Die im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) können nachträglich verändert werden. Veränderungen sind zum Beispiel:
Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass die Grundpfandrechtsänderung sowohl Notarkosten als auch Grundbuchkosten auslöst.
Die Änderung eines Grundpfandrechtes kann nur schriftlich mit anhängendem Formular beauftragt werden. Einen telefonischen Auftrag können wir leider nicht ausführen.
Das unterschriebene Formular senden Sie bitte per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse.
Download: Formular zur Grundpfandrechtsänderung