Kreditkarten im Vergleich

Ob beim Online-Shopping, auf Reisen oder beim Tanken, eine Kreditkarte ist in vielen Situationen unverzichtbar. Finden Sie die Karte, die zu Ihrem Leben passt.

  • HVB Mastercard

    Weltweite Bargeldauszahlung.
    Kostenlos in Verbindung mit dem HVB StartKonto, HVB ExklusivKonto oder HVB PlusKonto. Mit HVB AktivKonto für 15 € pro Jahr.
    • Kostenlose Bargeldauszahlung weltweit im HVB ExklusivKonto
    • Kostenlose Bargeldauszahlung an allen HVB Geldautomaten
    • Schnell und einfach kontaktlos bezahlen; Wunsch PIN
    • Sicher und bequem online einkaufen
    • 24-Stunden-Notfallservcie
  • Unsere Empfehlung

    HVB Mastercard Gold

    Unbeschwert reisen durch attraktive Reise-Extras
    Kostenlos in Verbindung mit dem HVB ExklusivKonto, ansonsten 60 € pro Jahr.
    • Kostenlose Bargeldauszahlung weltweit im HVB ExklusivKonto
    • Kostenlose Bargeldauszahlung an allen HVB Geldautomaten
    • Schnell und einfach kontaktlos bezahlen; Wunsch PIN
    • Sicher und bequem online einkaufen
    • Umfangreicher Reiseversicherungsschutz*
    • wiederholt mit "sehr gut" getestet.

*Reiserücktrittskosten-/ Reiseabbruchversicherung, Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Autoschutzbrief

  • HVB Visa Card

    Enthält alle Vorzüge einer modernen Kreditkarte
    Kostenlos in Verbindung mit dem HVB ExklusivKonto , ansonsten 30 Euro pro Jahr.
    • Kostenlose Bargeldauszahlung an allen HVB Geldautomaten
    • Schnell und einfach kontaktlos bezahlen; Wunsch PIN
    • Sicher und bequem online einkaufen
    • Auslandsreise-Kranken- und Auslandsreise-Unfallversicherung

TIPP für Bargeldauszahlungen:

Für Bargeldauszahlungen mit der Kreditkarte an Geldautomaten in Fremdwährung und Kreditkartenzahlung in Nicht-Euro-Ländern: Achten Sie auf die Displayanzeige des Geldautomaten bzw. Kartenterminals. Wir empfehlen Ihnen stets die Abrechnung in Landeswährung zu wählen, da es bei Sofortumrechnung der Landeswährung in Euro zu erheblichen Kursaufschlägen kommen kann.

Machen Sie Ihre HVB Karte startklar für online Zahlungen – im Film am Beispiel der HVB Kreditkarte.

How-to-Video
Im Video erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Kreditkarte aktivieren und die 2-Faktor-Authentifizierung einrichten..
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Karten sperren

Sie finden hier wichtige Informationen zum Thema Kartenverlust und –sperre.
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Wichtige Fragen zu Ihrer Kreditkarte.

Covid-19: Welchen Reiseschutz bietet die HVB Mastercard Gold?

Was ist mit der HVB Mastercard Gold versichert? Was bringt der Covid-19 Ergänzungsschutz? Und wie kann er beantragt werden?
Weitere Fragen und genaue Antworten finden Sie im Informationsblatt zu den Reiseversicherungen.

Sie können Ihre Reise oder Veranstaltung aufgrund des Coronavirus nicht antreten?

Kann die gebuchte Leistung aufgrund von Absage oder Verschiebung nicht in Anspruch genommen werden, müssen Sie vorrangig mit Ihrem Vertragspartner eine Lösung finden. Aufgrund der hohen Anzahl an betroffenen Fällen ist aktuell mit längeren Antwortzeiten zu rechnen. Daher sollten Sie Ihrem Vertragspartner auch eine angemessene Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen zugestehen, um auf Ihre Anfrage zu antworten.

Wichtig zu wissen: es besteht kein grundsätzliches Rückbuchungsrecht der mit der Kreditkarte bezahlten Veranstaltung, wenn diese verschoben, der Preis erstattet oder ein Gutschein ausgestellt wurde. Sollten Sie nach Ablauf der 6 Wochen mit dem Veranstalter keine Einigung erzielt haben bzw. hat dieser nicht reagiert, prüfen wir gerne die Rückbuchungsmöglichkeiten auf Basis der gültigen Regularien von Mastercard und Visa. Kontaktieren Sie dazu den HVB Kartenservice unter +49 89 43549490. Wir benötigen dann von Ihnen Dokumente, wie z. B. Buchungsunterlagen, Stornierungsmitteilung, aktuellen Schriftverkehr mit dem Vertragspartner oder Gutschriftzusagen. Eine Zusendung kann via Fax an die Nummer +49 911 2164-402000 oder eingescannt per E-Mail an erfolgen.

Auch wenn wir eine Rückbuchung veranlassen und wir Ihnen den Betrag vorab gutschreiben, hat die Bank Ihres Vertragspartners die Möglichkeit, die Rückbuchung abzulehnen. In diesen Fällen erhalten wir Unterlagen, welche die Rückbuchungsmöglichkeiten widerlegen (z. B. Geschäfts- und Stornierungsbedingungen des Händlers, die der Karteninhaber bei der Buchung akzeptiert hat). In solchen Fällen findet eine weitere Einzelprüfung des Vorgangs statt. Verläuft diese nicht erfolgreich, wird die Kreditkarte wieder mit dem vorab gutgeschriebenen Betrag belastet.

Stand: 23.04.2020

Sie haben eine Reise bei einem Veranstalter gebucht, der nun insolvent ist – was ist zu tun?

Ausschlaggebend ist, ob es sich um eine Pauschalreise oder um eine Einzelleistung (beispielsweise nur um Flug- oder Hotelbuchung, Mietwagenbuchung) handelt. Für Pauschalreisen hat der Reiseveranstalter eine Versicherung abgeschlossen, für Einzelleistungen in der Regel nicht.

Im Falle von gebuchten Einzelleistungen beachten Sie bitte Folgendes: Reichen Sie als Karteninhaber einer HVB Kreditkarte oder HVB Visa Debit Karte Ihren Antrag für das „Chargeback-Verfahren“ unmittelbar nach der Reiseabsage bei uns ein. Details zum Vorgehen finden Sie im Folgenden.

Als Karteninhaber, der eine Pauschalreise gebucht hatte, greift in der Regel der Absicherungsschutz durch den deutschen Reisesicherungsfonds   bzw. hat der Reiseveranstalter eine Versicherung abgeschlossen, um den Sicherungsschein einzulösen. Stellen Sie in diesem Fall Ihre Ansprüche dort.

Was passiert, wenn die Versicherung im Insolvenzfall des Reiseveranstalters nicht oder nur teilweise bezahlt?

Wird der Schaden von der Versicherung/Reisesicherungsfonds des Reiseveranstalters nicht oder nur teilweise getragen, verfahren Sie wie folgt:

Sofern die Reise mit Ihrer HVB Kreditkarte oder HVB Visa Debit Karte bezahlt wurde, reichen Sie als Karteninhaber umgehend eine Zahlungsreklamation ein, die HVB prüft den Fall und startet ein „Chargeback-Verfahren“, sobald alle Unterlagen vorliegen (siehe Chargeback-Verfahren beantragen).

Berechtige Ansprüche werden dem Karteninhaber gutgeschrieben.

Was ist ein „Chargeback-Verfahren“ und wie kann ich es im Insolvenzfall des Reiseveranstalters beantragen?

Ein „Chargeback-Verfahren“ ist eine Möglichkeit, durch die die kartenausgebende Bank das bezahlte Geld wieder zurückfordern kann. Die Bank wendet sich dazu an die Bank des Händlers („Acquirer“), der das Geld erhalten, aber die Ware nicht geliefert bzw. die Dienstleistung nicht erbracht hat. Dies trifft auch dann zu, wenn der Händler Insolvenz angemeldet hat. Die Händlerbank wiederum kann das Geld von anderen Stellen einfordern. So ist der Karteninhaber am Ende in der Lage, sein Geld von seiner kartenausgebenden Bank zurückerstattet zu bekommen.

So können Sie das Chargeback-Verfahren beantragen:

Als Inhaber einer HVB Kreditkarte bzw. HVB Debit Karte können Sie das Chargeback-Verfahren mit der Zahlungsreklamation wegen Insolvenz des Reiseveranstalters beim HVB Kartenservice unter +49 89 435 494 90 veranlassen. Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Nachweis über die Buchung (= Kopie der Buchungsbestätigung)
  • Stornierungsbestätigung durch den jeweiligen Anbieter und/oder eine Insolvenzbestätigung des jeweiligen Anbieters
  • Ablehnungsschreiben der Versicherung/Reisesicherungsfonds bzw. Bestätigung über die Teilerstattung (bei Pauschalreisen) 
  • Erklärung des Karteninhabers, dass kein alternativer Versicherungsschutz besteht (bei Einzelbuchungen)

Was mache ich mit einer alten Karte?

Bei alten Karten ist es wichtig diese sicher und umweltfreundlich zu entsorgen, da:

  • Auf den Karten persönliche und sensible Daten aufgedruckt sind. Die richtige Entsorgung dient somit dem Schutz vor Datenmissbrauch.
  • Bei Karten mit Mikrochip handelt es sich laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz um Elektrogeräte. Der Mikrochip bzw. die Karte mit dem Mikrochip muss daher von Endnutzer:innen fachgerecht entsorgt werden.  
  • Bestandteile von alten Debit- und Kreditkarten können recycelt werden. Durch die korrekte Entsorgung helfen Sie natürlich Ressourcen zu schonen. 

Bitte beachten Sie daher folgende Hinweise zur richtigen Entsorgung:

 1. Daten unkenntlich machen: 

  • Mit einem geeigneten Aktenvernichter können Sie beispielsweise die Karte insgesamt zerkleinern. Alternativ zerschneiden Sie Chip (1) und Magnetstreifen (2) und alle lesbaren persönlichen Daten (Name (3), IBAN (4), sofern vorhanden Kartennummer (6), Sicherheitscode (CVC)(6)).
     
Kreditkarte mit Anzeige, wie Sie richtig geschnitten wird
 2. Entsorgung:
  • Bei einer öffentlichen Sammelstelle für Elektrogeräte (z.B. Wertstoffhof). Wo Sie eine solche Sammelstelle finden, erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung. 
  • Rückgabe in einer HypoVereinsbank Filiale.

Als Herausgeber von Debit- und Kreditkarten sind wir verpflichtet, Sie über deren Entsorgung zu informieren. Endnutzer:innen sind verpflichtet Elektro-Altgeräte nicht im allgemeinen Haushaltsmüll zu entsorgen sondern müssen diese einer getrennten Erfassung zuführen. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weißt hierauf hin. Die Vertreiber von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sind nach den Kriterien aus §17 Abs. 1 und Abs. 2 ElektroG zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. 

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+49 89 378 480 00
Montag bis Freitag: 8–20 Uhr