Im Laufe eines Immobilienlebens sind immer wieder Investitionen nötig. Reparaturen sind erforderlich, um größere Schäden zu vermeiden. Durch Renovierungsmaßnahmen wird das eigene Zuhause schöner. Mit einer Modernisierung bringt man die Immobilie auf den neuesten Stand. Und wenn man auch im Alter in der eigenen Immobilie leben möchte, sind Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit notwendig.
Für die Wert- und Instandhaltung der eigenen vier Wände fallen erhebliche Kosten an, die Sie in Ihrer Finanzplanung vorausschauend berücksichtigen sollten.
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Egal, ob lang geplante Renovierung des Bads oder spontan anfallende Arbeiten am Heizkessel. Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind in jedem Eigenheim von Zeit zu Zeit nötig. Sparen Sie bares Geld durch Einsparung von Heiz- und Stromkosten. Oder möchten Sie die Annehmlichkeiten eines barrierearmen Zuhauses frühzeitig nutzen? Mit einem Bausparvertrag unseres Partners Wüstenrot treffen Sie immer die beste Wahl.
Die 20-%-Formel für Hauseigentümer: Bilden Sie Rücklagen in Höhe von 20 % des ungefähren Wertes Ihrer Immobilie. Damit sind Sie für geplante und ungeplante Reparaturen und Modernisierungen gut vorbereitet.
Beispiel:
Zu unserem Partner Wüstenrot:
Sie möchten mehr Wohnkomfort, Barrieren abbauen und den Einbruchsschutz verbessern. Die KfW unterstützt Sie mit günstigen Fördermöglichkeiten, damit Sie möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben können.
Alle Details finden Sie hier
Das gibt's vom Staat zum Wüstenrot Wohnsparen dazu:
Förderung
Sparbeiträge
Einkommensgrenzen
Alleinstehende 17.900 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen
Verheiratete 35.800 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen
Wüstenrot Wohnsparen und Wüstenrot Wohndarlehen wird vom Staat mit attraktiven Riester-Zulagen und Steuervorteilen gefördert.
Ganz gleich, ob Sie sich für eine Geldrente oder eine „steinerne Rente“ entscheiden, diese attraktive staatliche Förderung springt für Sie heraus:
175 Euro Grundzulage jährlich für Alleinstehende, Verheiratete können das Doppelte bekommen.
300 Euro Kinderzulage jährlich für jedes kindergeldberechtigte Kind, für bis 2008 geborene Kinder 185 Euro.
Insbesondere Familien und Personen mit niedrigem Einkommen profitieren!
Der Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag plus Zulagen) für die volle Zulagen-Förderung liegt bei 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens. Zahlen Sie weniger, fällt auch die Zulage geringer aus. Bis zu 2.100 Euro1 können jährlich gefördert werden.
Insbesondere Alleinstehende und Doppelverdiener mit hohem Einkommen profitieren!
Das Finanzamt prüft, ob sich eine zusätzliche Steuerersparnis durch Abzug der Beiträge als Sonderausgaben ergibt.
Mehr Geld vom Staat: Hohe Zulagen und Steuervorteile
1 Bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnern, wenn nur ein Ehepartner/eingetragener Lebenspartner unmittelbar förderberechtigt ist und dieser den Mindesteigenbeitrag entrichtet, erhält der andere Ehepartner / eingetragene Lebenspartner ebenfalls die Zulagen, wenn er für seinen Vertrag jährlich den Sockelbeitrag von 60 EUR entrichtet. In diesen Fällen beträgt der Höchstbeitrag 2.160 EUR im Jahr abzüglich Zulagen. Steuervorteile pauschal aus dem Bruttogehalt ermittelt unter Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag (5,5%) und Kirchensteuer (8%)
2 Kinder ab 2008 geboren. Für bis 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage je Kind 185 EUR.
3 Arbeitnehmer 70,84 EUR, Ehepartner kindererziehend 5 EUR Mindesteigenbeitrag.