Gemäß der Verpflichtung zur Veröffentlichung der vierteljährlichen Berichte über die Ausführungsqualität (Anhang der delegierter Verordnung (EU) 2016/3333 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU) im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der UniCredit Bank GmbH als systematischer Internalisierer werden unter den nachfolgenden Reitern für die jeweiligen Berichtsquartale die nachfolgenden Berichte in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt:
- Bericht 1: Gemäß Artikel 3 Absatz 1 zu veröffentlichende Angaben – Art des Ausführungsplatzes
- Bericht 2: Gemäß Artikel 3 Absatz 2 zu veröffentlichende Angaben – Art des Finanzinstruments
- Bericht 3: Gemäß Artikel 4 Buchstabe a zu veröffentlichende Angaben
- Bericht 4: Gemäß Artikel 4 Buchstabe b zu veröffentlichende Angaben
- Bericht 5: Gemäß Artikel 5 zu veröffentlichende Kostenangaben
- Bericht 6: Gemäß Artikel 6 zu veröffentlichende Angaben zur Ausführungswahrscheinlichkeit
- Bericht 7: Gemäß Artikel 7 Absatz 1 zu veröffentlichende Angaben zur Ausführungswahrscheinlichkeit
- Bericht 8: Gemäß Artikel 7 Absätze 2 und 3 zu veröffentlichende Angaben
- Bericht 9: Gemäß Artikel 8 zu veröffentlichende Angaben