am Wochenende.
Empfänger:in kann sofort über den Betrag verfügen.
Bis zu 15.000 Euro pro Transaktion für Privatkund:innen und bis zu 100.000 Euro pro Transaktion für Firmenkunden. Übersicht der ab dem 05. Oktober 2025 vorgesehenen Änderungen finden Sie hier.
Nicht teuer als vergleichbare Standardüberweisungen.
Kostenlos per HVB Online Banking oder HVB Mobile Banking App innerhalb EU-/ EWR-Staaten bei allen Privatkonten.
Die Preise für Echtzeitüberweisungen in Staaten außerhalb der EU/EWR finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Bedingungen für Echtzeitüberweisungen sind Teil der Überweisungsbedingungen.
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Tipp:
Wichtige Änderungen ab dem 5. Oktober 2025.

- Derzeitiger Maximalbetrag für SEPA-Echtzeitüberweisungen entfällt.
- NEU: Sie können Ihren individuellen Maximalbetrag für SEPA-Echtzeitüberweisungen angeben (über Online-Kanäle oder mit Hilfe Ihres Kundenbetreuers/Kundenbetreuerin).
- Aus Sicherheitsgründen haben wir Ihr neues Limit für SEPA-Echtzeitüberweisungen mit 15.000 EUR pro Tag für Privatkund:innen (bzw. mit 100.000 EUR pro Transaktion für Firmenkunden) vorbelegt.

- Wir führen einen verpflichtenden Prüfschritt zur Erhöhung der Sicherheit von SEPA-Echtzeitüberweisungen und SEPA-Standardüberweisungen ein: Die Empfängerüberprüfung – auch Verification of Payee (VOP) genannt.
- Die Empfängerüberprüfung ist ein Abgleich des angegebenen Namens des Zahlungsempfängers mit dem Inhabernamen des Empfängerkontos (IBAN).
Häufige Fragen zur Echtzeitüberweisung.
F: Was ist eine Echtzeitüberweisung?
A: Eine Echtzeitüberweisung (auch Instant Payment genannt) ist eine Euro-Überweisung innerhalb des SEPA-Raums, die innerhalb von wenigen Sekunden auf dem Empfängerkonto verfügbar ist – und das 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag, auch an Feiertagen und am Wochenende.
F: Was ist der Unterschied zwischen einer SEPA-Standard-Überweisung und einer SEPA-Echtzeitüberweisung?
A: SEPA-Standard-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen unterscheiden sich in folgenden Aspekten:
Beträge von Echtzeitüberweisungen sind nach Ausführung sofort auf dem Empfängerkonto verfügbar. Bei Standard-Überweisungen beträgt die Ausführungszeit einen Tag.
Eine Echtzeitüberweisung wird in der Regel innerhalb von wenigen Sekunden ausgeführt.
Für Echtzeitüberweisungen können Sie auch ein kanalübergreifendes Echtzeitüberweisungslimit definieren (Link auf die Frage zu diesem Limit)
Ein Rückruf einer Echtzeitüberweisung ist nur mit Zustimmung des:der Empfänger:in möglich, da das Geld sofort auf dem Empfängerkonto verfügbar ist. Standard-Überweisungen, die nicht an HVB-Empfänger:innen gehen, können bis 18 Uhr widerrufen werden.
F: Wie kann ich eine Echtzeitüberweisung zurückrufen?
A: Ein Rückruf der Echtzeitüberweisung ist grundsätzlich innerhalb von 10 Bankarbeitstagen möglich. Da das Geld bereits dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, muss der:die Empfänger:in dem Rückruf zustimmen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre:n Berater:in.
F: Was brauche ich, um eine Echtzeitüberweisung zu tätigen?
A: Um Echtzeitüberweisungen auszuführen, benötigen Sie keine extra Anmeldung, alle HypoVereinsbank Zahlungsverkehrskonten sind für Echtzeitüberweisungen zugelassen. Bei Sparkonten sind Echtzeitüberweisungen nicht möglich.
F.: Über welche Zahlungskanäle kann ich SEPA-Echtzeitüberweisungen vornehmen?
A: Ab 05.10.2025 bieten wir SEPA-Echtzeitüberweisungen über alle verfügbaren Zahlungskanäle an, auf
denen auch SEPA-Überweisungen zur Verfügung stehen, z.B.:
Dateieinreichung über EBICS, SWIFT, H2H, FinTS/HBCI-instant mit pain.001 (incl. Antwort im pain.002)
Echtzeitüberweisung in HVB Online Banking, HVB Mobile Banking App
Echtzeitüberweisung am Selbstbedienungsterminal
Echtzeitüberweisung als Dauerauftrag
Echtzeitüberweisung auf dem papierhaften Überweisungsbeleg
Echtzeitüberweisung in der HVB Filiale
F: Kann ich weiterhin Zahlungen über Telefonbanking tätigen?
A: Die Teilnahmevereinbarung zum Telefonbanking haben wir zum 05.10.2025 gekündigt. Das Telefonbanking wird ab dem 05.10.2025 eingestellt. Für Überweisungen oder Kontostands- und Buchungsabfragen sollten Kund:innen alternative Angebote z.B. HVB Online Banking, HVB Mobile Banking App oder unsere Selbstbedienungsterminals nutzen.
Wichtig: Für SEPA-Echtzeitüberweisungen empfehlen wir das HVB Online Banking bzw. die HVB Mobile Banking App. Diese ermöglichen die schnellste Auftragserteilung und Auftragsbestätigung.
F: Kann ich SEPA-Echtzeitüberweisungen auch beleghaft (d.h. auf einem papierhaften Überweisungsträger) beauftragen?
A: Ja, ab dem 05.10.2025 können Kund:innen SEPA-Echtüberweisungen auch beleghaft mittels Überweisungsträgers beauftragen.
Wichtig: Bei beleghaften SEPA-Echtzeitüberweisungen muss der Beleg erst versendet und erfasst werden, bevor die sekundenschnelle Ausführung erfolgen kann. Daher empfehlen wir, SEPA-Echtzeitüberweisungen über unsere digitalen Zahlungskanäle wie das HVB Online Banking bzw. die HVB Mobile Banking App oder unsere Selbstbedienungsterminals einzureichen.
F.: Werden die Echtzeitüberweisungen weiterhin auf EUR 100.000 begrenzt?
A.: Ab dem 05. Oktober 2025 wird es diese Grenze nicht mehr geben. Für SEPA- Echtzeitüberweisungen können Sie ab dem 05. Oktober pro Konto selbst festlegen in welcher Höhe SEPA- Echtzeitüberweisungen maximal beauftragt werden. Dies ist das Limit für SEPA-Echtzeitüberweisungen.
F.: Was bedeutet ein Instant Payments Limit (Limit für SEPA-Echtzeitüberweisungen)?
A.: Ein Limit für SEPA-Echtzeitüberweisungen darf von Ihnen in einer gewünschten Höhe entweder als Tageslimit oder Transaktionslimit festgelegt werden und gilt für alle Echtzeitüberweisungen auf einem Konto kanalübergreifend. Diese Anpassung kann entweder über online Kanäle (24/7) oder mit Hilfe des Kundenbetreuers / des zuständigen Bankmitarbeiters in einer unserer Filiale (während der Öffnungszeiten) vorgenommen werden und wird bei Bedarf ab sofort wirksam.
F.: Bis zu welcher Höhe kann ich SEPA-Echtzeitüberweisungen ab 05.10.2025 tätigen?
A.: Aus Sicherheitsgründen haben wir Ihr Limit für SEPA-Echtzeitüberweisungen mit einem bestimmten Wert vorbelegt, den Sie ab 05. Oktober abändern können:
- EUR 15.000 pro Tag für Privatkund:innen
- EUR 100.000 pro Transaktion für Firmenkund:innen
Zusätzlich bleibt auch das bereits vereinbarte kanalspezifische Verfügungslimit des jeweiligen Zahlungskanals bestehen.
F: Was passiert bei einer Empfängerüberprüfung?
A: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden wir ab dem 05.10.2025 vor Ausführung einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung (englisch: Verification of Payee / VOP) durchführen. Diese wird anhand der von Ihnen in der Überweisung angegebenen Daten durchgeführt. Dabei prüft die Empfängerbank, ob der jeweilige Name, mit dem der IBAN zugehörigen Namen übereinstimmt. Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird Ihnen angezeigt. Sie können dann entscheiden, ob Sie den Überweisungsauftrag freigeben. Auch wenn die Namen nicht ganz oder nicht übereinstimmen, können Sie den Auftrag autorisieren. Dies kann dazu führen, dass das Geld auf ein Zahlungskonto überwiesen wird, dessen Inhaber:in nicht der von Ihnen namentlich angegebene Zahlungsempfänger ist. Werden die Überweisungsaufträge beleghaft bei uns per Post oder Briefeinwurf eingereicht, findet keine Empfängerüberprüfung statt.
F.: Wie kann ich die Empfängerüberprüfung nutzen?
A.: SEPA-Standard-Überweisungen sowie SEPA-Echtzeitüberweisungen von Privatkund:innen werden immer und automatisch die Empfängerüberprüfung durchlaufen.
Die zusätzlichen Besonderheiten der VOP-Prüfung für die Firmenkund:innen finden Sie im Abschnitt “FAQ - Zusatzfragen für Firmenkund:innen”.
F.: Wie sehen die Ergebnisse der Empfängerüberprüfung aus, die mir übermittelt werden?
A.: Die VOP-Prüfung führt zu folgenden technischen Ergebnissen:
- MATCH (RCVC): IBAN-zugehöriger Name stimmt mit dem Namen des Zahlungsempfängers überein
- CLOSE MATCH (RVMC): IBAN-zugehöriger Name stimmt mit dem Namen des Zahlungsempfängers nahezu überein. Richtiger Name: <Name> (Der beim Konto hinterlegte Empfängername) wird zurückgeliefert.
- NO MATCH (RVNM): IBAN-zugehöriger Name stimmt nicht mit dem Namen des Zahlungsempfängers überein.
- NOT APPLICABLE (RVNA): Es konnte nicht geprüft werden (z.B. Time-out oder nicht-Erreichbarkeit der Bank), ob der IBAN-zugehöriger Name mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt.
F.: Wie lange dauert die Empfängerüberprüfung vor der Ausführung der Zahlung?
A.: Jede VOP-Anfrage wird pro Transaktion nur wenige Sekunden in Anspruch nehmen.
F: Wie schnell erfahre ich, ob die SEPA-Echtzeitüberweisung ausgeführt worden ist?
A: Sie erfahren innerhalb weniger Sekunden nach Ausführung der SEPA-Echtzeitüberweisung, ob die Zahlung erfolgreich ausgeführt werden konnte oder nicht.
Firmenkunden erhalten umgehend einen Statusreport (EBICS pain.002). Den pain.002 für SEPA- Echtzeitüberweisungen stellen wir unseren Kund:innen kostenlos zur Verfügung.
F.: Gibt es für Echtzeitüberweisungen einen Zeitraum, an dem keine Zahlungen angenommen werden können?
A.: Es sind keine regulären Zeiträume vorgesehen, d.h. die Echtzeitüberweisungen können 24/7 (Kanalverfügbarkeit bei offline Kanälen zu beachten) getätigt werden.
Über die geplanten System-Updates oder Downtimes werden wir Sie über den jeweiligen Zahlungskanal im Voraus informieren als auch über hvb.de/echtzeit.
F.: Welche Hinweise zu Betrugsrisiken kann die Bank mir geben?
A.: Wir empfehlen Ihnen stets die Sicherheitshinweise des jeweiligen Zahlungskanals zu beachten und hierzu unsere fortlaufend aktualisierten Hinweise zur Betrugsprävention auf unserer Internetseite hvb.de/betrug regelmäßig zu lesen
F: Was kostet eine SEPA - Echtzeitüberweisung mittels Datei-Einreichung?
A: SEPA-Echtzeitüberweisungen kosten nicht mehr als vergleichbare SEPA-Standardüberweisungen. Sie werden den Kund:innen mit demselben vereinbarten Datei- und Postenpreis wie SEPA- Standardüberweisungen mittels Sammelauftrag in Rechnung gestellt. Diese Preise können je nach Kontomodell und individueller Vereinbarung variieren.
F.: Werden die Posten für meine SEPA-Echtzeitüberweisungen bereits im Kontomodell mitgezählt?
A.: SEPA-Echtzeitüberweisungen werden so behandelt wie SEPA-Standardüberweisungen und als SEPA-Standardüberweisung mitgezählt.
F.: Kann ich auch Sammelaufträge zur Ausführung in Echtzeit einreichen?
A: Ja, Sie können bereits heute SEPA - Echtzeitüberweisungen in Dateien per Sammelaufträgen einreichen. Ab 5. Oktober können die Dateien zur Ausführung in Echtzeit auch mehr als 100 Transaktionen enthalten. Wir empfehlen Sammelaufträge mit max. 1000 Transaktionen.
Es besteht eine Einreichungsobergrenze im Hinblick auf die Anzahl der in der Datei enthaltenen Überweisungsaufträge, die sich, sofern keine individuelle Vereinbarung besteht, aus der Internetseite der HypoVereinsbank ergibt.
Wichtig: Die Statusreports (EBICS pain.002) müssen von Ihren Systemen in der jeweiligen Anzahl verarbeitet werden können.
F.: Wie erfolgt die Rückmeldung an das Electronic Banking-System? Was genau wird da zurückgemeldet?
A.: Die Rückmeldungen an das Elektronik Banking-System wird komprimiert gegeben, im Sinne von Anzahl match, close match, no match, not applicable und dann nochmal separat in einer standardisierten Payment Status Report Datei (pain.002). Hier ist für jede Einzelzahlung das entsprechende Ergebnis enthalten und kann dann maschinell von Ihrem System verarbeitet und ausgewertet werden.
Die Entscheidung, was dann mit der Zahlungsdatei passiert, liegt bei Ihnen.
Wird die Datei von Ihnen freigegeben, führt die Bank die Zahlung trotz “Not Applicable”, „No match“ oder „Close match“ Ergebnissen aus. Wird die Datei von Ihnen nicht freigeben, können Sie eine neue Zahlungsdatei mit diesen oder anderen Empfängerdaten zusammenstellen. Die Auftragsart für diese Datei wählen Sie dann erneut für diese Datei mit oder ohne Empfängerüberprüfung.
F.: Nach welchen Kriterien erfolgt der Abgleich der Daten bei der Empfängerüberprüfung?
A.: Das EPC hat Kriterien zur Prüfung veröffentlicht an diese werden wir uns natürlich halten.
F.: Wie lange dauert die Empfängerüberprüfung vor der Ausführung der Zahlung?
A.: Jede Empfängerüberprüfung (VOP-Anfrage) wird pro Transaktion nur wenige Sekunden in Anspruch nehmen.
Hinweis: Je mehr Transaktionen in einer Sammeldatei enthalten sind, desto länger wird die Empfängerüberprüfung inkl. Rückmeldung in Anspruch nehmen.
F.: Wird die neue VOP-spezifische pain.002 Nachricht (Rückmeldung zur Empfängerüberprüfung) zu Gebühren führen? Oder ist diese kostenlos inkludiert?
A.: Ab 05. Oktober 2025 werden wir pain.002 Nachrichten für die Empfängerüberprüfung kostenlos anbieten.
F.: Wie kann ich als Firmenkunde ein OptIn oder ein OptOut-Verfahren beauftragen?
A.: Es gibt zwei große Anwendungsfelder:
- Beim Großteil der Firmenkund:innen Zahlungen handelt es sich um etablierte Geschäftsbeziehungen. Hier ist allen wichtig, dass die Zahlungsprozesse sauber und schnell durchlaufen.
- Auf zusätzliche Hinweise und Rückfragen soll verzichtet werden. Für dieses Szenario können Sie sich entscheiden, die Zahlungen ohne Empfängerüberprüfung zu tätigen (VOP OptOut Verfahren). Die Zahlungen gehen ungeprüft an die Empfänger.
Hierfür nutzen die EBICS Kund:innen die bisherigen EBICS Auftragsarten (ohne VOP/ Empfängerüberprüfung):
- CIP - SEPA Echtzeitüberweisungen
- CCT - Sepa Standardüberweisungen
FinTS/HBCI Kund:innen wählen über die Kundensoftware:
- VOP OptOut (HKVOO) zusammen mit der bisherigen FinTS/HBCI Auftragsart.
Für den anderen Teil der Zahlung z.B. neue und unbekannte Empfänger:
- Hier kann eine VOP-Prüfung einen konkreten Mehrwert bieten. Sie können sich für die VOP-Prüfung entscheiden. Auch dieses Szenario löst sich über die Auftragsarten. Es wird für VOP-Prüfungen für Echtzeitüberweisungen und SEPA-Standardüberweisungen je eine Auftragsart geben, die den Vorabprüfschritt VOP inkludiert.
Folgende neue Auftragsarten sind vorgesehen, um die VOP- Prüfung/ Empfängerüberprüfung zu beauftragen:
- EBICS Auftragsarten mit VOP-Prüfung gemäß EBICS-Standard:
- CIV – SEPA-Echtzeitüberweisung / SCT inst (VOP OptIn)
- CTV – SEPA-Standardüberweisung / SEPA Credit Transfer (VOP OptIn)
EBICS Auftragsart für den Abruf der pain.002 mit den detaillierten RückmeldungenErgebnissen pro Überweisung (gemäß EBICS-Standard):
- VPZ – VOP Status Report (ZIP-Container)
FinTS/HBCI Auftragsarten mit VOP-Prüfung gemäß FinTS-Standard :
- HKVPP + SEPA/Echtzeitauftragsart - VOP OptIn (gilt für Einzel und Sammelaufträge)
- HKVOO + SEPA-Sammelauftrag/Echtzeit-Sammelauftrag - VOP OptOut
- HKVPA + SEPA/Echtzeitauftragsart - Ausführungsauftrag
Hinweis:
Es gibt keine eigene Auftragsart für den Abruf der pain.002 mit den detaillierten VOP- Ergebnissen pro Überweisung, dies ist in der Antwort auf den HKVPP enthalten.
Der pain.002 ist gemäß EBICS-Standard aufgebaut. Zusätzlich enthält die Rückmeldung auf die OptIn/OptOut Einreichung einen entsprechenden Aufklärungstext.
F.: Kann ich SEPA - Echtzeitüberweisungen generell für Gehaltszahlungen nutzen?
A.: Ja, SEPA - Echtzeitüberweisungen können auch für Gehaltszahlungen genutzt werden.
F.: Wie wird mit maskierten Zahlungen (Purpose Code SALA/PENS, etc.) im Rahmen eines negativen Ergebnisses bzgl. der Empfängerüberprüfung umgegangen, wann werden welche Informationen offengelegt?
A.: Bei einer Auftragsart, bei der die Empfängerüberprüfung stattfinden soll, erfolgt eine Rückmeldung pain.002 -V9 VOP, mit folgenden Feldern:
- <Cdtr>
- <Pty>
- <Nm> und
- <CdtrAcct>
- <Id>
- <IBAN> belegt werden.
Also inkl. der Angabe des Begünstigten aber ohne Betrag.
Bei close match wird zusätzlich der korrekte Name im tag <AddtlInf> im pain.002 übermittelt.
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