Bislang sahen unsere Geschäftsbedingungen vor, dass Sie Änderungen von Bedingungen und Preisen nicht aktiv zustimmen müssen. Ihre Zustimmung galt als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen haben.
Nach der neuen Rechtsprechung (BGH-Urteil vom 27. April 2021) ist dieses Vorgehen nicht wirksam. Um sicherzustellen, dass unsere aktuellen Bedingungen und Preise gültig vereinbart sind, möchten wir diese für die Zukunft vereinbaren. Deshalb bitten wir derzeit per E-Mail oder Brief um die Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungen und Preisen.
Ihre Zustimmung ist die Voraussetzung, um unsere Geschäftsbeziehung fortführen zu können. Die Preise bleiben unverändert – so wie Sie sie bisher gezahlt haben.
Sie benötigen lediglich den Webcode aus Ihrem Brief oder Ihrer E-Mail für die Zustimmung.
Bislang mussten Sie bei Änderungen von Bedingungen oder Preisen nicht aktiv zustimmen. Ihre Zustimmung galt als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen haben. Dieses Vorgehen war in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 geregelt. Nun hat der Bundesgerichtshof diese Klauseln bei Verbrauchern für unwirksam erklärt. Es ist daher möglich, dass die Änderungen von Preisen und Bedingungen, die wir Ihnen in der Vergangenheit angeboten hatten, noch nicht wirksam sind.
Deshalb möchten wir mit Ihnen die Geltung der aktuellen Preise und Bedingungen für die Zukunft vereinbaren. Dafür benötigen wir Ihre Zustimmung.
Die Vereinbarung umfasst die Bedingungen und Entgelte in der Fassung, die wir Ihnen zuletzt mitgeteilt hatten. Sie bestätigen diese für die Zukunft für Ihre von der BGH-Entscheidung betroffenen Produkte.
Außerdem ersetzen wir die vom BGH für unwirksam erklärten Klauseln in den AGBs und in den einzelnen Sonderbedingungen durch neue Klauseln. Diese sind in der Broschüre unter „Geänderte Klauseln“ aufgelistet.
Sie regeln, wie künftig Bedingungen und Preise geändert werden können: Bedingungen dürfen wir nur noch in eng umgrenzten Fällen ohne Ihre Zustimmung ändern. Für Preisänderungen benötigen wir ab jetzt immer Ihre Zustimmung.
Hinweis: Wir werden uns auf die bisherigen für unwirksam erklärten Klauseln nicht mehr berufen. Auch dann, wenn sie noch in Verträgen enthalten sind, die in diesem Schreiben nicht erwähnt sind.
General Business Conditions (Amended clauses: No. 1 para. 2 and No. 12 para. 5)