Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular mit allen von Ihnen bekannten Daten ausfüllen, in jedem Fall müssen die Adresse des Beleihungsobjektes, die Grundbuchdaten und alle Darlehensnehmer aufgeführt werden.
Die Unterschriften aller Eigentümer des Objekts sind erforderlich.
Falls sich die Eigentümer seit Rückzahlung des Darlehens geändert haben, sind Kopien entsprechender Nachweise (Erbschein, Ausweis) mit einzureichen.
Fehlende Angaben haben eine längere Bearbeitungszeit zur Folge.
Die Löschungsbewilligung einer Grundschuld ist nur schriftlich mit anhängendem Formular zu beauftragen. Einen telefonischen Auftrag können wir leider nicht ausführen.
Download: Formular zur Löschungsbewilligung