Liegt im Erbfall ein Testament vor, ist das schon die halbe Miete. Doch als Erblasser kann man viel falsch machen. Die gravierendsten Erbfehler, und wie Sie diese vermeiden.
Der erste Schritt ist immer der Wichtigste. Diese Lebensweisheit gilt auch beim Vererben. Wer die Dinge auf sich zukommen lässt und keine Vorkehrungen trifft, handelt verantwortungslos und fahrlässig. „Wer ein Leben lang viel dafür tut, sein Vermögen aufzubauen, sollte beim Vererben mindestens genauso akribisch sein“, sagt Dr. Thomas Wachter, Notar in München. „Schließlich geht es um das ganze Vermögen und somit um das Lebenswerk des Erblassers.“
Bevor man also schwerwiegende Entscheidungen trifft, erscheint es sinnvoll, darüber nachzudenken, welche Erbfallen auf einen lauern. Hier, so der Notar, muss man besonders aufpassen:
Erblasser, die sich nicht klar äußern und sich bei ihrem letzten Willen nicht von Profis beraten lassen, laufen Gefahr, dass ihr Testament bei Angehörigen zu Irritationen und Streit führt oder der eigene letzte Wille keine Umsetzung findet, da er falsch interpretiert wird.
Wer also ein Testament aufsetzen möchte, das nach dem Erbrecht weder fehlerhaft oder gar ungültig ist, sollte auf eine notarielle Beratung setzen.
Manche Erblasser wollen per Testament postum alte Rechnungen begleichen, indem sie zum Beispiel missliebige Angehörige enterben. Dies erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Erbstreit kommt – was nicht im Interesse des Erblassers sein dürfte.
Konflikte sollten also zu Lebzeiten geklärt werden.
Für den Erblasser könnte es klug sein, zu Lebzeiten nicht alle Details zu seinem Testament mit den Angehörigen zu besprechen. Das könnte ungewünschte Diskussionen herbeiführen. Dennoch lohnt es sich möglicherweise, mit den potenziellen Erben über bestimmte Dinge zu sprechen, um postume Enttäuschungen und Überraschungen zu vermeiden.
So können Missverständnisse rechtzeitig aus dem Weg geräumt werden. Schließlich kann man den Erblasser nach dessen Tod nicht mehr fragen, warum er diese oder jene Entscheidung getroffen hat.
Um das Thema Vererben mit dem nötigen Abstand anzugehen, können Gespräche mit Freunden und Fachleuten helfen. Notare oder Anwälte für Erbrecht haben das notwendige Wissen, um alle Fragen zu Erbvertrag und Erbfolge, steuerliche Konsequenzen, Schenkung, Freibeträge und Fristen zu beantworten.
Wer dies nicht berücksichtigt, lässt sich die Chance entgehen, wichtige Erfahrungswerte nutzen zu können.
Die Wahrscheinlichkeit, dass jüngere Menschen die älteren überleben, ist höher als umgekehrt. Dennoch kann der Tod auch Jüngere ereilen, etwa durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit.
Deshalb ist es ratsam, dass sich alle Erwachsenen – unabhängig vom Alter – genau mit ihrem letzten Willen beschäftigen.
Passt es noch oder hat sich etwas verändert? Das Testament sollte zumindest alle drei bis fünf Jahre auf den Prüfstand gestellt werden. Im Laufe der Zeit können sich die Umstände verändern. „Man stelle sich vor, der Erblasser hat früher jemanden als Erben eingesetzt, der heute bereits verstorben ist“, sagt Thomas Wachter. Der Experte verweist darauf, dass sich ebenso die Vermögenswerte ändern können: „Sind etwa Immobilien und Wertpapierdepots noch genauso viel wert wie zum Zeitpunkt der Testamenterstellung?“
Wer entscheidet über mein Leben, wenn ich nicht mehr handlungsfähig bin? Wer darf nach meinem Tod per Vollmacht auf meine Konten zugreifen?
Wichtige Daten und Ansprechpartner sollten in einem Dokument festgehalten werden. Angehörige oder Bevollmächtigte können anhand solch einer Vorsorgemappe dann zeitnah handeln.
Ziel der HVB Notfallmappe ist es, die Belastung durch die Nachlassabwicklung so gering wie möglich zu halten. Sie dient ferner als Nachschlagewerk, Informationsspeicher und Leitfaden, wer im Ernstfall zu informieren ist und welche Unterlagen dazu erforderlich sein können.
Die Notfallmappe ist wie folgt gegliedert:
„Stellen Sie sich vor, Sie sind der Sohn und finden das Testament. Da steht dann drin, dass Sie nichts bekommen“, beschreibt Notar Wachter ein Szenario. Es komme vor, dass diejenigen, die das Testament im Haus des Verstorbenen auffinden und sich in dem Dokument ungerecht behandelt fühlen, das Papier vernichten.
„Das Testament sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden“, sagt Thomas Wachter. „Zum Beispiel beim Notar oder dem Amtsgericht.“
Erblasser, die ihre Schulden verheimlichen und nicht transparent im Testament aufführen, könnten die Erben später in Schwierigkeiten bringen. Mit Schulden als Nachlass wird eine Erbschaft plötzlich für die Erben zum Fluch.
Schließlich übernimmt man als Erbe nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten des Erblassers.
Das Gesetz garantiert den nächsten Angehörigen des Verstorbenen einen Mindestanteil am Vermögen des Erblassers – den Pflichtteil. Dieser Pflichtteilsanspruch beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Es ist somit nicht so einfach möglich, nahe Angehörige wie Kinder, Ehegatten und auch Eltern vom Erbe vollständig auszuschließen. Sie sind üblicherweise erbberechtigt. Ein entsprechender Passus im Testament könnte also unwirksam sein.