Referenzzinsätze im Kreditgeschäft.
Für variabel verzinste Kredite und Darlehen können als Grundlage unterschiedliche Referenzzinssätze herangezogen werden. Die jeweiligen Referenzzinssätze (Referenzwert) werden regelmäßig von der jeweiligen Nationalbank veröffentlicht und können sich im Zeitverlauf ändern. Entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen können Änderungen dieser Referenzzinssätze zu einer Anpassung Ihres Sollzinssatzes führen.
Kredite/Darlehen in Euro mit variabler Sollzinsanpassung.
Der zuletzt gültige Referenzzinssatz (Vergleichsmaßstab) für Zinsänderungen beim EURIBOR Dreimonatsgeld Monatsdurchschnitt ist im Preisaushang und im Preis- und Leistungsverzeichnis bei „Kreditgeschäft allgemein (Verbraucher und Nichtverbraucher)“ ersichtlich.
Kredite/Darlehen in Euro mit Nominalaufschlagsvereinbarung.
Die jeweils relevanten Monatsdurchschnitte werden zum Monatsende veröffentlicht:
- EURIBOR Einmonatsgeld Monatsdurchschnitt
- EURIBOR Dreimonatsgeld Monatsdurchschnitt
- EURIBOR Sechsmonatsgeld Monatsdurchschnitt
- EURIBOR Zwölfmonatsgeld Monatsdurchschnitt