Empfängerüberprüfung (VoP).
Mehr Sicherheit für Ihre SEPA-Zahlungen.
Was ist VoP und warum ist sie wichtig?
Die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP) ist ein neuer Sicherheitsstandard im SEPA-Zahlungsverkehr. Ab dem 9. Oktober 2025 sind alle Zahlungsdienstleister im EU-EUR-Raum verpflichtet, diesen Service kostenfrei anzubieten – gemäß der EU-Verordnung (EU) 2024/886, Artikel 5c. Die HypoVereinsbank führt diesen Service bereits zum 06.Oktober 2025 ein.
Ziel ist es, die Sicherheit im SEPA-Zahlungsverkehr zu erhöhen, indem der Name des Zahlungsempfängers mit dem IBAN zugehörigen Namen abgeglichen wird – noch bevor Sie Ihre Zahlung freigeben. So lassen sich fehlgeleitete oder betrügerische Zahlungen frühzeitig erkennen und vermeiden
Weiterführende Informationen zur EU-Verordnung finden Sie im Servicebereich Echtzeitüberweisung
So profitieren Sie von VoP.
Mehr Sicherheit: Sie erhalten eine Rückmeldung, ob der von Ihnen angegebene Empfängername zum IBAN zugehörigen Namen passt.
Volle Kontrolle: Sie entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben – auch bei Warnhinweisen.
Schnell und einfach: Die Prüfung erfolgt in Sekunden – z.B. direkt im HVB Online Banking.
Transparenz: Sie sehen sofort, ob Ihre Eingaben korrekt sind.
Kostenfrei: Für alle Kund:innen – privat und geschäftlich.
Was bedeutet VoP für Sie?
Ob Privatkunde oder Unternehmen – bei jeder SEPA-Überweisung (Standard oder Echtzeit) erhalten Sie künftig eine Rückmeldung, ob der Empfängername zu dem IBAN zugehörigen Namen passt.
- Match
- Close Match
- No Match
- Not Applicable
Hinweis:
Unabhängig vom Ergebnis der VoP-Prüfung kann die Zahlung vom Auftraggeber freigegeben oder abgelehnt werden.
Das bedeutet, auch wenn die Empfängerdaten nicht oder nur teilweise übereinstimmen oder die VoP-Prüfung nicht möglich war, kann der Auftraggeber (Zahler) die eigenverantwortliche Entscheidung treffen, die Überweisung trotzdem zu autorisieren.
So funktioniert VoP in drei Schritten.

Zahlung erfassen

VoP-Rückmeldung

Freigabe/Ablehnung
Detailablauf: Ihre Entscheidungen bei der Empfängerüberprüfung/VoP.

* „No Match” bedeutet nicht automatisch Betrug oder Gefahr. Eine sorgfältige Prüfung/Plausibilisierung ist empfehlenswert.
Hilfreiche Fragen vor Zahlungsfreigabe.
Über die Zahlungsdetails:
- Habe ich die Kontonummer und die Bankleitzahl/IBAN richtig eingegeben, z.B. Leerzeichen etc.?
- Ist auf der Rechnung der Name des Zahlungsempfängers enthalten?
- Handelt es sich um ein privates oder geschäftliches Konto?
- Habe ich den korrekten vollständigen Namen der Person oder des Unternehmens verwendet?
Über den Zahlungsempfänger:
- Kenne ich die Person oder das Unternehmen persönlich?
- Handelt es sich um einen neuen Geschäftskontakt?
- Hat die Person oder das Unternehmen kürzlich ihre Bankverbindung geändert?
- Habe ich an diese Person oder Firma schon einmal gezahlt?
- Habe ich die Identität des Zahlungsempfängers auf andere Weise überprüft (z.B. Telefonanruf, bekannter Kontakt)?
- Hat sich etwas seltsam angefühlt, als ich die Zahlungsdetails erhalten habe?
Weitere Fragen:
- Hat die Bank oder die App technische Probleme?
Empfängerüberprüfung (VoP) bei Dateieinreichungen mittels Sammleraufträgen.
Detailablauf: Authorisierungsprozess mit und ohne Empfängerüberprüfung/VoP (Opt-In und Opt-Out) .

Häufige Fragen und Antworten zu Verification of Payee (VoP).
Frage: Was passiert bei einer Empfängerüberprüfung?
Antwort: Wir werden ab dem 05.10.2025 vor Ausführung einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung (englisch: Verification of Payee/VoP) durchführen. Diese wird anhand der von Ihnen in der Überweisung angegebenen Daten durchgeführt. Dabei prüft die Empfängerbank, ob der jeweilige Name mit dem Namen übereinstimmt, der der IBAN zugeordnet ist. Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird Ihnen angezeigt. Sie können dann entscheiden, ob Sie den Überweisungsauftrag freigeben, nach Korrektur freigeben oder nicht ausführen möchten.
Frage: Was muss ich tun, um die Empfängerüberprüfung zu nutzen?
Antwort: Bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen von Privatkund:innen wird ab Oktober 2025 automatisch immer eine VoP-Prüfung durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung wird nach Erfassung des Zahlungsauftrages und vor TAN Eingabe angezeigt.
Die zusätzlichen Besonderheiten der VoP-Prüfung für Firmenkunden finden Sie im Abschnitt „Spezielle Fragen von Firmenkunden”.
Frage: Wie erfolgt eine VoP-Prüfung bei einer beleghaften Überweisung (die mittels Überweisungsträger beauftragt ist)?
Antwort: Bei einer beleghaften Überweisung erfolgt keine VoP-Prüfung.
Frage: Wie erfolgt eine VoP-Prüfung bei einer Überweisung, die ich vor Ort am Schalter mit Hilfe des Bankmitarbeiters beauftrage?
Antwort: Wenn Sie am Schalter eine Überweisung beauftragen, wird sie durch den Bankmitarbeiter erfasst (inklusive VoP-Prüfung). Das VoP-Ergebnis kann ausgedruckt und Ihnen ausgehändigt werden.
Frage: Wie sehen die Ergebnisse der Empfängerüberprüfung aus, die mir übermittelt werden?
Antwort: Die VoP-Prüfung führt zu folgenden Ergebnissen:
- Der zum IBAN zugehörige Empfängername stimmt mit dem Namen des Zahlungsempfängers überein.
- Der zum IBAN zugehörige Empfängername stimmt mit dem Namen des Zahlungsempfängers nahezu überein. Richtiger Name: <Name> (der beim Konto hinterlegte Empfängername) wird zurückgeliefert.
- Der zum IBAN zugehörige Empfängername stimmt nicht mit dem Namen des Zahlungsempfängers überein.
- Es konnte nicht geprüft werden (z.B. Time-out oder Nicht-Erreichbarkeit der Empfängerbank).
Frage: Wie lange dauert die Empfängerüberprüfung vor der Ausführung der Zahlung?
Antwort: Jede VoP-Anfrage wird pro Transaktion nur wenige Sekunden in Anspruch nehmen.
Frage: Wenn von einer Empfängerbank keine Antwort kommt, gelten diese Zahlungen als ausführbar?
Antwort: Sie bekommen eine Meldung, dass eine VoP-Prüfung nicht möglich war (z.B. keine Erreichbarkeit der Bank oder das Konto existiert nicht). Sie entscheiden dann, was Sie mit dem Zahlungsauftrag machen wollen – freigeben oder beenden.
Verification of Payee (VoP) – spezielle Fragen von Firmenkunden.
Frage: Wie kann ich die Empfängerüberprüfung nutzen?
Antwort: Firmenkunden können wählen, ob sie die VoP-Prüfung nutzen wollen oder nicht. Die Ergebnisse der VoP-Prüfung werden vor Freigabe der Zahlungsaufträge angezeigt.
Frage: Wird die VoP-Prüfung auch bei den Intercompany-Zahlungen durchgeführt? – z.B. wenn ich auf eigene Konten innerhalb meiner Bank oder auch bei anderen Banken umbuche (Intercompany-Aufträge)?
Antwort: Gemäß EU-Verordnung 2024/886 gibt es keine Ausnahme für Intercompany-Zahlungen. Die Möglichkeit eine Auftragsart mit Empfängerüberprüfung auszuwählen besteht auch für interne Umbuchungen, sofern diese als SEPA-Überweisungen ausgeführt werden – unabhängig davon, ob es sich um eigene oder konzerninterne Konten handelt.
Frage: Wie erfolgt die Rückmeldung an das Electronic Banking-System? Was genau wird da zurückgemeldet?
Antwort: Die Rückmeldungen an das Elektronik Banking-System wird komprimiert gegeben, im Sinne von Anzahl „Match”, Anzahl „Close Match”, Anzahl „No Match”, Anzahl „Not Applicable” und dann nochmal separat in einer standardisierten Payment Status Report Datei (pain.002). Hier ist für jede Einzelzahlung das entsprechende Ergebnis enthalten und kann dann maschinell von Ihrem System verarbeitet und ausgewertet werden.
Die Entscheidung, was dann mit der Zahlungsdatei passiert, liegt bei Ihnen. Unabhängig von den Ergebnissen können Sie die gesamte Datei freigeben oder ablehnen. Eine Entscheidung pro Einzeltransaktion kann nicht getroffen werden. Wird die Datei von Ihnen nicht freigegeben, können Sie eine neue Zahlungsdatei mit diesen oder anderen Empfängerdaten zusammenstellen.
Frage: Nach welchen Kriterien erfolgt der Abgleich der Daten bei der Empfängerüberprüfung?
Antwort: Das EPC hat Kriterien zur Prüfung veröffentlicht. An diese werden wir uns natürlich halten.
- Close Match
- Match
- No Match
- No Applicable
Frage: Wie lange dauert die Empfängerüberprüfung vor der Ausführung der Zahlung?
Antwort: Jede Empfängerüberprüfung wird pro Transaktion nur wenige Sekunden in Anspruch nehmen.
Hinweis: Je mehr Transaktionen in einer Sammeldatei enthalten sind, desto länger wird die Empfängerüberprüfung inklusive Rückmeldung in Anspruch nehmen.
Frage: Wie viel kostet die neue VoP-spezifische pain.002 Nachricht (Rückmeldung zur Empfängerüberprüfung)?
Antwort: Ab dem 05. Oktober 2025 werden wir die pain.002 Nachrichten für die Empfängerüberprüfung kostenlos anbieten.
Frage: Wie kann ich als Firmenkunde das Opt-In oder das Opt-Out-Verfahren beauftragen?
Antwort: Für Opt-Out nutzen die EBICS Kund:innen die bisherigen EBICS Auftragsarten (ohne VoP/Empfängerüberprüfung):
CIP – für SEPA Echtzeitüberweisungen
CCT – für SEPA Standardüberweisungen
FinTS/HBCI Kund:innen wählen über die Kundensoftware:
VoP Opt-Out (HKVOO) zusammen mit der bisherigen FinTS/HBCI Auftragsart.
Folgende neue Auftragsarten sind vorgesehen, um die VoP-Prüfung/Empfängerüberprüfung zu beauftragen:
Für Opt-In nutzen die EBICS Kund:innen die neuen Auftragsarten mit VoP-Prüfung gemäß EBICS-Standard - EBICS:
CIV – für SEPA-Echtzeitüberweisung/SCT inst (VoP Opt-In)
CTV – für SEPA-Standardüberweisung/SEPA Credit Transfer (VoP Opt-In)
Zum Abruf der pain.002 Datei mit den detaillierten Rückmeldungen/Ergebnissen pro Überweisung (gemäß EBICS-Standard):
VPZ – VoP Status Report (ZIP-Container)
- Überweisung
- SRZ-Einreichung
- SRZ-VEU
- Pain.002 VOP
- Pain.002 Payment Status
- Überweisung Container
- Überweisung Gehalt
- Überweisung Eilig
- EuropeanGate / cgi
FinTS/HBCI Auftragsarten mit VoP-Prüfung gemäß FinTS-Standard:
- HKVPP + für SEPA/Echtzeitauftragsart - VoP Opt-In (gilt für Einzel und Sammelaufträge)
- HKVOO + für SEPA-Sammelauftrag/Echtzeit-Sammelauftrag - VoP Opt-Out
- HKVPA + für SEPA/Echtzeitauftragsart - Ausführungsauftrag
Hinweis:
Es gibt keine eigene Auftragsart für den Abruf der pain.002 mit den detaillierten VoP- Ergebnissen pro Überweisung. Dies ist in der Antwort auf den HKVPP enthalten.
Der pain.002 ist gemäß EBICS-Standard aufgebaut. Zusätzlich enthält die Rückmeldung auf die Opt-In/Opt-Out Einreichung einen entsprechenden Aufklärungstext.
Frage: Kann ich nach dem VoP-Ergebnis nur die Transaktionen mit dem Ergebnis „Match“ freigeben?
Antwort: Nach der VoP-Prüfung können Sie entscheiden, ob die komplette Dateieinreichung freigegeben oder verworfen werden soll. Eine Beauftragung einzelner Transaktionen aus Dateien ist nicht möglich.
Frage: Wie erfolgt die Empfängerüberprüfung bei Gehaltszahlungen?
Antwort: SEPA-Echtzeitüberweisungen können auch für Gehaltszahlungen genutzt werden.
Wenn bei einer SEPA-Zahlung mit Empfängerüberprüfung (z.B. mit dem Purpose Code SALA oder PENS) ein negatives Ergebnis vorliegt, erfolgt eine Rückmeldung über die sogenannte pain.002-Nachricht (Version 9, VoP).
Diese enthält bestimmte Informationen:
- <Cdtr> <Nm> Name des Zahlungsempfängers
- <CdtrAcct> <IBAN> IBAN des Zahlungsempfängers
Diese Angaben werden übermittelt – jedoch ohne den Zahlungsbetrag.
Wenn es sich um ein „Close Match” handelt (also eine fast, aber nicht ganz übereinstimmende Namensprüfung), wird zusätzlich der korrekte Name des Kontoinhabers im Feld <AddtlInf> mitgeliefert. So können Sie als Auftraggeber:in besser einschätzen, ob die Zahlung trotzdem freigegeben werden soll.
Frage: Wenn eine Sammeldatei nur 1 Transaktion enthält, kann diese Datei ohne VoP-Prüfung beauftragt werden?
Antwort: Aufgrund der letzten Veröffentlichung der BaFin können Dateien mit einer Transaktion ohne Empfängerprüfung von uns akzeptiert und durchgeführt werden.
Daher können Dateien mit einem Posten und den alten Auftragsarten (z.B. CCT, CIP, CCS) beauftragt werden.
Grundsätzlich gilt weiterhin die Empfehlung, Dateien mit einer Transaktion, mit einer Opt-In-Auftragsart einzureichen. Damit ist sichergestellt, dass Dateien gemäß dem Multibanken-Standard von allen Banken in Deutschland entsprechend verarbeitet werden können.
Sofern sich die Auslegung des Regulators ändert, behalten wir uns vor, Ablehnungen vorzunehmen.