Sollten Sie noch kein Depot bei der HypoVereinsbank haben, können Sie auf unserer Depotübersichtein für Sie passendes Depotmodell auswählen und eröffnen.
Wenn Sie bereits ein Depot haben, können Sie den Depotwechsel direkt beauftragen.
Dafür bieten wir Ihnen unseren digitalen Depotwechsel-Service an. Den Wechsel übernimmt dabei unser Partner Qwist GmbH (ehemals finleap connect GmbH).
Die Qwist GmbH (ehemals finleap connect GmbH) entwickelt Lösungen für digitales Banking. Mit unserem Partner Qwist GmbH wird Ihnen ein Übertrag einzelner Konten, Wertpapiere oder des Gesamtdepots zur HypoVereinsbank deutlich erleichtert.
Beim Depotwechsel gibt es die folgenden Szenarien, die unterschiedliche steuerliche Auswirkungen nach sich ziehen können:
1. Übertrag auf eigenes Depot
(Übertrag ohne Gläubigerwechsel)
Überträge auf eigene Depots gelten steuerrechtlich nicht als Eigentümerwechsel und werden daher steuerlich nicht beachtet. Eine Meldung an die zuständigen Finanzbehörden erfolgt nicht.
2. Übertrag zwischen Eheleuten/Lebenspartner:innen oder aufgrund einer Schenkung
(Übertrag mit Gläubigerwechsel)
Überträge auf Depots Dritter gelten als Überträge mit Eigentümerwechsel. Seit dem 1. Januar 2010 sind auch Überträge zwischen Depots von Eheleuten bzw. Lebenspartner:innen als unentgeltlicher Depotübertrag anzusehen. Werden ab dem 1. Januar 2009 angeschaffte Bestände unentgeltlich übertragen, erfolgt die Meldung „Unentgeltlicher Übertrag“ an die zuständigen Finanzbehörden.
3. Übertrag auf ein Drittdepot im Rahmen einer Erbschaft
(Übertrag mit Gläubigerwechsel)
Überträge auf Drittdepots gelten als Überträge mit Eigentümerwechsel. Bei Überträgen aufgrund einer Erbschaft besteht keine Meldepflicht. Allerdings erfolgt, unabhängig vom Depotübertrag, bei Überschreiten der Freigrenze von 5.000 Euro eine Meldung gemäß § 33 Erbschaftsteuergesetz.
4. Sonstiger Übertrag auf ein Drittdepot
(Übertrag mit Gläubigerwechsel)
Handelt es sich nicht um eine Erbschaft oder Schenkung, wird der Übertrag steuerrechtlich wie ein Verkauf behandelt (entgeltlich). Resultieren aus dem Übertrag Veräußerungsgewinne, wird die abgebende Bank abzuführende Steuern belasten und Veräußerungsverluste im Rahmen der Verlustverrechnung berücksichtigen.
In der Regel dauert der Depotwechsel durchschnittlich 7-21 Tage, bis die Wertpapiere auf Ihrem neuen Depot verfügbar sind.
Allerdings liegt die Verantwortung des Übertrags der Wertpapiere bei der übergebenden Bank. Insbesondere bei ausländischen Banken und Wertpapieren mit ausländischer Verwahrung kann es zu Verzögerungen von bis zu 6 Wochen kommen.
Sie benötigen einen Online Zugang zu Ihrem Depot bei der abgebenden Bank damit Ihre Depotwerte dort im Online Depotwechsel angezeigt werden können. Damit haben Sie einen Überblick, welche Wertpapiere übertragen werden können. Sie haben keinen entsprechenden Online Zugang bei Ihrer bisherigen Bank? Kein Problem, nutzen Sie einfach das offline Formular der HypoVereinsbank.
Sie können mit diesem Formular Ihr Depot übertragen. Bitte füllen Sie dieses aus und geben das Formular unterschrieben bei Ihrem:r Kundenberater:in HypoVereinsbank ab.