Einrichtung der Pfändungsschutzfunktion für Ihr Konto

Sie möchten Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln? Bitte beachten Sie folgende Hinweise dazu:

  • Pro Person darf in Deutschland nur ein P-Konto geführt werden. Daher werden wir vor der Einrichtung eine Schufa-Abfrage durchführen.
  • Die Führung eines P-Kontos ist nur auf Guthabenbasis zulässig. Sollten für Ihr Konto ein Dispositionskredit oder eine Kreditkarte vorhanden sein, werden wir diese kündigen.

Die Umstellung auf ein P-Konto beauftragen Sie bitte über das nachfolgende Formular. Mit der Beauftragung erklären Sie sich mit den zuvor genannten Punkten einverstanden. Für die Kontonummer verwenden Sie bitte die letzten 10 Stellen Ihrer IBAN.

Weiterführende Informationen:

Ausführliche Details zu einem P-Konto und dessen Nutzung finden Sie in dem hier anhängenden Beiblatt – bitte informieren Sie sich über die Nutzungsmöglichkeiten.

Beiblatt zum HVB-Konto mit Pfändungsschutzfunktion