
Vererben: Die wichtigsten Grundlagen.
Von der gesetzlichen Erbfolge und dem Testament bis zu Vollmachten und Verfügungen.
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Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:
Für viele Menschen steht die Familie an erster Stelle. Umso wichtiger ist es, die Vermögensnachfolge frühzeitig und mit Blick auf die individuelle Familiensituation zu planen.
Denn im Erbfall spielen nicht nur persönliche Wünsche, sondern auch die finanziellen Auswirkungen auf Angehörige und Hinterbliebene eine zentrale Rolle.
Eine vorausschauende Nachfolgeplanung schafft Sicherheit – für Sie und Ihre Familie. Dabei gibt es jedoch kein Patentrezept: Jede Familien- und Vermögenssituation ist einzigartig und erfordert eine individuelle Lösung. Standardvorlagen oder Testamentstexte aus dem Internet werden den persönlichen Verhältnissen häufig nicht gerecht.

Fachanwalt für Erbrecht in München
Umso wichtiger ist es, persönliche Wünsche, familiäre Gegebenheiten und finanzielle Aspekte ganzheitlich zu betrachten. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten unterstützen Sie dabei, passgenaue Lösungen für die strukturierte und bedarfsgerechte Weitergabe Ihres Vermögens zu entwickeln – damit Ihre Familie heute und in Zukunft bestmöglich abgesichert ist.
Insbesondere die Unterschiede zwischen Erbe, Vermächtnis und Bezugsberechtigung im Todesfall können entscheidend dafür sein, wie Vermögen später übertragen wird und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Erbe, Vermächtnis oder einer Bezugsberechtigung im Todesfall?
Erbe
Der Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Gibt es mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft und entscheiden gemeinsam über den Nachlass. Dabei übernehmen sie auch mögliche Schulden.
Vermächtnis
Ein Vermächtnisnehmer erhält einen konkret benannten Vermögenswert oder Geldbetrag. Er gehört nicht zur Erbengemeinschaft und haftet nicht für Schulden des Nachlasses.
Bezugsberechtigung im Todesfall
Bei bestimmten Verträgen, beispielsweise Lebensversicherungen, kann eine Person direkt als bezugsberechtigt benannt werden. Diese erhält die Leistung im Todesfall unmittelbar, unabhängig vom Testament und außerhalb des Nachlasses.
Die gesetzliche Erbfolge – ohne Testament oder Erbvertrag.
Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Dabei wird der Nachlass nach gesetzlich festgelegten Regeln an die nächsten Verwandten und den Ehepartner verteilt.
Die gesetzliche Erbfolge – Aufteilung bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft.
Welchen Anteil des Vermögens der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:in erbt, hängt ab vom Güterstand.
Zugewinngemeinschaft.
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, sollten die Partner:innen nichts anderes vereinbaren. Jede:r Ehegatt:in verwaltet das Vermögen, welches er mit in die Ehe gebracht hatte. Bei Tod eines Partners oder Scheidung kommt es zum Zugewinnausgleich.
Gütertrennung.
Jede:r Ehepartner:in behält sein Vermögen während der Ehe. Ein Vermögensausgleich findet bei einer Scheidung nicht statt. Eine entsprechende Vereinbarung muss notariell beurkundet werden. Kein Zugewinnausgleich bei Tod eines Partners. Der:Die Ehepartner:in erbt mindestens zu 1/4. Die Höhe der Quote hängt von der Anzahl der Abkömmlinge ab.
Gütergemeinschaft.
Mit Abschluss eines entsprechenden Ehevertrages geben die Ehepartner:innen ihr individuelles Vermögen auf; es wird Gesamtgut der Ehepartner:innen.
Die gewillkürte Erbfolge.
Die gewillkürte Erbfolge liegt vor, wenn eine Person selbst festlegt, wer ihr Vermögen nach dem Tod erhalten soll. Dies erfolgt in der Regel durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Im Unterschied zur gesetzlichen Erbfolge, die festen Verwandtschaftsregeln folgt, ermöglicht sie eine individuelle Gestaltung – etwa zugunsten von Lebenspartnern, Freunden oder gemeinnützigen Organisationen. So kann der Nachlass gezielt und entsprechend den eigenen Vorstellungen geplant und geregelt werden.
Ein Testament schafft dabei Klarheit und Sicherheit für den Ernstfall. Schon kleine Fehler können jedoch erhebliche Auswirkungen haben – von rechtlichen Unsicherheiten bis hin zu einer Verteilung, die nicht den eigenen Wünschen entspricht. Die folgenden Hinweise zeigen typische Stolperfallen und helfen, den letzten Willen eindeutig und wirksam zu formulieren.
Fachanwalt für Erbrecht in München
Besonderheiten moderner Lebensrealitäten.
Das gesetzliche Erbrecht berücksichtigt häufig noch klassische Familienbilder.
In der Realität gibt es jedoch:
- Patchwork-Familien
- unverheiratete Paare
- komplexe Vermögensstrukturen
Ohne individuelle Regelung kann es passieren, dass:
- gewünschte Personen leer ausgehen
- Vermögen anders verteilt wird als beabsichtigt
Eine individuelle Nachlassplanung ist daher oft unerlässlich.

Dr. Miehler nennt ein Beispiel aus der Praxis: „Viele Ehepaare glauben, dass ihnen die Immobilie gemeinsam gehört, weil sie verheiratet sind. Plötzlich stellt sich heraus, dass nur der Mann im Grundbuch eingetragen ist.“ Bei der Abfassung des Testaments liegt es daher nahe, sich bei der Formulierung rechtzeitig von Rechts- und Steuerexpert:innen unterstützen zu lassen.
Fachanwalt für Erbrecht in München

Vorsorge- und Notfallmappe.
Die HVB Notfallmappe bündelt alle wesentlichen Informationen für Notfälle und den Todesfall – übersichtlich, strukturiert und auf das Wesentliche reduziert. Sie unterstützt Sie dabei, sich einen umfassenden Überblick über Ihre wichtigsten Angelegenheiten zu verschaffen.
Gleichzeitig dient sie Ihren Angehörigen und Vertrauenspersonen als wertvolle Orientierungshilfe, um im Ernstfall schnell handlungsfähig zu sein und notwendige Entscheidungen treffen zu können.
Das wird in der HVB Vorsorge- und Notfallmappe festgehalten:
- Persönliche Daten sowie wichtige Ansprechpartner:innen
- Vollmachten, Verfügungen und Regelungen für den Todesfall
- Bank , Finanz und Versicherungsübersicht
- Immobilien, Wertgegenstände und sonstige Vermögenswerte
- Verbindlichkeiten, Bürgschaften und laufende Verträge
- Digitale Zugänge und Hinweise zum digitalen Nachlass
- Konkrete Handlungshilfen für Hinterbliebene im Trauerfall
Die Mappe ersetzt keine rechtlichen Dokumente, schafft jedoch Transparenz darüber, wer im Notfall handelt, wo relevante Unterlagen zu finden sind und welche Stellen informiert werden müssen.
Ziel der HVB Vorsorge- und Notfallmappe ist es, die emotionale und organisatorische Belastung für Angehörige so gering wie möglich zu halten. Sie dient als Nachschlagewerk, Informationsspeicher und praktische Orientierungshilfe – genau dann, wenn schnelle und klare Entscheidungen gefragt sind.
Vollmachten & Verfügungen – für alle Eventualitäten vorgesorgt.
Niemand rechnet mit einem schweren Unfall oder einer unerwarteten Erkrankung. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig vorzusorgen und Entscheidungen für den Ernstfall festzulegen. Mit den passenden Vollmachten stellen Sie sicher, dass vertraute Personen in Ihrem Sinne handeln können. Wir bieten hierfür verschiedene Lösungen für Bankangelegenheiten und persönliche Vorsorge.
Finanzielle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jedoch die Fähigkeit verloren gehen, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen. Mit einer Kontovollmacht können Sie frühzeitig festlegen, wer Ihre Bankangelegenheiten in einem solchen Fall in Ihrem Sinne regeln darf. So bleibt Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit auch im Ernstfall sichergestellt.
Die Generalvollmacht zählt zu den wichtigsten Instrumenten der persönlichen Vorsorge. Sie ermöglicht es einer Vertrauensperson, in Ihrem Namen zu handeln und Entscheidungen zu treffen, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Welche Regelungen eine Generalvollmacht typischerweise enthalten kann, zeigt das folgende Muster:
Ich, (Name, Geburtsdatum und Adresse), bevollmächtige hiermit (Name, Geburtsdatum, Adresse), mich in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, soweit eine Vertretung gesetzlich zulässig ist. Der Bevollmächtigte kann diese Vollmacht für vermögensrechtliche Angelegenheiten ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. In persönlichen Angelegenheiten ist die Vollmacht hingegen nicht übertragbar. Von den Beschränkungen des § 181 BGB für In-sich- oder Mehrvertretungsgeschäfte ist der Bevollmächtigte befreit. Diese Vollmacht gilt auch für den Fall, dass ich aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu besorgen.
Vorstehende Vollmacht ist im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt. Im Innenverhältnis wird sie dahingehend eingeschränkt, dass von ihr nur für den Fall meiner Betreuungsbedürftigkeit im Sinne des § 1896 BGB oder mit meinem Einverständnis Gebrauch gemacht werden darf. Hinsichtlich der vermögensrechtlichen Angelegenheiten gilt die Vollmacht auch über meinen Tod hinaus.
Ort, Datum, Unterschrift
Mit der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung können Sie wichtige persönliche Entscheidungen frühzeitig festlegen. Beide Dokumente ergänzen bestehende Vollmachten und helfen dabei, Ihren Willen auch dann zu berücksichtigen, wenn Sie ihn selbst nicht mehr äußern können. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registriert werden. Dadurch kann im Ernstfall schnell festgestellt werden, ob entsprechende Vorsorgedokumente vorhanden sind.
Betreuungsverfügung:
Hiermit legen Sie fest, wer im Bedarfsfall als rechtliche Betreuung eingesetzt werden soll. Darüber hinaus können Sie Wünsche zur Ausgestaltung der Betreuung festhalten. Gerichte berücksichtigen die von Ihnen benannte Person bei ihrer Entscheidung in der Regel besonders.
Patientenverfügung:
Hier dokumentieren Sie Ihre Vorstellungen zu bestimmten medizinischen Maßnahmen. Sie dient Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen als Orientierung, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.







