
Digitales Erbe: So regeln Sie den digitalen Nachlass.
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Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:
Online-Banking, PayPal und E-Mail: Ein zunehmender Teil unseres Lebens findet digital statt. Doch was passiert mit diesen Accounts, wenn die Inhaber:innen sterben?
Viele Online‑Verträge und Nutzerkonten laufen weiter, bis sie aktiv gekündigt werden – das kann Kosten verursachen.
Auch digitale Verträge und Konten gehen im Erbfall auf die Angehörigen über. Ohne klare Regelung führt das häufig zu Aufwand (Nachweise, Anbieterprozesse), Unsicherheit – und unnötigen Kosten.
Denn das Netz vergisst nicht: Profile, Daten und Inhalte bleiben oft bestehen, solange niemand handelt.
Was gehört alles zum digitalen Nachlass.
Online-Banking und Zahlungsdienste, E-Mail-Konten, Online-Verträge, Social-Media-Profile und Cloud-Daten, sowie Websites, Domains und digitale Guthaben.
In der Regel wissen Angehörige meist gar nicht, wo überall Accounts bestehen. Das ist aber eine wichtige Voraussetzung, um die Rechte und Pflichten des Verstorbenen, die auf den Erben übergehen, erfüllen zu können. Gleiches trifft – bei Online-Accounts bei Banken – für die Vermögensermittlung zu. Dazu gehört eben auch das digitale Erbe: Im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge und Vermögensermittlung wird der Erbe, so bestimmt es das Erbrecht, Inhaber der Internetpersönlichkeit des Verstorbenen und damit der digitalen Hinterlassenschaft.
Doch ohne Zugangsdaten und Passwörter können Hinterbliebene nur sehr schwer Konten einsehen, kündigen oder löschen. Häufig bleibt dann nur der Umweg: Nachweise wie Sterbeurkunde und Erbschein vorlegen, Anbieter einzeln kontaktieren und Dienstleister einschalten.

Was ist der digitale Nachlass? Gibt es einen Pflichtteil beim digitalen Erbe? Warum kann es für die Erben teuer werden, wenn nichts geregelt ist?
Diese und weitere wichtige Fragen beantwortet Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam und gibt Tipps, wie man seinen digitalen Nachlass richtig plant.
Auch wenn die Rechtslage klar ist, muss der Erbe trotzdem entscheiden, was mit den Konten passieren soll.
Auch unentgeltliche Nutzerkonten des Verstorbenen bei sozialen Netzwerken oder Versandhändlern bleiben zunächst bestehen; Pflichten entstehen dem Erben daraus nicht, er muss aber entscheiden, was erhalten oder gelöscht werden soll, so Professor Bräutigam. Gerade bei Social Media gehen die Wünsche oft auseinander – zwischen digitaler Erinnerung und Privatsphäre.
Digitale Vorsorgevollmacht errichten.
Zu Lebzeiten Vorsorge treffen, können Angehörige entlasten und viele Themen erleichtern.
Die digitale Vorsorgevollmacht regelt, welche Person im Fall von Krankheit oder Tod die Zugangsdaten und Passwörter und damit Zugriff auf die digitalen Konten bekommen soll und wie mit diesen Konten zu verfahren ist.
Eine Liste aller Accounts sowie der jeweiligen Passwörter sollte an einem sicheren Ort verwahrt werden. Nutzen Sie hiefür unsere HVB Notfallmappe.
Digitaler Nachlasskontakt.
Bei einigen Diensten können Sie bereits zu Lebzeiten festlegen, was nach Ihrem Tod mit dem Account geschieht. Das ermöglicht es Angehörigen, im Todesfall auf die iCloud-Daten zuzugreifen oder Geräte zurückzusetzen.
Wichtig: Solche Plattform‑Einstellungen ersetzen nicht automatisch erbrechtliche Regelungen und können im Zweifel keine rechtliche Wirkung im Sinne des BGB entfalten.

Was tun, wenn keine Vorsorge getroffen wurde?
1. Passwörter suchen.
Durchsuchen Sie die Unterlagen des Verstorbenen nach Passwörtern und Zugangsdaten. Sie sind der einfachste Weg, um an die Nutzerprofile zu kommen. Gibt es Daten auf Notebook, Smartphone, Tablet oder PC?
2. Urkunden beschaffen.
Um sich als Erbe zu legitimieren, sind zahlreiche Dokumente erforderlich: Sterbeurkunde, Geburtsurkunde (beim Standesamt des Sterbeorts); Erbschein (beim Nachlassgericht, meist Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen). Die Kosten des Erbscheins hängen vom vererbten Vermögen ab.
3. Anbieter kontaktieren.
Bei fehlen Zugangsdaten, sollten Erben die betroffenen Plattformen direkt kontaktieren und sich als berechtigt ausweisen. Rechtlich gilt: Online-Nutzungsverträge (z. B. Social-Media-Konten) gehen grundsätzlich auf die Erben über; sie können daher Zugang zum Konto und zu den dort gespeicherten Inhalten verlangen.
In der Praxis setzen Anbieter dies jedoch meist über eigene Verfahren um – häufig mit Formularen und dem Verlangen nach Nachweisen (z. B. Sterbeurkunde, Erbnachweis/Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll). Je nach Dienst sind Optionen wie Kontoschließung, Löschung oder Gedenkzustand möglich.
Fragen und Antworten.
Eine zentrale Rolle bei der Regelung des digitalen Nachlasses spielen Vollmachten. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Erben in die Rechtsposition der verstorbenen Person eintreten.
Für Social‑Media‑Konten hat der BGH bestätigt, dass Erben Zugang zum Konto und zu Kommunikationsinhalten verlangen können.
In der Praxis setzen Anbieter den Zugang meist über Nachweise und Formulare um (z B. Sterbeurkunde, Erbnachweis/Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll).
Abos und Online‑Verträge laufen oft weiter und können weitere Kosten verursachen, solange sie nicht gekündigt werden. Ohne Übersicht über bestehende Verträge wird das schnell unübersichtlich – deshalb ist eine Account‑/Vertragsliste hilfreich – hier hilft Ihnen die HVB Notfallmappe.
Am besten treffen Sie frühzeitig Vorsorge: Kontenübersicht erstellen, Zugangsdaten sicher hinterlegen, eine Vertrauensperson bestimmen und Regelungen in Vollmacht/Testament aufnehmen (z B. wer was löschen, sichern oder weiterführen soll). Eine digitale Vorsorgevollmacht kann helfen, die Verwaltung im Ernstfall zu erleichtern. (Tipp: Die HVB Notfallmappe kann hierbei unterstützen.)
Davon wird meist abgeraten: Testamente werden nach dem Tod eröffnet und sind nicht als Passwortspeicher gedacht. Besser ist eine separate, geschützte Aufbewahrung, z B. Passwortmanager mit Notfallzugang oder die HVB Notfallmappe an einem sicheren Ort.
Eine frühzeitige Regelung hilft, Angehörige zu entlasten, unnötige Kosten zu vermeiden, den Überblick über digitale Werte zu behalten und sicherzustellen, dass persönliche Wünsche umgesetzt werden. Hierbei hilft Ihnen die HVB Notfallmappe.



