Nachhaltigkeit ist Teil unserer Kultur als UniCredit Bank AG. Unser Handeln hat Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. Beispielsweise werden durch die Emission von Treibhausgasen die Erderwärmung und der Klimawandel beschleunigt. Diese Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft stellen in der Rückkopplung wieder Risiken für die Gesellschaft und die Wirtschaft dar.
Für die Auswahl von nachhaltigen Finanzinstrumenten gelten genau spezifizierte Nachhaltigkeitsfaktoren wie z. B. ökologische Kriterien, soziale Kriterien und Kriterien einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.
In diesem Zusammenhang werden unter Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt („Environment“), Soziales („Social“) oder Unternehmensführung („Corporate Governance“) – oder kurz ESG genannt – verstanden, die tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert, die Rentabilität oder die Reputation eines Investments haben können.
In den Bereichen Klima und Umwelt unterteilen sich Nachhaltigkeitsrisiken in physische Risiken und Transitionsrisiken. Physische Risiken ergeben sich beispielsweise im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen als auch in Bezug auf langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen. Transitionsrisiken bestehen im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Auch einige Wechselwirkungen zwischen diesen beiden Risikoarten oder das gleichzeitige Eintreten sind möglich. Der Bereich Soziales umfasst beispielsweise Risiken bei fehlenden arbeitsrechtlichen Standards oder fairen Bedingungen am Arbeitsplatz. Risiken im Bereich Unternehmensführung können sich z. B. aus lückenhafter Corporate Governance ergeben und können u. a. hohe Strafzahlungen nach sich ziehen.
Nachhaltigkeitsrisiken können sich auf alle traditionellen Risikoarten auswirken:
Im Rahmen der Vermögensanlage in Finanzinstrumenten können sich für unsere Kunden Nachhaltigkeitsrisiken insbesondere in finanziellen und Reputationsrisiken manifestieren. Finanzielle Risiken können sich beispielsweise durch regulatorische Änderungen und Regulierungen ergeben, die auf eine Verringerung der Emission von Treibhausgasen abzielen und damit empfindliche Auswirkungen auf die Geschäftsaussichten von einzelnen Branchen und Unternehmen haben. Reputationsrisiken können sich z. B. aufgrund kontroverser Geschäftspraktiken von Unternehmen ergeben, in deren Wertpapiere investiert wurde. Dabei können sich Nachhaltigkeitsrisiken nicht nur auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. auf die Reputation eines Unternehmens auswirken, sondern auch den Marktpreis einer Anlage und somit die Rendite unserer Investments maßgeblich schmälern – bis hin zum Totalverlust.
Als Teil unserer Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Investitionsentscheidungsprozessen sowie in der Anlage- und Versicherungsberatung.
Dabei verfolgen wir den Ansatz einer möglichst breiten Diversifizierung der Anlagen, um Chancen aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen zu nutzen und die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken zu reduzieren, da sich diese unterschiedlich stark auf einzelne Branchen, Regionen, Währungen und Assetklassen auswirken können.
Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, nationale und internationale Marktstandards einzuhalten.
Darüber hinaus ist es unser Ziel, die unseres Erachtens nach wichtigsten Quellen dieser Nachhaltigkeitsrisiken anhand von Ausschlusskriterien zu minimieren. Dafür haben wir die folgenden drei Ausschlusskriterien definiert.
Die UniCredit Bank AG betrachtet alle Investmentfonds, Anlagen in Versicherungslösungen und Vermögensverwaltungen als für die Anlageberatung zulässig, deren verwaltetes Vermögen eines oder mehrere der oben genannten Ausschlusskriterien unter 10 % des gesamten verwalteten Vermögens nicht erfüllt.
Für passive Produkte (ETF, Indizes, Passive Fonds, ETC, ETN), die Indizes abbilden, gelten die oben genannten Ausschlüsse nur, wenn 100 % der Basiswerte des Index aus Unternehmen und/oder Ländern und/oder supranationalen Unternehmen bestehen, die auf der Grundlage der in diesem Dokument enthaltenen Regeln ausgeschlossen sind.
Kunden, die über diese Mindeststandards hinaus nachhaltig investieren möchten, bieten wir spezielle Lösungen an, die zusätzliche Kriterien berücksichtigen. Hier sind insbesondere die nachhaltige Variante unserer individuellen Vermögensverwaltung, die Vermögensportfolio-Fonds, die nachhaltigen Ausprägungen (Module) von Premium Invest, die nachhaltige Ausgestaltung von Rentenversicherungen und weitere Anlageprodukte, die besondere Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, zu nennen.
Für diese Lösungen werden folgende nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen berücksichtigt:
HVB Vermögensverwaltung mit nachhaltiger Ausprägung des Anlageuniversums
und
HVB Premium Invest mit Auswahl ausschließlich nachhaltiger Module
Im Rahmen der Beratung zu Versicherungslösungen unseres Partners Allianz können die Mindestkriterien geringfügig abweichen. Unser Partner Allianz setzt folgende Ausschlüsse konsequent um:
Weitere Details wie beispielsweise zum Engagement der Allianz zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsprozess (gemäß Artikel 3 SFDR) finden sie hier.
Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage in Finanzinstrumenten können nicht vollständig ausgeschlossen werden und sich maßgeblich auf den Marktpreis der Anlage auswirken. Dies ist dann der Fall, wenn sich das Finanzprofil, die Rentabilität, die Reputation oder wesentliche Rahmenbedingungen eines der Anlage zugrunde liegenden Unternehmens oder Landes deutlich verschlechtern.
Anhand der definierten Ausschlusskriterien schließen wir die nach unserer Einschätzung wesentlichsten Faktoren für Nachhaltigkeitsrisiken aus. Je strenger und umfangreicher die Kriterien sind, desto höher ist folglich der Grad der Nachhaltigkeit beziehungsweise desto geringer sind die mit einer Anlage verbundenen möglichen Nachhaltigkeitsrisiken.
Stand 06.09.2022