Über den gesetzlich bestehenden Grundfreibetrag hinaus kann sich der Pfändungsfreibetrag für das Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) je nach Lebenssituation der:des Kontoinhaber:in (Pfändungsschuldners) um weitere Freibeträge erhöhen.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn er:sie einer oder mehreren Personen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Unterhalt gewährt oder für Dritte (z. B. Lebensgefährte, Stiefkind) bestimmte Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz entgegennimmt.
Damit der erhöhte Freibetrag für sie:ihn wirksam wird, muss die:der Kontoinhaber:in die Umstände, die zu einer Erhöhung des Grundfreibetrages berechtigen, dem Kreditinstitut durch eine geeignete Bescheinigung nachweisen (vom Sozialleistungsträger oder einer anerkannten Schuldnerberatung und Verbraucherschutzverbände, Arbeitgeber, Familienkasse, Rechtsanwalt:Rechtsanwältin oder Steuerberater:in).
Das Formular für die Erhöhung der Freigrenze auf dem Pfändungsschutzkonto kann immer nur für Zahlungseingänge im laufenden Kalendermonat verwendet werden und muss auch im Kalendermonat des Geldeingangs eingereicht werden.
Werden auf dem gepfändeten P-Konto Arbeitseinkünfte, Lohnersatzleistungen (wie Altersrente, Krankengeld, Arbeitslosengeld) oder Einkünfte von Selbständigen gutgeschrieben, die den automatisch geschützten Grundfreibetrag übersteigen, muss sich die:der Kontoinhaber:in an das Vollstreckungsgericht wenden, um die Freigabe des gepfändeten Guthabens im Einzelfall zu erreichen. Bei Pfändungen durch öffentliche Gläubiger (z. B. Finanzamt, Krankenkasse, u. ä.) sind die Vollstreckungsstellen der öffentlichen Gläubiger zuständig.
Das Vollstreckungsgericht kann ausnahmsweise, etwa bei einer Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen, auf Antrag des Gläubigers geringere Pfändungsfreibeträge bestimmen. Das Kreditinstitut ist dann an diese Pfändungsfreibeträge gebunden, auch wenn sie niedriger sind als die im Gesetz vorgeschriebenen Freibeträge.
Die Anforderung eines erhöhten Freibetrags auf dem Pfändungsschutzkonto ist nur schriftlich mit anhängendem Formular möglich. Einen telefonischen Auftrag können wir leider nicht ausführen.
Downloads: Formular zur Erhöhung Freibetrag auf Pfändungsschutzkonto