Pfändung bezahlen

Hier können Sie die (Teil-) Bezahlung einer Pfändung beauftragen.

Allgemeine Informationen rund um das Thema Pfändung

Was bedeutet eine Pfändung?

Bleiben Rechnungen oder sonstige Forderungen unbezahlt, können Gläubiger:innen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken und damit zur Einforderung der ihnen zustehenden Forderung Konten und Depots der:des Schuldner:in sperren lassen.

Welche Folgen hat eine Pfändung für ein Konto ohne Pfändungsschutz?

  • Die Gesamtguthaben aller gepfändeten Konten (und ggfls. Werte in einem Depot/ Schließfach) der:des Schuldner:in werden in einem solchen Fall bis zur Höhe des Pfändungsbetrages zzgl. evtl. anfallender Kosten gesperrt
  • Es gibt weder einen Schutz des Existenzminimums noch für erhaltene Sozialleistungen
  • Bisher automatisch erfolgte Zahlungen z.B. Daueraufträge für Miete werden gelöscht, Abbuchungen wie Lastschriften und Daueraufträge dürfen nicht ausgeführt werden. Ihre Debit-/Kreditkarten werden gesperrt und können nicht mehr verwendet werden
  • Zahlungsaufträge per Online-Banking /Telefonbanking / beleghafte Überweisung etc.  sind nicht mehr möglich

Wie schütze ich das Existenzminimum und evtl. Sozialleistungen auf meinem Konto vor den Folgen einer Pfändung?

Sie können durch Umwandlung Ihres Kontos in ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) erreichen, dass Sie über den Ihnen zustehenden Pfändungsfreibetrag verfügen zu können; weitere Informationen finden Sie auf dieser Informationsseite zur Einrichtung.

Wie erhalte ich die Information über eine Pfändung?

Sie erhalten ausführliche Informationen per Post mittels Zustellung der Pfändungsunterlagen durch den:die Gerichtsvollzieher:in oder einen öffentlich-rechtlichen Gläubiger.

Wer beantwortet Ihre Fragen bzgl. der Pfändung?

Die HypoVereinsbank kann keine näheren Auskünfte erteilen. Antworten bzgl. Ihrer Pfändung bekommen Sie direkt bei Ihrer:Ihrem Pfändungsgläubiger:in bzw. Gläubigervertreter:in. Dort können Sie auch Einwand erheben, wenn Sie die Pfändung für unberechtigt halten.

Wann wird das Konto wieder freigeschaltet?

Sobald Sie die Pfändung durch vollständige Bezahlung erledigt oder eine andere Vereinbarung mit der Gläubiger:in getroffen haben und wir die Information seitens der Gläubiger:in zur Freigabe Ihrer Konten erhalten, können Sie wieder über Ihr Guthaben verfügen.

Sie stellen die Freischaltung Ihres Kontos im Online-Banking fest, dort ist es dann wieder für den ausgehenden Zahlungsverkehr nutzbar.

Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte, dass nach erfolgter Freischaltung Ihres Kontos Daueraufträge durch Sie wieder erneut eingerichtet und ausstehende Zahlungen durch Sie erneut beauftragt werden müssen. Daueraufträge werden also nach Erledigung der Pfändung nicht automatisch reaktiviert!

Lösung im HVB Online Banking und HVB Mobile Banking – (Teil-) Bezahlung einer Pfändung beauftragen

Voraussetzungen zur Umsetzung:

  • Bei mehreren vorliegenden Pfändungen muss stets die vorrangige (meist älteste) Pfändung zuerst bedient werden
  • Nur bei ausreichender Kontodeckung ist eine Bezahlung möglich
  • Der Bezahl-Auftrag kann ausschließlich von einem Girokonto erfolgen
  • Aufträge werden bei Erfüllung aller Voraussetzungen umgehend ausgeführt
  • Sollten Sie ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) führen, dann ist ausschließlich die Vollzahlung aller vorliegenden Pfändungen möglich
  • Eine Freigabe Ihrer Konten ist jedoch nur möglich, wenn sämtliche Pfändungen bezahlt bzw. erledigt sind

 

Den Auftrag zur Bezahlung können Sie bequem im HVB Online Banking oder in der HVB Mobile Banking App veranlassen. Dazu benötigen wir folgende vier Angaben:

  1. Angabe des Stichwortes „Pfändung“
  2. Name des Pfändungs-Gläubigers, das Datum und das Aktenzeichen der zu bezahlenden Pfändung
  3. Gewünschter Zahlungsbetrag (Bei kompletter Bezahlung bitte „Vollzahlung“ schreiben)
  4. IBAN des Kontos, von dem die Zahlung geleistet werden soll

Diese vier Daten geben Sie bitte als „Nachricht lesen/senden“ direkt an Ihre:n Kundenbetreuer:in über die Nachrichten-Funktion.

Sie sind noch nicht zum HVB Online Banking registriert?

Wir leiten Sie Schritt für Schritt durch den Registrierungsprozess.

 
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