20:02 MEZ 20.05.2024

Fristenrechner für SEPA-Lastschriften

Ermitteln Sie die Einreichungsfrist für SEPA-Lastschriften bei der UniCredit Bank GmbH/HypoVereinsbank.*

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Die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.

Was bedeutet SEPA?

Mit SEPA, der Single Euro Payments Area (dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum), sind europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in/aus dem SEPA-Raum nutzbar. Für SEPA-Zahlungen in/aus Nicht-EU/EWR-Staaten gelten die Entgelte und Preise gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis für sonstige grenzüberschreitende Zahlungen.

Länderinformationen

EU/EWR Staaten:

  • Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Reunion, St. Martin französischer Teil), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern, sowie die EWR Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen

 

Zum SEPA-Raum gehörige Staaten und Gebiete:

  • EU/EWR Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Reunion, St. Martin französischer Teil), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
  • EWR Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen
  • Nicht-EU/EWR Staaten Andorra, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Saint-Pierre-et-Miquelon, Schweiz, Vatikanstadt sowie Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland

SEPA‑Teilnehmer EU-/EWR-Länder mit Euro-Währung:

Land
  1. Belgien
  2. Deutschland
  3. Estland
  4. Finnland
  5. Frankreich
  6. Griechenland
  7. Irland
  8. Italien
  9. Kroatien
  10. Lettland
  11. Litauen
  12. Luxemburg
  13. Malta
  14. Niederlande
  15. Österreich
  16. Portugal
  17. Slowakei
  18. Slowenien
  19. Spanien
  20. Zypern
BIC und IBAN-Code
  1. BE
  2. DE
  3. EE
  4. FI
  5. FR
  6. GR
  7. IE
  8. IT
  9. HR
  10. LV
  11. LT
  12. LU
  13. MT
  14. NL
  15. AT
  16. PT
  17. SK
  18. SI
  19. ES
  20. CY

 

SEPA-Teilnehmer EU-/EWR-Länder – Nicht-Euro-Währung

Land
  1. Bulgarien

  2. Dänemark

  3. Island

  4. Liechtenstein

  5. Norwegen

  6. Polen

  7. Rumänien

  8. Schweden

  9. Tschechische Republik

  10. Ungarn

Währung
  1. BGN

  2. DKK

  3. ISK

  4. CHF

  5. NOK

  6. PLN

  7. LUE

  8. SEK

  9. CZK

  10. HUF

IBAN-/ BIC Code
  1. BG

  2. DK

  3. IS

  4. LI

  5. NO

  6. PL

  7. RO

  8. SE

  9. CZ

  10. HU

 

SEPA‑Teilnehmer Nicht-EU-/-EWR-Länder

Land
  1. Monaco

  2. San Marino

  3. Schweiz

  4. Jersey

  5. Guernsey

  6. Isle of Man
  7. Gibraltar

  8. Großbritannien und Nordirland

  9. Alandinseln

  10. Andorra

  11. Azoren

  12. Madeira

  13. Ceuta

  14. Kanaren

  15. Melilla

  16. Guadeloupe

  17. Guayana

  18. Martinique

  19. Mayonette

  20. Reunion
  21. St. Martin (franz. Teil)

  22. St. Pierre und Miquelon

  23. Neukaledonien

  24. Polynesien

  25. Vatikanstadt

  26. Wallis und Futuna

Währung
  1. EUR

  2. EUR

  3. CHF

  4. GBP

  5. GBP

  6. GBP
  7. GIB

  8. GBP

  9. EUR

  10. EUR

  11. EUR

  12. EUR

  13. EUR

  14. EUR

  15. EUR

  16. EUR

  17. EUR

  18. EUR

  19. EUR

  20. EUR
  21. EUR

  22. EUR

  23. XPF

  24. XPF

  25. EUR

  26. XPF

BIC-Code
  1. MC

  2. SM

  3. CH

  4. JE

  5. GG

  6. IM
  7. GI

  8. GB

  9. FI

  10. AD

  11. PT

  12. PT

  13. ES

  14. ES

  15. ES

  16. GP/FR

  17. GF/FR

  18. MQ/FR

  19. YT/FR

  20. RE/FR
  21. MF/FR

  22. PM/FR

  23. NC/FR

  24. PF/FR

  25. VA

  26. WF/FR

IBAN Code
  1. MC

  2. SM

  3. CH

  4. GB/FR

  5. GB/FR

  6. GB
  7. GI

  8. GB/IE

  9. FI

  10. AD

  11. PT

  12. PT

  13. ES

  14. ES

  15. ES

  16. GP/FR

  17. GF/FR

  18. MQ/FR

  19. YT/FR

  20. RE/FR
  21. MF/FR

  22. PM/FR

  23. NC/FR

  24. PF/FR

  25. VA

  26. WF/FR

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?

Das Lastschriftmandat ermächtigt den:die Zahlungsempfänger:in, den fälligen Betrag vom Konto der Zahlungspflichtigen einzuziehen. Es kann entweder für eine einmalige oder für sich wiederholende Zahlungen erteilt werden. Ein Mandat muss nicht immer ein eigenständiges Formular sein -  es kann auch wie bisher in Vertragsunterlagen integriert werden.

Was sind Pflichtbestandteile eines SEPA-Lastschriftmandats?

  • Name und Adresse der Zahlungsempfänger:innen
  • Gläubiger-Identifikationsnummer und individuell vergebene Mandatsreferenz: Diese bezeichnen das jeweilige Mandat eindeutig. Die Mandatsreferenz kann im Mandat enthalten sein oder den Zahlungspflichtigen nachträglich bekannt gegeben werden.
  • Mandatstext für den Lastschrifteinzug und Anweisung zur Einlösung: In deutscher Sprache bei innerdeutschem Mandat; in Landessprache und vorzugsweise in Englisch bei grenzüberschreitendem Lastschrifteinzug.
  • Rückgabefristen
  • Name und Adresse der Zahlungspflichtigen
  • Bankverbindung (IBAN und BIC) der Zahlungspflichtigen
  • Datum der Mandatsunterzeichung
  • Unterschrift der Zahlungspflichtigen

Was ist eine Pre-Notification (Vorabinformation)?

Der:Die Zahlungsempfänger:in ist verpflichtet, den:die Zahlungspflichtige:n mindestens 14 Tage vor Belastung über die anstehende Lastschriftabbuchung zu informieren. In dieser Vorabankündigung (Pre-Notification) muss ein Fälligkeitstag genannt werden. Der Zeitraum kann auch verkürzt werden, wenn dieses mit dem:der Zahlungsempfänger:in vereinbart wurde. Für wiederkehrende Einzüge mit gleichem Betrag genügt eine einmalige Pre-Notification vor dem ersten Lastschrifteinzug.

Diese "Vorabinformation"  kann zum Beispiel per Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Mail, Fax oder Internet erfolgen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie einfach bei der empfangenden Person nach.

Sind auch grenzüberschreitende Lastschriften möglich?

Ja, mit SEPA sind auch grenzüberschreitende Lastschriften möglich.

Lassen Sie bei regelmäßigen Zahlungen in ein Nachbarland die fälligen Beträge von Ihrem Konto als SEPA-Basislastschrift einziehen: 

 
  1. Voraussetzung für den Einzug
  2. Geltungsbereich
  3. Rückgabe
Einzugsermächtigungsverfahren
  1. Zahlungspflichtige:r und Zahlungsempfänger:in vereinbaren grundsätzlich schriftlich, dass eine Forderung mit einer Lastschrift beglichen werden kann.
  2. innerhalb Deutschland
  3. innerhalb von 8 Wochen ohne Begründung
SEPA-Basislastschrift
  1. Zahlungspflichtige:r und Zahlungsempfänger:in vereinbaren schriftlich ein sogenanntes "Mandat", sodass eine Forderung mit der Lastschrift beglichen werden kann. Über das Mandat wird die Gläubiger ID* und die Mandatsreferenz mitgeteilt. Damit lässt sich der Einzug eindeutig einem Vertrag zuordnen. Dem Zahlungspflichtigen wird vor Einzug schriftlich mitgeteilt, zu welchem Termin der Lastschrifteinzug erfolgt.
  2. innerhalb SEPA-Zahlungsverkehrsraum
  3. innerhalb von 8 Wochen ohne Begründung

* Jede:r Zahlungsempfänger:in, der SEPA-Lastschriften von einem Zahlungspflichtigen einzieht, benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer/ Gläubiger-ID (englisch: Creditor Identifier-Number, kurz CI).  Damit lässt sich der:die Zahlungsempfänger:in eindeutig identifizieren.

Informationen zu den relevanten Ländern finden Sie unter "Länderinformationen".  

Wie überweise ich via SEPA Beträge die nicht in Euro angegeben sind?

Eine Auftragserteilung als SEPA-Überweisung ist nur in Euro möglich. Bei einer Zahlung in z.B. Kronen müssen Sie den Auftrag als Auslandsüberweisung erteilen. Die hier anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Sind mit SEPA-Überweisungen Preise verbunden, die von denen für Inlandsüberweisungen abweichen?

Die Kosten einer SEPA-Überweisung innerhalb der EU/EWR entsprechen denen einer Inlandsüberweisung und hängen von dem Kanal der Auftragserteilung (per Beleg, über Telefonbanking oder HVB Direct B@nking) und dem mit Ihnen vereinbarten Preismodell ab.

Welche Vorteile ergeben sich für Privatkund:innen durch SEPA?

Durch die neuen SEPA-Produkte wurden die bisherigen nationalen Überweisungen und Lastschriften nach einer Übergangszeit in den Ländern der Eurozone abgelöst. Ein Zahlungsverkehrskonto für Europa ist ein realistisches Szenario. Zusammengefasst bedeutet das:

  • Ein Format für Zahlungen innerhalb Europas - damit sind bargeldlose grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas genauso einfach und sicher wie im Inlandszahlungsverkehr.
  • Einheitlicher Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr innerhalb des SEPA-Raums.
  • Bessere Liquiditätsplanung durch festgelegte Ausführungsfristen (bei der Überweisung) und Fälligkeiten (bei der Lastschrift).
  • Durch die Vorabinformation wissen Sie, wann die Lastschrift mit welchem Betrag belastet wird.
  • Mehr Transparenz bei Lastschriftbelastungen durch die eindeutigen Mandatsnummern und Gläubiger-Identifiationsnummern.
  • Mehr Sicherheit durch Sperren einzelner Lastschriften oder bestimmter Gläubiger:innen.

Welche SEPA-Produkte gibt es?

Durch die Standardisierung im europäischen Zahlungsverkehr werden folgende Produkte angeboten: die SEPA-Überweisung, die SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen. Die SEPA-Lastschrift gibt es in zwei Ausprägungen: als SEPA-Basislastschrift (Direct Debit Core) und als SEPA-Firmenlastschrift.

Wo finde ich meine IBAN und BIC?

Ihre IBAN und BIC finden Sie immer auf Ihrem Kontoauszug, auf allen neu ausgegebenen HVB ecKarten sowie im HVB Direct B@nking oder nutzen Sie unseren IBAN-/BIC-Rechner für Konten der UniCredit Bank GmbH.

Kann ich einen ausländischen Zahlungsempfänger:innen aus einem SEPA-Teilnehmerland für eine SEPA-Lastschrift autorisieren, sodass der Betrag von meinem Konto eingezogen wird?

Ja, Sie können mit Ihrem Konto bei uns Ihren kompletten europäischen Zahlungsverkehr abwickeln. Ganz gleich, ob Sie einen Betrag überweisen möchten oder dieser ganz einfach und bequem von Ihrem Konto eingezogen wird.

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