Wer Waren ins ferne Ausland sendet, will sicherstellen, dass Begünstigte im Gegenzug ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Diesem Zweck dienen die sogenannten Dokumentären Zahlungs- und Sicherungsinstrumente wie das Dokumenteninkasso und das Dokumentenakkreditiv.
Keine Gedanken mehr über die Zahlungsmoral der Kundschaft machen
Beim – selten gewordenen – Dokumenteninkasso reichen Exportierende bei ihrer Bank alle Versanddokumente (z. B. Herkunftszeugnis, Handelsrechnung, Frachtbrief, Abladebestätigung, Versicherungsschein) ein. Die Bank leitet diese Dokumente per Einschreiben an die Bank der Importierenden oder eine der Korrespondenzbanken auf Exportseite weiter. Die Bank der Kund:innen (bzw. die Korrespondenzbank) überprüft die Papiere. Die Käufer:innen erhalten die Warendokumente und damit die Ware nur, wenn sie zahlen (document against payment) oder die Forderung akzeptieren (document against accept).
Noch sicherer ist das Dokumentenakkreditiv. Bei dieser Zahlungsform garantiert die Bank der Käufer:innen, den Verkäufer:innen den vereinbarten Betrag zu zahlen, wenn die Akkreditivbedingungen erfüllt sind. Die Exportierenden müssen sich also keine Gedanken mehr über die Zahlungsmoral ihrer Kundschaft machen.
Im Akkreditiv wird die Ware hinsichtlich Art, Menge und Verpackung beschrieben und es werden Fristen für den Versand der Ware sowie zur Vorlage der Dokumente genannt. Ferner werden die Dokumente spezifiziert, die die Bezahlung des Akkreditivs auslösen.
Wie sie Fehler bei Dokumentengeschäften vermeiden,
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