Bei der EU-Nachhaltigkeitstaxonomie handelt es sich um eine Liste von Wirtschaftstätigkeiten und relevanten Kriterien zur Überprüfung ihres Beitrags zu Klima und Umwelt. Sie stellt ein detailliertes Klassifikationssystem für alle Akteure des Finanzsystems dar, mit dem Ziel Investitionen in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu fördern.
Kann das Finanzwesen nachhaltig sein? Diese Frage ist in der Europäischen Union in den letzten Jahren verstärkt ins Zentrum gerückt. Das Pariser Klimaabkommen, die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der UN oder das Klimaschutzprogramm der deutschen Bundesregierung – all diese Vereinbarungen zielen darauf ab, eine strukturelle Veränderung des aktuellen globalen Wirtschaftssystems hervorzurufen. Denn nur dann sind Klimaziele wie die aus Paris wirklich erreichbar. Beispiellose, zielgerichtete und vor allem nachhaltige Investitionen in Transformation und Umbau unseres Wirtschaftssystems sind hierfür notwendig.
Dieses gesteigerte gesellschaftliche Bewusstsein gegenüber einer nachhaltigen Art zu Leben und zu Wirtschaften macht auch vor der Finanzwelt keinen Halt. Green Bonds oder ESG Investments spielen bereits seit einigen Jahren eine immer wichtigere Rolle in gut durchdachten Investmentstrategien. Trotz dieser durchaus positiven Entwicklung fehlte lange ein Rahmen, der festlegt, welches Finanzprodukt nun wirklich nachhaltig ist – und welches nicht. Die Europäische Union hat auf dem Feld grüner Finanzierungen Handlungsbedarf identifiziert und mit einem umfassenden Aktionsplan („Sustainable Finance Action Plan“) einen ersten wichtigen Schritt getan: allen voran mit einer sogenannten Taxonomie, die als Regelwerk für klimabezogene, umwelt- und sozialpolitische Tätigkeiten Standards setzen soll.
Ausgeschlossen sind dabei von vornherein jegliche Aktivitäten, die mit Kohle in Zusammenhang stehen. Die Kriterien gehen aber noch weiter: als nachhaltig gilt nur, wer neben einem positiven Beitrag zu einem Ziel keines der anderen fünf Ziele zugleich wesentlich beeinträchtigt. Auch müssen Investments soziale Mindestbedingungen sowie technische Prüfkriterien erfüllen. |
Durch die neue Taxonomie sollen Sie in der Lage sein, nachhaltige Investments schneller und leichter zu erkennen. Dazu sollen alle Finanzprodukte künftig in drei Kategorien den Grad ihrer Umweltfreundlichkeit anzeigen:
ökologisch nachhaltige Aktivitäten („sustainable activities“)
Aktivitäten, die anderen einen Beitrag zu den Klimazielen ermöglichen („enabling activities“)
Transitionsaktivitäten („transitional activities“), die sich in einem Übergang zu einer nachhaltigen Produktion befinden
Die letztgenannten Transitionsaktivitäten sind allerdings nur auf das Ziel „Anpassung an den Klimawandel“ anwendbar. Sie müssen somit in jedem Fall im Einklang mit dem Pariser 1,5 Grad-Ziel stehen. Marktteilnehmer, die sich nur unzureichend um die Erfüllung der Standards bemühen, geraten in Gefahr ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu verlieren. Sinkende Investorennachfrage wäre das Ergebnis von nicht nachhaltig klassifizierten Anlageprodukten.
Die Entscheidungen von Anlegerinnen, Anlegern zur Beeinflussung von Unternehmensaktivitäten werden einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens sowie der damit verbundenen Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen leisten. Greenwashing könnte dank glaubwürdiger, klassifizierter Finanzprodukte schon bald der Vergangenheit angehören. Ganz egal ob Versicherungen oder Banken - alle Finanzdienstleister werden sich neuen Verpflichtungen ausgesetzt sehen, Kunden entsprechend ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen zu beraten. Es liegt allerdings noch ein gutes Stück bis hin zu einem verbindlichen Regelwerk, welches alle Aktivitäten der Wirtschaft mit entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien abdeckt. Bisher stellt die Taxonomie nur einen Teil eines Aktionsplans dar. Das Thema Regulierung für nachhaltige Finanzen ist dadurch erst ins Rollen gekommen.
Bis spätestens 2021 will die EU-Kommission die Vorarbeiten im Rahmen des Aktionsplans zu detaillierten Regelungen ausgearbeitet haben. Neben Standards für grüne Anleihen in der EU ist auch ein Verbraucher-Label für nachhaltige Finanzprodukte geplant. Das alles vor dem Hintergrund des Ziels, Europa zum weltweiten Leitmarkt für nachhaltige Investmentprodukte zu entwickeln.