HypoVereinsbank Depot oder Konto kündigen

Schade, dass Sie Ihr HypoVereinsbank Konto oder Depot auflösen möchten. Sie sind unzufrieden mit unserem Service oder dem genutzten Produkt?

Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer:Ihrem Kundenbetreuer:in. In einem persönlichen Gespräch finden wir sicher eine passende Lösung für Sie.
Wenn es sich um ein Depot mit Wertpapieren im Bestand handelt, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns, um die Details der Depotkündigung zu besprechen.

Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie hier einen Termin mit Ihrer:Ihrem Kundenbetreuer:in, wenn Sie zu Ihrem Konto oder Depot Gesprächsbedarf haben.

Kündigung von Konto/Depot direkt beauftragen

Nutzen Sie das Formular zur Konto- oder Depotauflösung und senden Sie dieses bitte per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse. Bitte beachten Sie, dass wir einen per E-Mail geschickten Auftrag leider nicht ausführen können.

Formular Kontoschließung

Gut zu wissen!

  • Ggf. zu dem Konto vorhandene Giro- oder Kreditkarten können mit der Kontoschließung nicht mehr eingesetzt werden, bitte vernichten Sie diese.  
  • Ein Konto mit Kreditkarte wird erst final geschlossen, wenn die aktuelle Kreditkartenabrechnung belastet worden ist. 
  • Sofern es sich um das letzte bestehende Konto in unserem Hause handelt, löschen wir automatisch auch Ihr Depot, wenn es keinen Bestand an Wertpapieren ausweist. 
  • Bei einer Sparkontoauflösung benötigen wir die Sparurkunde (Sparbuch, letzter Jahresauszug oder letzter sbSparauszug). Bitte reichen Sie diese im Original zusammen mit dem Kontoschließungsauftrag ein. Bei der Auflösung eines FCB/HVB FlexSparen ist die Übersendung des letzten Sparkontoauszugs nicht erforderlich.
  • Sofern Sie über eine Postbox verfügen, wird auch diese mit dem letzten Konto gelöscht.  
  • Bitte beachten Sie, dass bei einem gemeinschaftlich geführten Konto alle Kontoinhaber:innen den Auftrag unterschreiben.  
  • Ein eventuell vorhandener Freistellungsauftrag ist mittels eines separaten Auftrags zu löschen bzw. bei verbleibenden
    Beträgen zum Jahresende zu befristen.