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Lieferkettengesetz.

Was bedeutet das für die Unternehmen?

Lieferkettengesetz: Herausforderungen für deutsche Unternehmen.

Die Beschaffenheit von Lieferketten hat erheblichen Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens. Nicht zuletzt haben die letzten Krisen gezeigt, dass die Umstände, unter denen die Lieferanten ihre Leistungen erbringen, dabei große Bedeutung zukommt – und dass die beauftragenden Unternehmen selbst ein hohes Maß an Verantwortung dafür tragen, wie fair, menschenwürdig und umweltschonend Produktionsprozesse ablaufen. Viele Entscheider:innen haben dies bereits erkannt und handeln entsprechend gewissenhaft.

Das Lieferkettengesetz auf einen Blick.

Auf Freiwilligkeit allein will die Bundesregierung nicht mehr setzen. Und hat aus diesem Grund das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ – kurz Lieferkettengesetz – auf den Weg gebracht. Das Ziel: Deutsche Unternehmen dazu zu verpflichten, entlang der gesamten Lieferkette für die Wahrung von Menschenrechten und die Einhaltung humaner Arbeitsbedingungen zu sorgen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 1. Januar 2023 auch für die HypoVereinsbank. Das Gesetz fordert und regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards eines Unternehmens Entlang seiner gesamten Lieferkette – also vom Einkauf über die Produktion bis hin zum Vertrieb. Dazu definiert es konkrete Sorgfaltspflichten.

Kern der Sorgfaltspflichten bildet ein wirksames Risikomanagement, um die Risiken im eigenen Geschäftsbereich und entlang der gesamten Lieferkette zu identifizieren, zu verhindern, zu beenden oder zumindest so weit wie möglich zu reduzieren. Auf Basis dieser Risikoanalyse hat die HypoVereinsbank ihre menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen in einer Grundsatzerklärung dargelegt. Diese Grundsatzerklärung wurde durch die Geschäftsführung verabschiedet. Diese finden Sie hier in deutscher und englischer Sprache.

Hier finden Sie die Berichte zum LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz):

Berichtszeitraum 2023
Berichtszeitraum 2024 

Wo ist der Handlungsbedarf zur Umsetzung des Gesetzes?

Um die Anforderungen des Gesetzes in allen Punkten zu erfüllen, müssen die meisten Unternehmen ihre Geschäftsprozesse etwas genauer unter die Lupe nehmen – und gegebenenfalls neu justieren. Allein der erhöhte administrative Aufwand für die laufende Berichterstattung und die veränderte vertragliche Beziehung zu den Lieferanten, aber auch das komplexere Risikomanagement könnte vor allem kleinere Betriebe vor große Herausforderungen stellen.

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Was sollte ein nachhaltiges Unternehmen sonst noch wissen?

  • Überblick Lieferkettengesetz

    Das Lieferkettengesetz im Überblick.

  • Inhalt und Ziele.

    Inhalt: 

    Erhöhung der sozialen und ökologischen Verantwortung in Deutschland ansässiger Unternehmen gegenüber ihren Lieferanten entlang der gesamten Lieferkette.

    Ziel: 

    Bekämpfung von Sklaverei, Zwangs- und Kinderarbeit, Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und Reduktion von umweltbezogener Gesundheitsrisiken.

  • Pflichten, Bereich und Verstöße.

    Pflichten: 

    Ermittlung menschenrechtlicher Risiken in den Liefer- und Wertschöpfungsketten, Reaktion und Berichterstattung, Einrichtung von Beschwerdeverfahren. 

    Bereich:

    Unterscheidung nach dem Grad der Einflussmöglichkeit – unternehmenseigene Geschäftsbereiche und Aktivitäten unmittelbarer und mittelbarer Lieferanten.

    Verstöße:

    werden geahndet mit Bußgeldern oder mit bis zu dreijährigem Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe.

     

  • Timing und Verantwortliche.

    Timing:

    • 03.03.2021: Beschluss durch das Bundeskabinett
    • Juni 2021: Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag
    • 01.01.2023: Inkrafttreten für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter:innen
    • 2024: Inkrafttreten für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter.:innen

    Verantwortlich:

    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)