FATCA und CRS – Status Ihrer steuerlichen Ansässigkeit aktualisieren

Was sind FATCA und CRS?

Bei FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) und CRS (Common Reporting Standard) handelt es sich um zwei Regelwerke, die den grenzüberschreitenden Austausch steuerlicher Informationen zum Inhalt haben.

Sowohl die Umsetzung von FATCA als auch des CRS erfolgte auf der Grundlage von Abkommen. Mit deren Unterzeichnung verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland, bestimmte Daten von Finanzinstituten zu erheben und diese mit den Partnerstaaten auszutauschen.

FATCA: Foreign Account Tax Compliance Act. Kurze Definition und Erklärvideo

FATCA steht für „Foreign Account Tax Compliance Act“ und ist ein US-Gesetz, welches auf die Bekämpfung der Steuerhinterziehung bei Auslandskonten abzielt. Auf Basis dieser Gesetzesgrundlage schloss die Bundesrepublik Deutschland mit den USA ein FATCA-Abkommen, das den Austausch steuerrelevanter Daten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA regelt. Konkrete Anwendungsdetails sind in der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV) niedergelegt.

FATCA verpflichtet deutsche Finanzinstitute dazu, den USA steuerlich relevante Informationen zu US-Kund:innen zur Verfügung zu stellen. Hierfür sind Bestands- und Neukund:innen auf Hinweise bezüglich einer potenziellen US-Steuerpflicht zu untersuchen. Dies erfolgt primär mittels der sog. „FATCA/CRS-Selbstauskunft“ *. Kunden werden hiermit aufgefordert, einen möglichen US-Status zu klären.

Ändert sich bei Ihnen als Kund:in der Status der steuerlichen Ansässigkeit, sind Sie verpflichtet, diese Änderung der Bank innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen. Werden der Bank US-Indizien bekannt, werden Sie um die Einreichung einer neuen Selbstauskunft gebeten.

Indizien laut FATCA:

Indizien laut FATCA

Sofern uns zu Ihnen als Kund:in unseres Hauses Informationen vorliegen, die auf eine mögliche US-amerikanische Steueransässigkeit hindeuten, sind wir verpflichtet, Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

Dies umfasst auch wirtschaftlich berechtigte Personen sowie bei bestimmten Konstellationen auch wirtschaftliche Eigentümer. Das BZSt wiederum reicht die Daten an die US-Bundessteuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) weiter.

 

Im Video kurz erläutert: FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) – ein Regelwerk, das die Steuerhinterziehung auf Auslandskonten verhindern soll.

CRS: Common Reporting Standard. Kurze Definition.

Der CRS, der „Common Reporting Standard“, dient dem Ziel, die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung und sonstige Formen mangelnder Steuerdisziplin zu bekämpfen. Er wurde auf internationaler Ebene durch die OECD mit den G20-Staaten entwickelt. Dies erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der EU. Über eine Revision der EU-Amtshilferichtlinie erfolgte die nationale Umsetzung durch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG).

Meldende Finanzinstitute sind verpflichtet, ihre Bestands- und Neukund:innen auf deren ausländische steuerliche Ansässigkeit hin zu überprüfen. Dies erfolgt über eine Abfrage durch ein bankinternes Formular, der sog. „FATCA-/CRS-Selbstauskunft“*. Die:Der Kund:in dokumentiert dabei gegenüber der Bank, in welchen Ländern er steuerlich ansässig ist. Liegt eine steuerliche Ansässigkeit in einem CRS-Partnerstaat vor, wird die:der Kund:in als meldepflichtig für den entsprechenden Staat eingestuft.

Ändert sich bei Ihnen als Kund:in der Status der steuerlichen Ansässigkeit, sind Sie verpflichtet, diese Änderung der Bank innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen. Werden der Bank ausländische Indizien bekannt, werden Sie um die Einreichung einer neuen Selbstauskunft gebeten.

Indizien laut CRS:

Indizien laut CRS

Sofern Sie als Kund:in nach unseren Informationen steuerlich in einem anderen Staat als Deutschland ansässig sind oder es Indizien gibt, die auf eine steuerliche Ansässigkeit außerhalb Deutschlands hindeuten, sind wir verpflichtet, Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

Umfasst sind auch wirtschaftlich berechtigte Personen sowie bei bestimmten Konstellationen auch wirtschaftliche Eigentümer. Das BZSt wiederum reicht die Daten an die Steuerbehörden im steuerlichen Ansässigkeitsstaat weiter.

Das Bundeszentralamt für Steuern stellt die aktuelle Übersicht der an CRS teilnehmenden Staaten hier zur Verfügung.

Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern.

Im Rahmen von FATCA und CRS werden unter anderem der Kundenname, die Adresse, die Kontonummern und Kontostände von Einlagekonten sowie Depots gemeldet. Außerdem werden – soweit vorhanden – Zinserträge, Dividendenerträge und Verkaufserlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen übermittelt.

Die Meldung erfolgt zum Stichtag 31.12. des vorangegangenen Jahres und umfasst das gesamte Kalenderjahr. Die Datenübermittlung erfolgt auf einem gesicherten elektronischen Weg.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübermittlung im Rahmen von FATCA oder CRS Sie nicht von Ihren möglichen Steuererklärungspflichten gegenüber Ihrer zuständigen lokalen Steuerbehörde entbindet. Aufgrund unterschiedlicher Vorschriften kann es sein, dass die durch FATCA und CRS übermittelten Daten nicht immer vollständig deckungsgleich sind mit den von der UniCredit Bank GmbH erstellten steuerlichen Bescheinigungen.

FACTA & CRS: Formulare & Ausfüllhilfen

Postadresse für PDF-Formulare

Sofern wir Sie brieflich um die Einreichung eines FATCA/CRS Formulares gebeten haben, senden Sie dieses bitte an die im Brief angegebene Adresse Ihrer:s Kundenberater:in zurück. Alternativ nutzen Sie die hier angegebene Postadresse der UniCredit Bank GmbH.


UniCredit Bank GmbH
Arabellastraße 12

81925 München