Wer sich den Traum von den eignen vier Wänden erfüllen möchte, sollte so früh wie möglich mit dem Sparen beginnen. Denn 20 % bis 30 % Eigenkapital sind für die grundlegende Basis, um die künftige Wunschimmobilie solide zu finanzieren. Je höher die Eigenmittel sind, desto günstiger werden in der Regel die Finanzierungskonditionen sein. Mit einem Bausparvertrag lässt sich ideal Eigenkapital aufbauen und zudem sichert man sich die aktuell niedrigen Zinsen für das Bauspardarlehen in der Zukunft. Hier ein Beispiel:
Ein Bausparvertrag kombiniert tradtionelles Sparen mit einem Immobiliendarlehen. Vorteil dabei: Nach der Ansparphase erfolgt die Zuteilung eines zinsgünstigen Bauspardarlehens. Außerdem wird Bausparen, wenn die Voraussetzungen stimmen, staatlich gefördert.
Zu unserem Partner Wüstenrot:
Feste Verzinsung während der gesamten Sparphase, um Eigenkapital aufzubauen.
Künftiges Bauspardarlehen garantiert zu den derzeit günstigen Zinsen.
Bausparen wird, wenn die Voraussetzungen stimmen, gleich dreifach staatlich gefördert.
Mit Wüstenrot Wohnsparen bekommen Sie immer genau die Lösung, die zu Ihren Wünschen passt. Mit Flexibilität und Sicherheit, anpassbar auf sich ändernde Lebenssituationen. Bilden Sie das notwendige Eigenkapital und sichern sich zudem den Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen.
Alle Einzahlungen werden über die gesamte Sparphase fest verzinst.
Staatliche Förderung möglich mit Wohnungsbauprämie1, Arbeitnehmersparzulage1, Wohn-Riester-Förderung.2
Bis zu 200 Euro Jugendbonus für alle bis 24 Jahre.3
Null Kontogebühren bis 16 Jahre.3
1 Es gelten Einkommensgrenzen und Höchstbeträge, Anspruchsberechtigung vorausgesetzt.
2 Anspruchsberechtigung vorausgesetzt.
3 Die Voraussetzungen ergeben sich aus den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge.
Das gibt's vom Staat zum Wüstenrot Wohnsparen dazu:
Förderung
Sparbeiträge
Einkommensgrenzen
Alleinstehende 17.900 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen
Verheiratete 35.800 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen
Wüstenrot Wohnsparen und Wüstenrot Wohndarlehen wird vom Staat mit attraktiven Riester-Zulagen und Steuervorteilen gefördert.
Ganz gleich, ob Sie sich für eine Geldrente oder eine „steinerne Rente“ entscheiden, diese attraktive staatliche Förderung springt für Sie heraus:
175 Euro Grundzulage jährlich für Alleinstehende, Verheiratete können das Doppelte bekommen.
300 Euro Kinderzulage jährlich für jedes kindergeldberechtigte Kind, für bis 2008 geborene Kinder 185 Euro.
Insbesondere Familien und Personen mit niedrigem Einkommen profitieren!
Der Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag plus Zulagen) für die volle Zulagen-Förderung liegt bei 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens. Zahlen Sie weniger, fällt auch die Zulage geringer aus. Bis zu 2.100 Euro1 können jährlich gefördert werden.
Insbesondere Alleinstehende und Doppelverdiener mit hohem Einkommen profitieren!
Das Finanzamt prüft, ob sich eine zusätzliche Steuerersparnis durch Abzug der Beiträge als Sonderausgaben ergibt.
Mehr Geld vom Staat: Hohe Zulagen und Steuervorteile
1 Bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnern, wenn nur ein Ehepartner/eingetragener Lebenspartner unmittelbar förderberechtigt ist und dieser den Mindesteigenbeitrag entrichtet, erhält der andere Ehepartner / eingetragene Lebenspartner ebenfalls die Zulagen, wenn er für seinen Vertrag jährlich den Sockelbeitrag von 60 EUR entrichtet. In diesen Fällen beträgt der Höchstbeitrag 2.160 EUR im Jahr abzüglich Zulagen. Steuervorteile pauschal aus dem Bruttogehalt ermittelt unter Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag (5,5%) und Kirchensteuer (8%)
2 Kinder ab 2008 geboren. Für bis 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage je Kind 185 EUR.
3 Arbeitnehmer 70,84 EUR, Ehepartner kindererziehend 5 EUR Mindesteigenbeitrag.
Der Grundgedanke des Bausparens ist die Bildung einer Gemeinschaft, die sich gegenseitig bei der Verwirklichung ihrer Bauwünsche hilft - das sogenannte Bausparkollektiv. Hierzu ein vereinfachtes Beispiel:
10 Menschen benötigen für ein eigenes Haus je 100.000 Euro. Jeder spart jährlich 10.000 Euro: Nach 10 Jahren hat jeder die benötigte Geldsumme zusammengespart und kann dann seinen Eigenheimwunsch verwirklichen. Schließen sich nun aber alle 10 Sparer zusammen, so kann bereits der Erste nach Ablauf eines Jahres 100.000 Euro aus dem gemeinsamen Zuteilungstopf erhalten und ist somit stolzer Eigenheimbesitzer. Im zweiten Jahr sparen nur noch neun Menschen jeweils 10.000 Euro, wobei der erste Hausbesitzer dann seine Tilgungsrate in das Kollektiv zahlt.Zusammenfassend haben daher neun Mitglieder ihr Ziel früher erreicht, wobei auch der Letzte nicht später an sein Ziel gekommen ist.
Ein Bausparvertrag kombiniert Sicherheit mit Flexibilität. Sowohl für die Spar- wie auch für die Darlehensphase wird ein fester Zinssatz vereinbart. Für das künftige Bauspardarlehen kann man sich also schon heute die aktuell günstigen Zinsen für die Zukunft sichern. Dazu bietet ein Bausparvertrag viel Flexibilität. In der Ansparphase sind, mit Zustimmung der Bausparkasse, Änderungen möglich, z. B. die Teilung eines Bausparvertrages. Beim Bauspardarlehen können ganz individuell Sondertilgungen eingebracht werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird.
Ein Bauspardarlehen verpflichtet zur wohnwirtschaftlichen Verwendung, wie Kauf oder Bau einer Immobilie, einer Modernisierung oder auch zur Umschuldung eines Baudarlehens. Darüber hinaus lässt sich der Betrag auch für die Finanzierung von Wohnrechten in einem Pflegeheim nutzen. Geht es um eine Immobilie, trägt das Kreditinstitut oder die Bausparkasse das Darlehen nicht erstrangig in das Grundbuch ein. Verbraucher bekommen somit auch weitere Kredite zu günstigen Konditionen. Das angesparte Bausparguthaben im Bausparvertrag lässt sich auch als Eigenkapital zur Baufinanzierung einsetzen.
Die Bausparkasse errechnet im Verhältnis „Zeit x Geld“ eine Bewertungszahl, die zu einem bestimmten Stichtag vor Zuteilung erreicht werden muss. Hat der Bausparer mit seinen Sparleistungen alle Bedingungen des Tarifs erfüllt, wird der Bausparvertrag zugeteilt. Der Bausparer kann mit der Zuteilung sofort über sein Bausparguthaben und nach Stellung entsprechender Sicherheiten auch über sein Bauspardarlehen verfügen.
Für die Finanzierung einer Immobilie ist ein ausreichender Eigenkapitaleinsatz unverzichtbar. Als Faustregel für das Eigenkapital gilt: 20 % bis 30 % der Gesamtkosten sollten vorhanden sein. Zum Eigenkapital zählen neben Erspartem auch andere Vermögenswerte wie beispielsweise das bereits bezahlte Grundstück. Je mehr Eigenkapital eingesetzt werden kann, desto weniger muss finanziert werden und die monatliche Belastung ist geringer. Auch der Finanzierungs-Zinssatz wird in der Regel günstiger sein, je mehr Eigenkapital vorhanden ist.