HypoVereinsbank
Abgeltungsteuer

Abgeltungsteuer

 
 
 

Soll Ihre Kirchensteuer künftig automatisch abgeführt werden?

Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, können Sie seit 1.1.2009 wählen, ob wir die Kirchensteuer auf abgeltungsteuerpflichtige Vorgänge für Sie abführen sollen oder ob Sie dies weiterhin über Ihre Steuererklärung selbst vornehmen. Wenn wir für Sie die Kirchensteuer abführen sollen, müssen Sie uns Ihre Konfessionszugehörigkeit, den Kirchensteuersatz und bei Gemeinschaftskonten mit Ihrem konfessionsverschiedenen Ehegatten auch das Verhältnis, in welchem wir Ihnen Erträge zuordnen sollen, mitteilen.
 

 
 

Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der o. g. Angaben kann nicht übernommen werden. Sie dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Finanzbehörden im Einzelfall eine andere rechtliche Beurteilung für zutreffend halten. Zudem kann die Rechtslage durch Rechtsprechung, Gesetzgebung oder Verwaltung verändert werden. Zur Beurteilung Ihrer persönlichen Verhältnisse empfehlen wir daher eine individuelle Beratung durch einen berechtigten Berufsträger.

 

 
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