Ob beim Online-Shopping, auf Reisen oder beim Tanken, eine Kreditkarte ist in vielen Situationen unverzichtbar. Finden Sie die Karte, die zu Ihrem Leben passt.
Was ist mit der HVB Mastercard Gold versichert? Was bringt der Covid-19 Ergänzungsschutz? Und wie kann er beantragt werden?
Weitere Fragen und genaue Antworten finden Sie im
Informationsblatt zu den Reiseversicherungen
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Kann die gebuchte Leistung aufgrund von Absage oder Verschiebung nicht in Anspruch genommen werden, müssen Sie vorrangig mit Ihrem Vertragspartner eine Lösung finden. Aufgrund der hohen Anzahl an betroffenen Fällen ist aktuell mit längeren Antwortzeiten zu rechnen. Daher sollten Sie Ihrem Vertragspartner auch eine angemessene Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen zugestehen, um auf Ihre Anfrage zu antworten.
Wichtig zu wissen: es besteht kein grundsätzliches Rückbuchungsrecht der mit der Kreditkarte bezahlten Veranstaltung, wenn diese verschoben, der Preis erstattet oder ein Gutschein ausgestellt wurde. Sollten Sie nach Ablauf der 6 Wochen mit dem Veranstalter keine Einigung erzielt haben bzw. hat dieser nicht reagiert, prüfen wir gerne die Rückbuchungsmöglichkeiten auf Basis der gültigen Regularien von Mastercard und Visa. Kontaktieren Sie dazu den HVB Kartenservice unter +49 89 43549490. Wir benötigen dann von Ihnen Dokumente, wie z. B. Buchungsunterlagen, Stornierungsmitteilung, aktuellen Schriftverkehr mit dem Vertragspartner oder Gutschriftzusagen. Eine Zusendung kann via Fax an die Nummer +49 911 2164-402000 oder eingescannt per E-Mail an ServiceCenter.Kreditkarten@unicredit.de erfolgen.
Auch wenn wir eine Rückbuchung veranlassen und wir Ihnen den Betrag vorab gutschreiben, hat die Bank Ihres Vertragspartners die Möglichkeit, die Rückbuchung abzulehnen. In diesen Fällen erhalten wir Unterlagen, welche die Rückbuchungsmöglichkeiten widerlegen (z. B. Geschäfts- und Stornierungsbedingungen des Händlers, die der Karteninhaber bei der Buchung akzeptiert hat). In solchen Fällen findet eine weitere Einzelprüfung des Vorgangs statt. Verläuft diese nicht erfolgreich, wird die Kreditkarte wieder mit dem vorab gutgeschriebenen Betrag belastet.
Stand: 23.04.2020
Ausschlaggebend ist, ob es sich um eine Pauschalreise oder um eine Einzelleistung (beispielsweise nur um Flug- oder Hotelbuchung) handelt. Für Pauschalreisen hat der Reiseveranstalter eine Versicherung abgeschlossen, für Einzelleistungen in der Regel nicht.
Im Falle von gebuchten Einzelleistungen beachten Sie bitte Folgendes: Reichen Sie als Kreditkarteninhaber Ihren Antrag für das „Chargeback-Verfahren“ unmittelbar nach der Reiseabsage bei uns ein. Details zum Vorgehen finden Sie im Folgenden.
Als Kreditkarteninhaber, der eine Pauschalreise gebucht hatte, wenden Sie sich zuerst an die Versicherung Ihres Reiseveranstalters, um den Sicherungsschein einzulösen. Dann warten Sie die Information des Versicherers ab. Derzeit sammelt dieser sämtliche Ansprüche seiner Kunden, bevor er genauere Informationen hierzu herausgibt.
Wird der Schaden von der Versicherung des Reiseveranstalters nicht oder nur teilweise getragen, verfahren Sie wie folgt: Sofern die Reise mit Ihrer HVB Kreditkarte bezahlt wurde, können Sie als Karteninhaber Ihren Anspruch gegenüber der HVB geltend machen. Mit der Information des Versicherers kann die Bank voraussichtlich ein „Chargeback-Verfahren“ einleiten.
Die Bank prüft dann den Fall. Berechtige Ansprüche werden dem Kreditkarteninhaber gutgeschrieben.
Ein „Chargeback-Verfahren“ ist eine Möglichkeit, durch die die kartenausgebende Bank das bezahlte Geld wieder zurückfordern kann. Die Bank wendet sich dazu an die Bank des Händlers („Acquirer“), der das Geld erhalten, aber die Ware nicht geliefert bzw. die Dienstleistung nicht erbracht hat. Dies trifft auch dann zu, wenn der Händler Insolvenz angemeldet hat. Die Händlerbank wiederum kann das Geld von anderen Stellen einfordern. So ist der Karteninhaber am Ende in der Lage, sein Geld von seiner kartenausgebenden Bank zurückerstattet zu bekommen.
So können Sie das Chargeback-Verfahren beantragen:
Als Inhaber einer HVB Kreditkarte können Sie das Chargeback-Verfahren mit einer Zahlungsreklamation beim HVB Kartenservice unter +49 (0)89 435 494 90 veranlassen. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen: