Ob beim Online-Shopping, auf Reisen oder beim Tanken, eine Kreditkarte ist in vielen Situationen unverzichtbar. Finden Sie die Karte, die zu Ihrem Leben passt.
Was ist mit der HVB Mastercard Gold versichert? Was bringt der Covid-19 Ergänzungsschutz? Und wie kann er beantragt werden?
Weitere Fragen und genaue Antworten finden Sie im Informationsblatt zu den Reiseversicherungen.
Kann die gebuchte Leistung aufgrund von Absage oder Verschiebung nicht in Anspruch genommen werden, müssen Sie vorrangig mit Ihrem Vertragspartner eine Lösung finden. Aufgrund der hohen Anzahl an betroffenen Fällen ist aktuell mit längeren Antwortzeiten zu rechnen. Daher sollten Sie Ihrem Vertragspartner auch eine angemessene Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen zugestehen, um auf Ihre Anfrage zu antworten.
Wichtig zu wissen: es besteht kein grundsätzliches Rückbuchungsrecht der mit der Kreditkarte bezahlten Veranstaltung, wenn diese verschoben, der Preis erstattet oder ein Gutschein ausgestellt wurde. Sollten Sie nach Ablauf der 6 Wochen mit dem Veranstalter keine Einigung erzielt haben bzw. hat dieser nicht reagiert, prüfen wir gerne die Rückbuchungsmöglichkeiten auf Basis der gültigen Regularien von Mastercard und Visa. Kontaktieren Sie dazu den HVB Kartenservice unter +49 89 43549490. Wir benötigen dann von Ihnen Dokumente, wie z. B. Buchungsunterlagen, Stornierungsmitteilung, aktuellen Schriftverkehr mit dem Vertragspartner oder Gutschriftzusagen. Eine Zusendung kann via Fax an die Nummer +49 911 2164-402000 oder eingescannt per E-Mail an ServiceCenter.Kreditkarten@unicredit.de erfolgen.
Auch wenn wir eine Rückbuchung veranlassen und wir Ihnen den Betrag vorab gutschreiben, hat die Bank Ihres Vertragspartners die Möglichkeit, die Rückbuchung abzulehnen. In diesen Fällen erhalten wir Unterlagen, welche die Rückbuchungsmöglichkeiten widerlegen (z. B. Geschäfts- und Stornierungsbedingungen des Händlers, die der Karteninhaber bei der Buchung akzeptiert hat). In solchen Fällen findet eine weitere Einzelprüfung des Vorgangs statt. Verläuft diese nicht erfolgreich, wird die Kreditkarte wieder mit dem vorab gutgeschriebenen Betrag belastet.
Stand: 23.04.2020
Ausschlaggebend ist, ob es sich um eine Pauschalreise oder um eine Einzelleistung (beispielsweise nur um Flug- oder Hotelbuchung, Mietwagenbuchung) handelt. Für Pauschalreisen hat der Reiseveranstalter eine Versicherung abgeschlossen, für Einzelleistungen in der Regel nicht.
Im Falle von gebuchten Einzelleistungen beachten Sie bitte Folgendes: Reichen Sie als Karteninhaber einer HVB Kreditkarte oder HVB Visa Debit Karte Ihren Antrag für das „Chargeback-Verfahren“ unmittelbar nach der Reiseabsage bei uns ein. Details zum Vorgehen finden Sie im Folgenden.
Als Karteninhaber, der eine Pauschalreise gebucht hatte, greift in der Regel der Absicherungsschutz durch den deutschen Reisesicherungsfonds bzw. hat der Reiseveranstalter eine Versicherung abgeschlossen, um den Sicherungsschein einzulösen. Stellen Sie in diesem Fall Ihre Ansprüche dort.
Wird der Schaden von der Versicherung/Reisesicherungsfonds des Reiseveranstalters nicht oder nur teilweise getragen, verfahren Sie wie folgt:
Sofern die Reise mit Ihrer HVB Kreditkarte oder HVB Visa Debit Karte bezahlt wurde, reichen Sie als Karteninhaber umgehend eine Zahlungsreklamation ein, die HVB prüft den Fall und startet ein „Chargeback-Verfahren“, sobald alle Unterlagen vorliegen (siehe Chargeback-Verfahren beantragen).
Berechtige Ansprüche werden dem Karteninhaber gutgeschrieben.
Ein „Chargeback-Verfahren“ ist eine Möglichkeit, durch die die kartenausgebende Bank das bezahlte Geld wieder zurückfordern kann. Die Bank wendet sich dazu an die Bank des Händlers („Acquirer“), der das Geld erhalten, aber die Ware nicht geliefert bzw. die Dienstleistung nicht erbracht hat. Dies trifft auch dann zu, wenn der Händler Insolvenz angemeldet hat. Die Händlerbank wiederum kann das Geld von anderen Stellen einfordern. So ist der Karteninhaber am Ende in der Lage, sein Geld von seiner kartenausgebenden Bank zurückerstattet zu bekommen.
So können Sie das Chargeback-Verfahren beantragen:
Als Inhaber einer HVB Kreditkarte bzw. HVB Debit Karte können Sie das Chargeback-Verfahren mit der Zahlungsreklamation wegen Insolvenz des Reiseveranstalters beim HVB Kartenservice unter +49 89 435 494 90 veranlassen. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bei alten Karten ist es wichtig diese sicher und umweltfreundlich zu entsorgen, da:
Bitte beachten Sie daher folgende Hinweise zur richtigen Entsorgung:
1. Daten unkenntlich machen:
Als Herausgeber von Debit- und Kreditkarten sind wir verpflichtet, Sie über deren Entsorgung zu informieren. Endnutzer:innen sind verpflichtet Elektro-Altgeräte nicht im allgemeinen Haushaltsmüll zu entsorgen sondern müssen diese einer getrennten Erfassung zuführen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weißt hierauf hin. Die Vertreiber von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sind nach den Kriterien aus §17 Abs. 1 und Abs. 2 ElektroG zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet.