Ein Mann im blauen Hemd sitzt im Büro und schaut in die Kamera
Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten!

Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU)

  • Berufsunfähigkeit ist eines der größten existenziellen Lebensrisiken: Falls Sie berufsunfähig erkranken und Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, entstehen meist finanzielle Engpässe – die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein bietet häufig unzureichenden Schutz.
  • Die BU der Allianz zahlt Ihnen im Leistungsfall eine monatliche Rente und befreit Sie von den Beiträgen – je nach Tarif auch schon bei längerer Krankschreibung oder bei bestimmten Krebserkrankungen. Zusätzlich können Sie eine Pflegevorsorge integrieren.
  • Flexibel wie Ihre Zukunftspläne: Die BU der Allianz lässt sich flexibel bei Jobwechsel, Auslandsaufenthalt oder Arbeitslosigkeit anpassen. Schlagen Sie eine Beamtenlaufbahn ein, kann die BU Premium um einen Dienstunfähigkeitsschutz ergänzt werden.
  • Je früher Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger sind Ihre Beiträge. Für Berufseinsteiger:innen mit meist noch geringem Einkommen bietet die Allianz die BU-StartPolice an - mit reduzierten Startbeiträgen und vollem Berufsunfähigkeitsschutz.

Produktgeber: Allianz Lebensversicherungs-AG

Höchsteintrittsalter 35 Jahre

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Leistungs­umfang
Eine zuverlässige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sollte so individuell sein, wie Ihr Beruf und Ihre Lebenssituation. Deshalb gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz in starken Varianten:
Allianz - Junger Mann
Allianz - Junger Mann

Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice Premium (BU Premium)

  • 100 Prozent Leistung schon bei ununterbrochener Krankschreibung von sechs Monaten, sowie eine temporäre Rente (18 Monate) bei Eintritt von bestimmten Krebskrankheiten
  • kurzer Prognosezeitraum von sechs Monaten
  • weltweiter Berufsunfähigkeitsschutz

BerufsunfähigkeitsPolice Invest (BU Invest)

  • alle Leistungen der BU Premium
  • für alle, die von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren wollen
  • steuerfreie Kapitalzahlung möglich – auch, wenn Ihnen nichts passiert

BerufsunfähigkeitsStartPolice 

  • alle Leistungen der BU Premium
  • reduzierte Anfangsbeiträge für Berufseinsteiger:innen, Studierende und Auszubildende
  • sofort voller Berufsunfähigkeitsschutz

Ergänzende BerufsunfähigkeitsPolice (EBV)

  • alle Leistungen der BU Premium
  • Abschluss zu einem bestehenden Allianz-Vertrag zu einer Alters- oder Hinterbliebenenvorsorge

Die genauen Leistungsvoraussetzungen sind in den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

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Info­grafik
Die Ursachen einer Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Statistisch betrachtet wird jede:r 4. irgendwann im Laufe seines oder ihres Arbeitslebens berufsunfähig. Selten führen Unfälle zu einer Berufsunfähigkeit. In mehr als 90 Prozent der Fälle hat eine Berufsunfähigkeit andere Ursachen. Selbst diejenigen, die in einem vermeintlich „harmlosen“ Bürojob arbeiten, können beispielsweise aufgrund eines Burnouts oder Rückenleidens berufsunfähig werden. Insgesamt verursachen Erkrankungen der Psyche oder des Stütz- und Bewegungsapparats mehr als die Hälfte aller Fälle von Berufsunfähigkeit.

Quelle: Aktuar Aktuell – Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. Ausgabe 55; September 2021.

Infografik zur Berufsunfähigkeit
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Tarifdetails
Allianz
 Volle Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit

Prognosezeitraum in Monaten

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Leistung auch für Teilzeitbeschäftigte

 Leistungen wegen Krankschreibung

Leistungen wegen Krebs

Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit

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Klar­heit bei Berufs­unfähigkeit
  • ... Berufsunfähigkeit vorliegt. D. h., Sie sind infolge von Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande, Ihren Beruf auszuüben, und üben auch keine andere Tätigkeit aus, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht und
  • ... Sie mindestens zu 50 Prozent berufsunfähig sind oder

    Was für Teilzeitkräfte gilt, lesen Sie in den FAQs.

  • ... Sie - unter bestimmten Voraussetzungen - eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminderung erhalten oder
  • ... Sie voraussichtlich für mindestens 6 Monate pflegebedürftig in mindestens Pflegegrad 2 sind
  • ... Sie nur zeitweise – für mindestens 6 Monate ununterbrochen – krankgeschrieben sind (siehe „Leistungen wegen Krankschreibung“) oder
  • ... Sie an Krebs erkranken (siehe „Leistungen wegen Krebs", für temporär 18 Monate) und

    Die genauen Leistungsvoraussetzungen sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

  • ... Sie bei Vertragsabschluss wahre Angaben gemacht haben.
  • ... Sie bei Vertragsabschluss falsche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht oder bereits bestehende Krankheiten verschwiegen haben, die für eine spätere BU-Erkrankung verantwortlich sind.
  • ... Ihre Berufsunfähigkeit aus einer Krankheit resultiert, die bei Vertragsabschluss durch eine entsprechende Klausel ausgeschlossen wurde.
  • ... Sie nicht zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind, oder Sie Ihre Berufsunfähigkeit nicht nachweisen können.
  • ... der bedingungsgemäß vereinbarte Prognosezeitraum nicht gegeben ist. Das heißt: Wenn Sie nicht mindestens 6 Monate ununterbrochen aufgrund der gleichen Krankheit berufsunfähig sind oder waren.
  • ... Ihre Berufsunfähigkeit z. B. durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Körperverletzung oder durch einen Selbstmordversuch verursacht wurde.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gern wissen?
  • Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Die Kosten für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz sind von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehören u.a. die Höhe der BU-Rente, Ihr Alter, ob Sie Raucher:in oder Nichtraucher:in sind sowie die Vertragsdauer. Welche Beitragshöhe sinnvoll ist, kommt auch darauf an, wie viel Sie generell beiseitelegen können oder wollen. Zumindest sollte sie so bemessen sein, dass Sie damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten und eine eventuell vorhandene private Altersvorsorge weiter finanzieren können.
     
    Die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden, ist zudem nicht bei jedem Beruf gleich. Daher gibt es mehrere Berufsgruppen und jede berufliche Tätigkeit wird zu Versicherungsbeginn entsprechend eingruppiert. Dabei führen die einzelnen Gruppen zu unterschiedlichen Beitragshöhen für eine BU-Versicherung. Beispielsweise ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, bei einem Informatiker oder einer Informatikerin geringer als bei einem Verkäufer oder einer Verkäuferin im Einzelhandel. 
     
    Sechs Monate nach z. B. einem Jobwechsel haben Sie die Option, durch die Allianz prüfen zu lassen, ob sie Ihre neue Tätigkeit in eine günstigere Berufsgruppe einstufen kann. Dadurch verringert sich Ihr zu zahlender Beitrag für die restliche Vertragslaufzeit. Vereinbarte Risiko-Zuschläge und/oder -Ausschlüsse bleiben jedoch unverändert bestehen.

    Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, welche Sie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung an den Versicherer zahlen.

  • Was versteht man unter dem Verteuerungsrisiko?

    Bei der Frage, welche Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie die richtige ist, sollten Sie nicht nur auf Ihren aktuellen Zahlbeitrag achten, sondern auch darauf, dass das Verteuerungsrisiko während der Vertragslaufzeit eher gering ausfällt, wie beispielsweise bei der Allianz. Wie das Verteuerungsrisiko entsteht und was darunter genau zu verstehen ist, erfahren Sie im Folgenden.

    Überschussbeteiligung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Bei Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen mit Überschussbeteiligung gibt das Versicherungsunternehmen erwirtschaftete Gewinne an die Versicherungsnehmer:innen weiter. Überschüsse entstehen hierbei beispielsweise, wenn der Versicherer weniger Leistungen auszahlen muss als in seiner ursprünglichen Kalkulation angenommen.

    Unterschied Tarifbeitrag und Zahlbeitrag

    Der Tarifbeitrag (auch Maximalbeitrag oder Bruttobeitrag genannt) beschreibt die maximale Obergrenze des Beitrags einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Überschussbeteiligung. Er ist der vertraglich festgelegte Beitrag und ändert sich während der Laufzeit nicht. Die Überschussanteile werden mit diesem Tarifbeitrag verrechnet, so dass Ihr tatsächlich zu zahlender Beitrag (auch Zahlbeitrag oder Nettobeitrag genannt) geringer ausfällt. Der Zahlbeitrag gilt solange sich die Höhe der verrechneten Überschüsse nicht ändert. Die Höhe der zu verrechnenden Überschüsse wird einmal jährlich festgelegt. Erzielt der Versicherer geringere oder gar keine Überschüsse mehr, kann der Zahlbeitrag bis zur Höhe des Tarifbeitrags ansteigen.

    Verteuerungsrisiko Berufsunfähigkeitsversicherung

    Das Verteuerungsrisiko gibt für Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Überschussbeteiligung die Differenz an zwischen dem Tarifbeitrag und dem bei Vertragsabschluss zu zahlenden Beitrag in Prozent. Die vom Versicherer erwirtschafteten Überschüsse sind für diese Differenz ausschlaggebend. Das Verteuerungsrisiko beschreibt damit die Spanne für mögliche Beitragserhöhungen während der Vertragslaufzeit. Es  kann ein wichtiges Vergleichskriterium sein, wenn Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden.

    Das Verteuerungsrisiko ist abhängig vom jeweiligen Tarif eines Anbieters und kann daher je nach Tarif unterschiedlich ausfallen.  

  • Worauf ist bei einer BU besonders zu achten?

    Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie vor allem auf den tatsächlichen Leistungsumfang achten und nicht nur auf Ihre Beitragskosten pro Monat. Die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung Premium leistet beispielsweise bereits bei Krankschreibung, verzichtet auf eine abstrakte Verweisung und bietet hohe Flexibilität bei beruflichen Veränderungen oder auch finanziellen Engpässen.

    Eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung mag zwar auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, aber werfen Sie ruhig mal einen Blick auf die Rahmenbedingungen wie zum Beispiel das Verteuerungsrisiko. Weitere wichtige Kriterien sind zum Beispiel die Leistungsquote und die Finanzstärke des Versicherers.

     

  • Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

    Die Entscheidung über die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist eine persönliche Entscheidung und hängt von Ihrem Absicherungsbedarf im Falle einer Berufsunfähigkeit ab. Ziel der Bedarfsermittlung ist eine ausreichende Absicherungshöhe abzusichern. Folgende Fragen sollten Sie sich hierbei stellen:

    • Was ist mein konkretes Vorsorgeziel?
    • Welche Einsparmöglichkeiten habe ich?
    • Welche Vorsorge ist bereits vorhanden?

    Berücksichtigen Sie bei der Höhe Ihrer BU-Rente auch einen Inflationsausgleich oder steigenden Lebensstandard. Hierfür bietet sich der Einschluss einer Dynamik an. Durch die Dynamik werden die Beiträge jährlich automatisch um einen festgelegten Prozentsatz erhöht, damit Ihre BU-Rente steigt. Bei der Allianz wird dies „Zuwachs" genannt.

    Durch eine Nachversicherungsgarantie - auch Erhöhungsoption genannt - können unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge und damit auch die BU-Rente nachträglich erhöht werden, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu durchlaufen. Zum Teil sind bestimmte Anlässe dafür notwendig.

  • Warum gibt es Tarif-Unterschiede zwischen Raucher:in und Nichtraucher:in?

    Wer raucht, hat ein höheres gesundheitliches Risiko. Daher ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Nichtraucher:innen – bei ansonsten gleichen Vorgaben – im Vergleich zu Raucher:innen günstiger. 

    Die Allianz versteht unter Rauchen zum einen das Konsumieren von Tabak unter Feuer, beispielsweise den Genuss von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen. Zum anderen fällt unter das Rauchen auch die Verwendung elektrischer Verdampfer und Erhitzer, wie beispielsweise E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder Tabakerhitzer (Heat-not-burn), die Verwendung von Wasserpfeifen (zum Beispiel Shisha) sowie das Konsumieren von Schnupf- und Oraltabak (zum Beispiel Snus).

    Nichtraucher:in ist bei der Allianz, wer in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung nicht aktiv geraucht hat und auch beabsichtigt, in Zukunft nicht zu rauchen.

  • Wie lange sollte die BU-Versicherung laufen?

    Die Vertragsdauer sollte auf Ihr Renteneintrittsalter abgestimmt sein, damit Ihre Arbeitskraft das ganze Berufsleben über finanziell gesichert ist und Sie über die BU ein monatliches Einkommen erhalten. Je früher Sie eine BU abschließen, umso besser und in der Regel günstiger ist sie für Sie.
  • Ab wann kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

    Oftmals kann bereits für Schüler:innen ab einem Alter von 10 Jahren eine BU-Versicherung abgeschlossen werden.

    Was zählt: Sie sollten frühzeitig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Als Berufseinsteiger:in zum Beispiel haben Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente, sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsunfähig werden.

    Fakt ist: Je früher Sie eine BU-Versicherung abschließen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. 

  • Kann ich die Beiträge für meine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?

    Ja, Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie im Rahmen der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Um die Beträge einer BU-Versicherung steuerlich geltend zu machen, müssen Sie diese in der Einkommensteuererklärung im Vordruck „Anlage Vorsorgeaufwand" unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" angeben und eintragen.
  • Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Rentenbezug?

    Ja, denn die Berufsunfähigkeitsrente wird weder auf eine Erwerbsminderungsrente noch auf sonstige Rentenansprüche angerechnet. Schließlich soll der „Lohnersatz“ mögliche Verdienstausfälle kompensieren und dabei helfen, Ihren aktuellen Lebensstandard abzusichern. Wieder andere Vorzeichen gelten allerdings, wenn Sie Bürgergeld (Sozialhilfe) beantragen.
  • Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch wenn ich in Teilzeit arbeite?

    Ja. Sind Sie aufgrund Ihrer Teilzeittätigkeit nicht bereits zu mind. 50 Prozent berufsunfähig, so gilt: Die Allianz zahlt ebenfalls die volle BU-Leistung (Beitragsbefreiung und Rente), wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Tätigkeit weniger als drei Stunden am Tag ausüben können. Bei Teilzeit in Folge von Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen ist auch der zuletzt ausgeübte Vollzeitjob für die BU-Prüfung maßgeblich.

    Drei Fälle zur Verdeutlichung: Es wird von einem 8-Stunden Tag bei 5 Arbeitstagen pro Woche ausgegangen (100 Prozent Vollzeittätigkeit).

    Fall 1:
    Ausgangssituation: Sabine arbeitet täglich 4 Stunden (Teilzeittätigkeit 50 Prozent). Nun kann Sabine krankheitsbedingt nur noch 2 Stunden am Tag arbeiten.
    Die BU-Leistung erfolgt, weil Sabine zu mind. 50 Prozent berufsunfähig ist.

    Fall 2:
    Ausgangssituation: Georg arbeitet täglich 3 Stunden (Teilzeittätigkeit 37,5 Prozent). Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls kann Georg nur noch 2 Stunden am Tag arbeiten.
    Die BU-Leistung erfolgt, weil Georg weniger als 3 Stunden am Tag seiner Tätigkeit nachgehen kann.

    Fall 3:
    Ausgangssituation: Johannes arbeitet zunächst täglich 8 Stunden (Vollzeittätigkeit 100 Prozent). Wegen der Pflege seiner Mutter reduziert er auf 5 Stunden am Tag (Teilzeittätigkeit 62,5 Prozent). Nun kann er krankheitsbedingt nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten.
    Die BU-Leistung erfolgt, weil Johannes seine Arbeitszeit aufgrund von Pflege von Angehörigen reduziert hat und somit der zuletzt ausgeübte Vollzeitjob für die BU-Prüfung maßgeblich ist (zu mind. 50 Prozent berufsunfähig ist in Vollzeitjob gegeben).

  • Erhalte ich eine doppelte Leistung, wenn ich aufgrund meiner Krebserkrankung auch gleichzeitig krankgeschrieben bin?

    Sie erhalten eine Leistung entweder wegen Krebs oder wegen Krankschreibung oder wegen Berufsunfähigkeit (bei BU Premium). Das bedeutet, dass die Allianz keine doppelten Leistungen erbringt. Beispiel: Sie beziehen wegen einer Krebserkrankung eine temporäre Rente (für 18 Monate) und werden im 17. Monat wegen einer anderen Krankheit länger als 6 Monate krankgeschrieben. Dann erbringt die Allianz bis zum 18. Monat die „Leistungen wegen Krebs“ und anschließend die verbleibenden 35 Monate (von max. 36 Monaten) „Leistungen wegen Krankschreibung“. Mehrmalige „Leistungen wegen Krebs“ während der Versicherungsdauer sind möglich.
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Im täglichen Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Dinge meinen: 

    Wer arbeitsunfähig ist, war bei einem Arzt oder einer Ärztin und wurde von diesem oder dieser für einen bestimmten Zeitraum krankgeschrieben – zum Beispiel, wegen eines Magen-Darm-Infekts. Durch die Krankschreibung ist die Person für diesen Zeitraum nicht arbeitsfähig, aber noch lange nicht berufsunfähig.

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt hingegen nicht bei „kurzer“ Krankheit, sondern erst bei andauernden gesundheitlichen Einschränkungen, die weiteres Arbeiten unmöglich machen.

    Mittlerweile haben aber einige BU-Versicherer – wie auch die Allianz – ein „Zusatzfeature“ in Ihre BU-Tarife eingebaut. Das heißt für Sie z.B. bei der BU Premium der Allianz: Die Allianz zahlt die vereinbarte Leistung bereits dann, wenn Sie für mindestens 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben sind – und nicht erst, wenn Sie wirklich auf lange Sicht nicht mehr Ihrem Beruf nachgehen können. Die Leistungen wegen Krankschreibung können schon vor Ablauf von 6 Monaten fällig werden, wenn die Dauer der Krankschreibung insgesamt mindestens 6 Monate beträgt.

    BU-Versicherungen, die eine Leistung bei Krankschreibung vorsehen, werden häufig auch umgangssprachlich „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ genannt.

  • Gibt es auch eine gesetzlich Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gibt es seit dem Jahr 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Ohne privaten Schutz erhalten Sie bei Berufsunfähigkeit nur eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die im Vergleich zur BU deutlich geringere Leistungen umfasst.
  • Wie lange zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz?

    Die Leistungen erhalten Sie solange, wie Ihre Berufsunfähigkeit besteht, aber maximal bis zur vereinbarten Dauer. D. h.: Ihr Versicherungsschutz gilt bis zum Erreichen des Alters, das Sie im Rechner der Allianz ausgewählt haben. Werden Sie vorher berufsunfähig, bekommen Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit maximal bis zum Versicherungsjahrestag nach Erreichen dieses Alters die monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Die Vertragsdauer sollte auf Ihr Renteneintrittsalter abgestimmt sein, damit Ihre Arbeitskraft das ganze Berufsleben über finanziell gesichert ist und Sie über die Berufsunfähigkeitsvorsorge ein monatliches Einkommen erhalten.
  • Was versteht man unter „abstrakter Verweisung"?

    Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, gibt es wichtige Details, die Sie unbedingt beachten sollten. Z.B., ob die Versicherungsbedingungen eine „abstrakte Verweisung“ vorsehen. Das bedeutet, sollten Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, kann der Versicherer prüfen, ob Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine vergleichbare andere Tätigkeit ausüben können. Aus diesem Grund sollten Sie die Versicherungsbedingungen vor der Vertragsunterzeichnung genau studieren. Idealerweise verzichtet der Versicherer in seinen Vertragsbedingungen – wie seit vielen Jahren die Allianz - komplett auf diesen Punkt. 
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