Sie wünschen eine Entgeltaufstellung?

Gem. EU-ZKG können Sie für Ihre Zahlungsverkehrskonten (keine Spar-, Darlehens-, Termingeldkonten, Depots) ab dem 31.10.2018 kostenlos eine Entgeltaufstellung beantragen.

Hierzu teilen Sie im Feld „Ihre Nachricht“ Ihre IBAN/Kontonummer und das/die entsprechende Jahr(e) mit. Sie erhalten dann die Entgeltaufstellung(en) per Post oder wird/werden in Ihrer Postbox eingestellt.