Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ein „Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges“ für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher aufgespannt wird. Dabei wurde festgelegt, dass das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und das angekündigte KMU-Programm für den Mittelstand in den Maßnahmen für eine Gas- und Strompreisbremse aufgehen werden. Die Details werden jetzt ausgearbeitet. Es ist davon auszugehen, dass der Abwehrschirm in Zukunft auch Branchen außerhalb der KUEBLL-Listen und sowie KMU einschließen wird.

Um den Übergang zu gestalten wird das Energiekostendämpfungsprogramm aber wie bereits von der Bundesregierung beschlossen bis Ende 2022 verlängert. Vorbehaltlich der Genehmigung der Europäischen Kommission können Unternehmen gefördert werden, und zwar für den gesamten Förderzeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2022.

Anträge können ab sofort auch vor der Veröffentlichung der Richtlinienverlängerung bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden. Zuschüsse können aber erst bewilligt werden, wenn die Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt.

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