Förderkredite
Zuschüsse

Förderung für energetische Sanierungen

Energetische Sanierung: Was wird gefördert?

Sie möchten Ihre Immobilie energetisch sanieren? Ob Dämmung oder neue Heizung, die staatlichen Förderungen unterstützen Sie bei der Finanzierung Ihrer Modernisierung. Attraktive Zuschüsse bzw. Förderkredite mit Tilgungszuschüssen gibt es für:

  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, wie Heizungstausch, verbesserte Dämmung oder neue Fenster
  • Komplettsanierungen von Immobilien
  • Energieberatung
  • Fachplanung- und Baubegleitung

Die diversen Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung sind unter dem Dach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ zusammengefasst. Träger der Programme sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

  • KfW: Unter ihrer Regie laufen alle Kreditprogramme (z. B. für Komplettsanierungen zum sogenannten „Effizienzhaus“) und neu seit 01.01.2024 die Zuschüsse für den Heizungstausch (mit Ausnahme Gebäudenetze).
  • BAFA: Es ist für die Förderung der Gebäudehülle, Anlagetechnik, Heizungsoptimierung sowie der Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, aber auch für die Förderung von Energieberatungen (aktuell aufgrund Haushaltssperre gestoppt) zuständig.

Die Fachplanung und Baubegleitung von energetischen Maßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten wird in den jeweiligen Programmen mitbeantragt und durch einen zusätzlichen Kreditbetrag bzw. Zuschuss gefördert.

Förderung von einzelnen Maßnahmen zur energetischen Sanierung

Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung werden gefördert, z. B. ein Heizungstausch, neue Fenster oder Dämmmaßnahmen am Haus. Die Zuständigkeiten der Fördermittelgeber wurden ab 2024 teilweise neu geordnet:

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist für die Förderung der Gebäudehülle, Anlagetechnik, Heizungsoptimierung sowie der Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes zuständig.

  • Anträge können seit dem 1. Januar 2024 gestellt werden.
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sind pro Gebäude und Kalenderjahr förderfähig.
  • Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Gebäudehülle, Anlagetechnik und Heizungsoptimierung:
    • 60.000 Euro je Wohneinheit – wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt
    • 30.000 Euro je Wohneinheit – ohne iSFP

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) befasst sich mit den Zuschüssen für den Heizungstausch. Dies betrifft alle Anlagen zur Wärmeerzeugung / Heizungstechnik außer Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes.

  • Die technische Antragstellung für private Selbstnutzer ist seit dem 27.02.2024 möglich (weitere Antragstellergruppen folgen gestaffelt im Laufe des Jahres). Bis dahin gilt eine Übergangsregelung: Der Heizungstausch kann schon jetzt beim Fachunternehmen beauftragt und der Förderantrag bei der KfW später nachgereicht werden (Dies gilt für Vorhaben, die bis zum 31.08.2024 begonnen werden, wobei der Antrag bis 30.11.2024 gestellt sein muss).
  • Heizungstechnik ist nur noch einmalig pro Gebäude förderfähig
  • Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Heizungstechnik:
    • 30.000 Euro für ein EFH bzw. die erste Wohneinheit
    • Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
    • Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit


Wichtige Ergänzungen:

  • Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein – unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage (Das Datum der Umsetzung der Maßnahme muss ebenfalls daraus vorgehen).
  • Die Förderung kann nur beantragt werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Förderung der Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus

Wenn Sie Ihr Haus über eine Rundumsanierung auf das Niveau eines Effizienzhauses bringen, stehen Ihnen zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen bei der KfW zur Verfügung.

  • Der maximale Kredit liegt bei 120.000 Euro. Der Betrag erhöht sich auf 150.000 Euro, wenn das Haus überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizt wird und damit die sogenannte „EE-Klasse“ erreicht.
  • Die Tilgungszuschüsse sind nach verschiedenen Effizienzhaus-Niveaus zwischen 5 und 20 Prozent gestaffelt – je besser der Energiestandard, desto höher.
  • Wenn Sie das Haus überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizen oder die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllen, gibt es einen Extra-Bonus. Im besten Fall, der Sanierung zum „Effizienzhaus 40/EE-Klasse“, winken damit bis zu 37.500 Euro vom Staat.
  • Weitere Boni sind möglich: 10 % Worst-Performing-Buildings-Bonus sowie 10 % oder 15 % Bonus für eine serielle Sanierung; damit erhöht sich die Förderquote unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Tabelle).

Förderung der Energieberatung

Ein idealer Einstieg in die energetische Sanierung ist eine Energieberatung – egal, ob Sie Ihre Immobilie auf einmal oder in Etappen energetisch sanieren wollen. Hier bekommen Sie einen Überblick über den energetischen Zustand der Immobilie und den optimalen Maßnahmenmix sowie eine sinnvolle Maßnahmenabfolge. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können.

Die Beratung muss durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden, dann ist sie förderfähig.

Weitere Voraussetzungen: Das Gebäude steht in Deutschland, dient überwiegend dem Wohnen und der Bauantrag liegt mindestens zehn Jahre zurück.

Förderung: Vom Honorar des Energieberaters oder der -beraterin übernimmt der Bund 80 Prozent:

  • Maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Maximal 1.700 Euro ab drei Wohneinheiten

Beispiel:

Kosten qualifizierte Energieberatung (EFH): 1.625 Euro
- BAFA-Zuschuss: 1.300 Euro
= zu zahlender Eigenanteil: 325 Euro

So funktioniert’s: Die Antragstellung ist sehr einfach, in den meisten Fällen regeln die Berater selbst alle Formalitäten mit dem BAFA. Sie als Kunde bekommen einen Betrag in Rechnung gestellt, bei dem der Zuschuss bereits abgezogen ist.

Tipp: Sehr empfehlenswert ist, dass Sie im Zuge der Beratung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Denn setzen Sie später eine in diesem „Strategiepapier“ aufgeführte Maßnahme um, gibt es einen 5-prozentigen Bonus auf den jeweiligen Fördersatz im Programm BEG EM (außer Heizungstechnik) obendrauf. Schon mit einer umgesetzten Maßnahme macht sich damit die Energieberatung bezahlt.

Förderung der Fachplanung und Baubegleitung

  • Für die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten einzubeziehen (bei Heizungstausch - mit Ausnahme der Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen - und der Heizungsoptimierung ohne iSFP-Bonus optional). Dieser sorgt für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung im Vorfeld, ermittelt technische Anforderungen, wie etwa den benötigten Dämmstandard, und liefert die notwendigen Dokumente für die Antragstellung. Der Experte begleitet die energetische Sanierung und bestätigt am Ende die ordnungsgemäße Durchführung.

All diese Leistungen werden gefördert:

  • Bei der KfW (Sanierung zum Effizienzhaus) mit einem zusätzlichen Kreditbetrag sowie Tilgungszuschuss i. H. v. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der zusätzliche Kreditbetrag und die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf:
    • Maximal 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, insgesamt maximal 40.000 Euro

  • Beim BAFA zusätzlich zur Förderung der jeweiligen Einzelmaßnahmen mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Diese sind gedeckelt auf:
    • Maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, insgesamt maximal 20.000 Euro

  • Bei der KfW (Heizungsförderung) als Umfeldmaßnahme innerhalb der Höchstsumme der förderfähigen Ausgaben mit dem Fördersatz des Heizungstausches.

Energetische Sanierung steuerlich absetzen

An die Höhe der Zuschüsse kommen die Steuernachlässe für energetische Sanierungsmaßnahmen nicht in jedem Fall heran. Dafür bieten sie einige Vorteile:

  • Sie müssen keine Förderanträge stellen oder mit der Beauftragung eines Handwerkers bis zur Förderzusage warten.
  • Sie sind nicht von der Mittelausstattung der Förderprogramme abhängig und können die Steuernachlässe einfach mit der jeweiligen Steuererklärung eines Kalenderjahres in Anspruch nehmen.
  • Sie haben Planungssicherheit: Die Maßnahmen müssen bis zum 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.

Was nicht geht: Zuschüsse des Bundes erhalten und zusätzlich Steuern einsparen. Sie müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden.

Neue Heizung, neue Fenster, neue Dämmung – für all das können Sie 20 Prozent von bis zu 200.000 Euro Gesamtkosten steuerlich geltend machen, also bis zu 40.000 Euro. Diesen Betrag können Sie über einen Zeitraum von drei Jahren direkt von der Steuerschuld abziehen: in den beiden ersten Jahren je 7 Prozent, im dritten Jahr 6 Prozent.

Beispiel: Steuerersparnis bei 12.000 Euro Kosten für die Dämmung der Dach- und Kellerdecke:

7 % im ersten Jahr: 840 Euro
+ 7 % im zweiten Jahr: 840 Euro
+ 6 % im dritten Jahr: 720 Euro
= Steuerersparnis insgesamt (20 %): 2.400 Euro

Jetzt sanieren – und genügend Zeit einplanen!

Unberechenbare Energiepreise, CO₂-Steuer, attraktive Förderprogramme und lukrative Steuernachlässe: Es gibt genügend gute Argumente, die für eine energetische Sanierung sprechen. Und je früher Sie mit dem Einsparen teurer Energie beginnen, desto mehr haben Sie davon.

Ganz wichtig: Planen Sie für Ihr Sanierungsprojekt einen guten zeitlichen Vorlauf ein. Denn zum einen bekommen Sie weder Energieberater noch Fachhandwerker von heute auf morgen. Zum anderen dauert die Prüfung des individuellen Sanierungsfahrplans und die Bewilligung des Förderantrags einige Zeit. Starten Sie deshalb frühzeitig in Ihr Projekt – es lohnt sich!

Stand: Mai 2024

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.

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