Einrichtung der Pfändungsschutzfunktion für Ihr Konto

Sie möchten Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln? Bitte beachten Sie folgende Hinweise dazu:

  • Pro Person darf in Deutschland nur ein P-Konto geführt werden. Um diesen Aspekt sicherzustellen, werden wir vor der Einrichtung eine punktuelle Schufa-Abfrage durchführen.
  • Die Umwandlung in ein P-Konto ist auch dann möglich, wenn das Konto einen Soll-Saldo aufweist.
  • Die laufende Führung eines P-Kontos ist nur auf Guthabenbasis zulässig. 
  • Sollten für Ihr Konto ein Dispositionskredit oder eine Kreditkarte vorhanden sein, behalten wir uns vor, diese zu kündigen.

Die Umstellung auf ein Pfändungsschutzkonto beauftragen Sie bitte über das nachfolgende Formular. Mit der Beauftragung erklären Sie sich mit den zuvor genannten Punkten einverstanden.

Weiterführende Informationen:

Ausführliche Details zu einem P-Konto und dessen Nutzung finden Sie in dem hier anhängenden Beiblatt – bitte informieren Sie sich über die Nutzungsmöglichkeiten.

Beiblatt zum HVB-Konto mit Pfändungsschutzfunktion

 

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