
Vermögensnachfolge.
Mit wem Sie reden sollten, wenn ein Erbe ansteht.
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Warum Sie diesen Artikel lesen sollten:
Vermögensnachfolge ist komplex – umso wichtiger ist es, frühzeitig Klarheit zu schaffen. Neben Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar spielt dabei auch der Bankberater eine zentrale Rolle.
Der Tod ist nicht nur ein emotional sensibles, sondern auch ein komplexes Thema. Wenn Sie darüber nachdenken, wem Sie Ihr Vermögen einmal hinterlassen möchten, gilt es, zahlreiche rechtliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Vermögensnachfolge eindeutig, wirksam und im Sinne Ihrer Wünsche geregelt ist.
Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung. Doch bevor Sie diesen Schritt gehen, ist ein vollständiger Überblick über Ihre finanzielle Gesamtsituation entscheidend.
Die HypoVereinsbank steht Ihnen dabei als kompetenter Partner zur Seite: Wir helfen Ihnen, Transparenz zu schaffen, Ihre Vermögensstruktur zu analysieren und eine fundierte Grundlage für Ihre persönlichen Entscheidungen zu entwickeln.
Sprechen Sie uns an – für eine vorausschauende und individuelle Nachfolgeplanung.

"Wenn Erblasser zum Notar gehen, um ein Testament anzufertigen, mag das Testament formaljuristisch einwandfrei sein. Ob es dann auch die optimale Lösung ist, steht aber auf einem anderen Blatt."
Spezialist für Vermögens- und Nachfolgeplanung
HypoVereinsbank Region Bayern Nord, Nürnberg

Merkliste: Wirtschaftliche Aspekte im Mittelpunkt.
Dabei geht es um wichtige Fragen wie:
- Welche Folgen hat meine Entscheidung für die Familie und die Hinterbliebenen?
- Ist genügend Liquidität vorhanden, damit die Erben später Pflichtzahlungen wie Pflichtteil oder Erbschaftsteuer leisten können?
- Ist jederzeit der Zugriff auf die Konten gewährleistet, wenn der Kontoinhaber gestorben ist?
Solche Aspekte stellen Juristen und Steuerberater nicht immer in den Mittelpunkt. Genau diese Lücke möchte die HVB mit ihren Spezialisten zur Erbfolgeplanung schließen.
Beim Beratungsgespräch werden verschiedene Erbfall-Szenarien beleuchtet. „Im Orientierungsgespräch geht es auch um die Gedanken und Vorstellungen des Kunden, die familiäre Situation, Pflichtteilsansprüche und die Struktur des zu vererbenden Vermögens“, erklärt Sven Hoyer. Nach einer umfassenden gemeinsamen Analyse mit dem Bankberater ist der Weg zu Rechtsanwälten, Juristen, Steuerberatern oder auch Mediatoren geebnet.

Spezialist für Finanz- und Nachfolgeplanung,
Stiftungsberatung und Testamentsvollstreckung
HypoVereinsbank Region Bayern Süd, Rosenheim
Auf Wunsch des Kunden bleibt der Bankberater im weiteren Prozess mit an Bord. So ist es möglich, dass der HVB-Spezialist seinen Kunden zum Notartermin begleitet. Der Vorteil: Der Bankberater kennt zum einen seinen Kunden und dessen Situation in der Regel besser als der Notar. Zum anderen kann der Berater beim Gespräch beispielsweise auf finanztechnische Lösungen verweisen, die der Notar vielleicht gar nicht in Betracht ziehen kann.
Die HVB versteht sich als Partner der Vermögensinhaber und ihrer künftigen Erben. Im Idealfall nimmt der Erblasser die Erben mit zum Bankberater. „Wir nennen es das Generationengespräch. Es trägt oft dazu bei, Spannungen zu lösen“, sagt Hoyer. Betroffene ersparen sich zudem dadurch die Situation, erst per Testament zu erfahren, was der Erblasser gewollt hat. Hinzu kommt, dass die Erben dann nicht mehr fragen können, warum er es so gewollt hat.
Wer sich auf ein Beratungsgespräch vorbereiten möchte, der kann sich in der Vermögensnachfolgebroschüre informieren. Die Broschüre erläutert an praktischen Beispielen, wo Probleme entstehen können oder wie ein Erbfall aussehen könnte. Am Ende der Broschüre gibt es eine Checkliste, um sich auf Gespräche mit rechtlichen und steuerlichen Beratern oder einem Bankberater optimal vorzubereiten.
Umfassende Finanzplanung im HypoVereinsbank Private Banking & Wealth Management.
Neben einer umfassenden Nachfolgeplanung bietet das HVB Private Banking & Wealth Management eine 360°-Beratung für Ihr gesamtes Vermögen. Rund 300 Kundenberater an über 40 Standorten sowie bundesweit 100 Spezialisten stehen Ihnen für komplexe Spezialistenthemen zur Verfügung.

Ein Erbe stellt die Hinterbliebenen vor finanzielle Herausforderungen. Soll man das Erbe annehmen oder ausschlagen? Worauf muss man achten, um Nachteile zu vermeiden?
Beachten Sie die Fristen.
Eine Erbschaft kann auch Nachteile haben, etwa wenn der Erblasser verschuldet war. Nachdem er von dessen Tod erfahren hat, bleiben dem rechtlichen Nachfolger im Normalfall sechs Wochen Zeit, sich zu überlegen, ob er das Erbe ausschlagen will. Nach Verstreichen der Frist gilt das Erbe als angenommen. Durch eine Ausschlagung erbt er zwar nichts, unterliegt aber auch nicht der Haftung für etwaige Schulden des Erblassers. Wird das Erbe angenommen, übernimmt der Erbe auch alle Verpflichtungen des Nachlasses.
Eine wichtige Sofortmaßnahme ist es außerdem, bestehende Kontovollmachten zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. Beispielsweise auch für den noch lebenden Ehepartner des Verstorbenen. Idealerweise legt der Erbe bei der Bank den Erbschein vor, um sich als Rechtsnachfolger zu legitimieren. Allerdings ist dies mit Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Alternativ akzeptiert die Bank oft auch ein notarielles Testament mit Eröffnungsvermerk als Legitimation der Erben.
Weitere finanzielle Ansprüche ermitteln.
Man sollte in Erfahrung bringen, ob der Erblasser Risiko- und Kapitallebensversicherungen mit entsprechender Bezugsberechtigung abgeschlossen hat.
Auch Bestattungskosten fallen grundsätzlich in die Verantwortung der Erben.
Jeder Erbe ist einmal Erblasser.
Kurz: Ein Erbe hat oftmals auch eine Herausforderung bei seiner Vermögens- und Anlagestrategie. Er muss nicht nur entscheiden, wie er mit neuen Vermögenswerten umgeht, in welche zu ihm passenden Anlageformen er also investiert, um Vermögenswerte zu bewahren oder im Idealfall zu vermehren. Zur Auswahl steht die komplette Palette an Möglichkeiten, um das neue Vermögen anzulegen: vom Sparplan über einen Investmentfonds bis hin zu unternehmerischen Beteiligungsmodellen. Auch die Gründung einer Stiftung kann eine Option sein.
Notwendig ist manchmal auch die Neuordnung der kompletten privaten Finanzen. Für so manchen Erben ist das unerwartete Vermögen eine gute Gelegenheit, sich zum ersten Mal einen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen. Das ist doppelt wichtig – schließlich ist jeder Mensch irgendwann einmal Erblasser und möchte seinem Partner sowie seinen Kindern geordnet und wohlüberlegt Finanzen übergeben und dabei Verluste vermeiden. So lässt sich durch Schenkungen die spätere Erbschaftssteuer reduzieren, und eine komplette Aufstellung des Erbes, hinterlegt beispielsweise bei einem Notar, verhindert, dass Vermögensteile nicht gefunden werden.
Die Vermögensverwaltung strukturieren.
Wenn man das Erbe nicht ausgeschlagen und erste dringende Aufgaben erledigt hat, muss sich der Erbe überlegen, wie er mit seinem neu hinzugekommenen Vermögen umgeht. Zunächst gilt es, sich genauer anzusehen, wie der Erblasser sein Vermögen angelegt hat. Anschließend kann man entscheiden, ob man weiter nach der bisherigen Strategie investieren oder diese verändern will.
Spezialist für Vermögensnachfolgeplanung, HypoVereinsbank
Viele Erben stehen erstmals vor der Aufgabe, ein größeres Vermögen zu strukturieren. Wer keine Affinität zu Wertpapieren und anderen Vermögenswerten wie Immobilien hat und auch weder Zeit noch Lust, sich intensiver damit zu beschäftigen, kann dies delegieren. Dazu beauftragt man zum Beispiel eine Bank oder einen Vermögensverwalter.
Kundenbetreuer als Ansprechpartner.
„Der beste Ansprechpartner ist in der Regel der bisherige Kundenbetreuer des Erblassers“, sagt Sven Hoyer. Falls dieser zu einem bestimmten Finanzthema nicht selbst Experte ist, kann er betreffende Spezialisten des Hauses hinzuziehen.
„Erben, die zu uns kommen, sind oft in einer schwierigen Situation. Die emotionale Belastung und die zu erledigenden Formalitäten können schwer auf ihren Schultern lasten“, berichtet Sven Hoyer. So trifft es viele Erben oft unvorbereitet.
Zu größeren Problemen kann es zudem kommen, wenn es mehrere Erben gibt und diese sich untereinander nicht einig sind. Dieses Problem haben übrigens auch hinterbliebene Ehepartner, wenn sich bislang nur der Verstorbene um das Finanzielle gekümmert hat.
Tipps für eine Erbengemeinschaft.
Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt, rückt besonders eine Frage in den Vordergrund: Wer ist für die Umsetzung aller Entscheidungen rund um das Vermögen zuständig? Grundsätzlich gilt: Für jede Anlageentscheidung ist eine Mehrheit innerhalb der Erbengemeinschaft notwendig. Das kann Zeit und Nerven kosten. Dabei reicht es schon, wenn einer der Erben verreist oder nicht erreichbar ist, um den Entscheidungsprozess zu blockieren.
„In einem solchen Fall könnte es sinnvoll sein, einem Miterben die Erbenvollmacht zu erteilen, damit dieser das Portfolio dann managt“, sagt Hoyer. Sollte sich dazu keiner bereit erklären, können die Erben gemeinsam einen Vermögensverwalter einsetzen.



